Um beim konkreten Beispiel zu bleiben, Verschubunfall in Fav. WAS wäre da gerichtlich relevant, bitte?
Ich würde sagen Sachbeschädigung. Wenn die WL einene Schadenersatz von den Unglücksraben haben will, dann geht das nur über ein Gerichtsurteil.
Aber ich finde es herrlich, dass sich alle Sorgen machen, ob die WL wie es vom Gesetz vorgesehen ist, die zuständigen Behörden verständigem. Auch im GLB-Forum war die einzige Frage eines User: Wurde VERSA verständigt? Und zur sicherheit hat er sogar die email-Adresse von VERSA angehängt.
Jetzt meine Gegenfrage, was hätten die WL davon, wenn sie NICHT die Behörden verständigt hätten. Der Fehler liegt zu 99,99% beim Fahrer und zu 99,99% hat das Fahrezeug das gemacht, was es von der Vorschrift machen sollte.
Das einzige was kommen könnte, das man die Bremslösetaste so umbauen muss, dass man diese beim Fahren IMMER drücken muss. Dann muss man halt eine Vorschrift aus dem Jahr 196X ändern. Denn auch der E1 und der ULF haben genau die gleiche Funktion bei der Rangierfahrt (Auch wenn die Ansteuerung der Motoren eine andere ist)
Nur weil die WL von sich aus nicht die Öffentlichkeit verständigen, heißt es noch lange nicht, dass die Behörden nicht verständigt wird