Autor Thema: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013  (Gelesen 49529 mal)

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Klingelfee

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #45 am: 08. Februar 2013, 13:45:43 »
Schade, dass man den E2 nicht sieht, bzw. den c5. [...]Und abgesehen davon, dass ein Fahrer die Eigenart seines Werkzeuges kennen sollte, wir werden sehen, was versa dazu sagt.
Beim c5 ist wahrscheinlich nur das Blinkerglas gebrochen  >:D Ansonsten bleibt die Frage, ob die VERSA überhaupt verständigt wurde? Wir kennen ja unsere Pappenheimer von Täusch und Verschleier...

ob der E2 nochmal aufgebaut wird, bin ich mir nicht sicher. Ebenso der c5. denn nach dem Stillstand war der Abstand zwischen E2 und c5 auf 0 reduziert. Und wie es vom Gesetz vorgesehen ist, wurde die VERSA binnen 24 verständigt. Und jetzt hängt es von der VERSA ab, ob sie eine Untersuchung einleiten.

Und da der Fahrer verletzt wurde, stellt sich die Frage gar nicht, ob die VERSA verständigt wird. Die wird schon automatisch bedingt durch die Aufnahme durch die Polizei verständigt.
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E2

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #46 am: 08. Februar 2013, 13:51:27 »
Und da der Fahrer verletzt wurde, stellt sich die Frage gar nicht, ob die VERSA verständigt wird. Die wird schon automatisch bedingt durch die Aufnahme durch die Polizei verständigt.

Die Polizei verständigt die Versa? Echt? Wow. Das ist und bleibt immer noch die Pflicht des Unternehmens.

Klingelfee

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #47 am: 08. Februar 2013, 13:55:42 »
Und da der Fahrer verletzt wurde, stellt sich die Frage gar nicht, ob die VERSA verständigt wird. Die wird schon automatisch bedingt durch die Aufnahme durch die Polizei verständigt.

Die Polizei verständigt die Versa? Echt? Wow. Das ist und bleibt immer noch die Pflicht des Unternehmens.

Es Dauert. Da aber solche Fälle auch Gerichtsanhänig werden, geht auch eine Meldung an die MA64 und die leiten dies dann an die VERSA weiter.
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E2

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #48 am: 08. Februar 2013, 14:00:36 »
Um beim konkreten Beispiel zu bleiben, Verschubunfall in Fav. WAS wäre da gerichtlich relevant, bitte?

Klingelfee

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #49 am: 08. Februar 2013, 14:17:20 »
Um beim konkreten Beispiel zu bleiben, Verschubunfall in Fav. WAS wäre da gerichtlich relevant, bitte?

Ich würde sagen Sachbeschädigung. Wenn die WL einene Schadenersatz von den Unglücksraben haben will, dann geht das nur über ein Gerichtsurteil.

Aber ich finde es herrlich, dass sich alle Sorgen machen, ob die WL wie es vom Gesetz vorgesehen ist, die zuständigen Behörden verständigem. Auch im GLB-Forum war die einzige Frage eines User: Wurde VERSA verständigt? Und zur sicherheit hat er sogar die email-Adresse von VERSA angehängt.

Jetzt meine Gegenfrage, was hätten die WL davon, wenn sie NICHT die Behörden verständigt hätten. Der Fehler liegt zu 99,99% beim Fahrer und zu 99,99% hat das Fahrezeug das gemacht, was es von der Vorschrift machen sollte.

Das einzige was kommen könnte, das man die Bremslösetaste so umbauen muss, dass man diese beim Fahren IMMER drücken muss. Dann muss man halt eine Vorschrift aus dem Jahr 196X ändern. Denn auch der E1 und der ULF haben genau die gleiche Funktion bei der Rangierfahrt (Auch wenn die Ansteuerung der Motoren eine andere ist)

Nur weil die WL von sich aus nicht die Öffentlichkeit verständigen, heißt es noch lange nicht, dass die Behörden nicht verständigt wird
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13er

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #50 am: 08. Februar 2013, 14:30:22 »
Der Fehler liegt zu 99,99% beim Fahrer und zu 99,99% hat das Fahrezeug das gemacht, was es von der Vorschrift machen sollte.
Also ganz so sicher wie du bin ich mir da nicht. Der Fehler des Fahrers war sicher (und er tut mir auch leid, so was wünscht man wirklich niemandem wegen eines kleinen Moments Unachtsamkeit; ich will gar nicht wissen, wie sich der jetzt fühlt!), dass er nicht auf Nullstellung gegangen ist. Aber was genau ist vorher passiert? Da scheint es durchaus noch Aufklärungswertes zu geben: Was hat der Zug davor gemacht, welcher Fehler ist aufgetreten (dass es irgendeinen Fehler/Warnung am Zug gab, wurde ja schon zugegeben), warum ist er aufgetreten, könnte man da in Zukunft etwas an der Technik oder den Vorschriften verbessern und wenn ja, wie? Dafür ist eben - ganz neutral betrachtet - die VERSA da.
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haidi

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #51 am: 08. Februar 2013, 14:35:00 »
Um beim konkreten Beispiel zu bleiben, Verschubunfall in Fav. WAS wäre da gerichtlich relevant, bitte?

Ich würde sagen Sachbeschädigung. Wenn die WL einene Schadenersatz von den Unglücksraben haben will, dann geht das nur über ein Gerichtsurteil.

Das ist aber ein Zivilprozess, da wird keine MA oder sonst wer vom Gericht verständigt.

Anders, wenn es (außer dem Eigen-) Verletzte gibt, dann kommt es mit großer Sicherheit zu einem Strafprozess (Fahrlässige Körperverletzung -Tötung), da wird dann sicher das gesamte Prozedere durchlaufen.

Hannes
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Klingelfee

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #52 am: 08. Februar 2013, 14:52:38 »
Der Fehler liegt zu 99,99% beim Fahrer und zu 99,99% hat das Fahrezeug das gemacht, was es von der Vorschrift machen sollte.
Also ganz so sicher wie du bin ich mir da nicht. Der Fehler des Fahrers war sicher (und er tut mir auch leid, so was wünscht man wirklich niemandem wegen eines kleinen Moments Unachtsamkeit; ich will gar nicht wissen, wie sich der jetzt fühlt!), dass er nicht auf Nullstellung gegangen ist. Aber was genau ist vorher passiert? Da scheint es durchaus noch Aufklärungswertes zu geben: Was hat der Zug davor gemacht, welcher Fehler ist aufgetreten (dass es irgendeinen Fehler/Warnung am Zug gab, wurde ja schon zugegeben), warum ist er aufgetreten, könnte man da in Zukunft etwas an der Technik oder den Vorschriften verbessern und wenn ja, wie? Dafür ist eben - ganz neutral betrachtet - die VERSA da.
Ddie 0,01% sind deshalb, weil ich weder beim Vorfall, noch bei der Einvernahme dabei war. Daher kann ich auch nur aus den Fakten meine Meinung bilden. Aber so wie es ausschaut war es eben höchstwahrscheinlich menschliches Versagen und das soll die VERSA feststellen. Wenn die auf Grund der offensichtlich klaren Fakten überhaupt eine Untersuchung einleitet. Denn mWn leitet die VERSA nur dann eine Untersuchung ein, wenn es bei der angegeben Unfallursache Ungereimtheiten gibt
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normalbuerger

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #53 am: 08. Februar 2013, 14:53:26 »
Also ich wäre dafür das man die Züge so umbaut das man eine Taste drücken muß(Totmannschutz) zum fahren. Selbst bei Ladebordwänden der Lkws wurde in den letzten Jahren alles so gebaut das man immer beide Hände am Bedienteil haben muß, damit man sich nicht die Finger einzwicken kann.
Bei mir im Dienst gibt es bei den Drehleitern im Rettungskorb einen Fußtaster auf den man treten muß um die Leiter zu bedienen, falls man um-oder hinausfällt dann geht da nix mehr. Und warum gibt es sowas nicht bei der Straßenbahn? Ich greif mir echt auf den Kopf das man da so Hirnlos handelt. Jetzt sieht man das immer etwas passieren kann, und sind wir froh das es ohne wirklichen Personenschaden ausgegangen ist, es hätte auch anders ausgehen können.
Auch wenn der Fahrer nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat würde ich nicht alles auf ihn schieben, denn für die Sicherheitseinrichtungen ist der Betrieb verantwortlich. Sowas hätte nicht passieren dürfen! Solche Bedieneinrichtungen gehören Menschensicher gebaut, denn ein Mensch ist Fehleranfällig, man sieht es immer wieder!

Klingelfee

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #54 am: 08. Februar 2013, 14:58:41 »
Also ich wäre dafür das man die Züge so umbaut das man eine Taste drücken muß(Totmannschutz) zum fahren. Selbst bei Ladebordwänden der Lkws wurde in den letzten Jahren alles so gebaut das man immer beide Hände am Bedienteil haben muß, damit man sich nicht die Finger einzwicken kann.
Bei mir im Dienst gibt es bei den Drehleitern im Rettungskorb einen Fußtaster auf den man treten muß um die Leiter zu bedienen, falls man um-oder hinausfällt dann geht da nix mehr. Und warum gibt es sowas nicht bei der Straßenbahn? Ich greif mir echt auf den Kopf das man da so Hirnlos handelt. Jetzt sieht man das immer etwas passieren kann, und sind wir froh das es ohne wirklichen Personenschaden ausgegangen ist, es hätte auch anders ausgehen können.
Auch wenn der Fahrer nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat würde ich nicht alles auf ihn schieben, denn für die Sicherheitseinrichtungen ist der Betrieb verantwortlich. Sowas hätte nicht passieren dürfen! Solche Bedieneinrichtungen gehören Menschensicher gebaut, denn ein Mensch ist Fehleranfällig, man sieht es immer wieder!

Ich gebe dir nur bedingt Recht. Denn schließlich und endlich ist diese Art der Steuerung seit rund 50 Jahren bewilligt.
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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #55 am: 08. Februar 2013, 15:27:43 »
Ich gebe dir nur bedingt Recht. Denn schließlich und endlich ist diese Art der Steuerung seit rund 50 Jahren bewilligt.
Vor 50 Jahren gab es nicht einmal noch einen einzigen E2, geschweige denn einen mit Chopperumbau (auf diese Fahrzeuge wird sich wohl die Letztbewilligung beziehen).
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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #56 am: 08. Februar 2013, 15:43:34 »
Aber sowas ist doch die letzten 50 Jahre kaum passiert oder?

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #57 am: 08. Februar 2013, 15:43:53 »
Ich gebe dir nur bedingt Recht. Denn schließlich und endlich ist diese Art der Steuerung seit rund 50 Jahren bewilligt.
Vor 50 Jahren gab es nicht einmal noch einen einzigen E2, geschweige denn einen mit Chopperumbau (auf diese Fahrzeuge wird sich wohl die Letztbewilligung beziehen).
Aber bei den E(1) und auch Ulfen, ist vom Prinzip, das selbe Wirkungsprinzip. Es muß die Bremslöstetaste nur auf 0 und auf Fahren1(Kuppeln)  gedrückt werden, auf Fahren2 ist die Bremslöstetaste überbrückt/außer Funktion.
Es sollte also ziemlich leicht sein, dass zu bereinigen und bei allen Typen auch auf Fahren2 die Bremslösetaste zu aktivieren. Auf 0 und F1 wirkt sie als "Totmann", dieses würde sie dann ja auch auf F2 tun.
Die Genehmigung wird also wirklich noch aus einer Zeit stammen, wo dieses System entwickelt wurde. Leider weiß ich jetzt nicht ob bei den F, C1... etc ähnliche Rangierpulte vorhanden waren und damit noch älter sein könnten als die der E.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

normalbuerger

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #58 am: 08. Februar 2013, 15:59:40 »

Ich gebe dir nur bedingt Recht. Denn schließlich und endlich ist diese Art der Steuerung seit rund 50 Jahren bewilligt.

Vor 50 Jahren hat man in Fahrzeugen auch noch nicht die Gurtpflicht und Airbags, von Handy`s war noch garkeine Rede und die Menschheit hat sich weiterentwickelt. Also bitte nicht solche Ausreden.
Es geht immer soweit gut solange nichts passiert, deswegen sind wir mal froh das "nur Plastiksalat" ;) entstanden ist.
Überall wo Menschen im Spiel sind passieren Fehler, ja und diese Fehler kann man durch Technik verhindern, also bitte, passt die Technik so an das dies nichtmehr passieren kann, dafür wird die Technik entwickelt!

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Re: Verschubunfall Bahnhof Favoriten, 6./7.2.2013
« Antwort #59 am: 08. Februar 2013, 16:45:32 »
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.