Autor Thema: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr  (Gelesen 313353 mal)

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Klingelfee

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #270 am: 20. März 2020, 13:09:08 »
Ab 23.März:
  • Montag-Freiag gilt der Samstagsfahrplan
  • An Wochenenden gilt der Sonntagsfahrplan

Ich hoffe doch, mit einzelnen Adaptionen in Gewerbegebieten und bei Ausflugslinien?

Du kannst nicht die Buslinien extrem ausdühnen. Denn auch die wenigen, die dort wohnen oder noch arbeiten, haben ein Recht auf einen halbwegs vernüftigen Intervall.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

contra

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #271 am: 20. März 2020, 15:56:43 »
Zitat
Ich hoffe doch, mit einzelnen Adaptionen in Gewerbegebieten und bei Ausflugslinien?

Wozu brauchst du Ausflugslinien?

Alex

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #272 am: 20. März 2020, 15:59:15 »
Anscheinend muss man jetzt doch auch beim Fotografieren aufpassen.
Zumindest Selfies im Freien dürften in Wien inzwischen verboten sein: https://www.heute.at/s/corona-wien-parks-polizei-strafen-59154776

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #273 am: 20. März 2020, 16:35:04 »
Anscheinend muss man jetzt doch auch beim Fotografieren aufpassen.
Zumindest Selfies im Freien dürften in Wien inzwischen verboten sein: https://www.heute.at/s/corona-wien-parks-polizei-strafen-59154776

Es ist zwar begrüßenswert, wenn die Exekutive so vorgeht, aber gesetzlich gedeckt ist das meiner Ansicht nach nicht.

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.
§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,
[...] 5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
[...]
§ 4. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

(Q: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_98/BGBLA_2020_II_98.html)

Das ist weder schwer verständlich noch erlaubt es unterschiedliche Interpretationen. Wenn ich allein hinausgehe, darf ich das – und zwar wann ich will, wo ich will und wie lang ich will, sofern ich anderen Personen dabei nicht nahe komme. Dass es dennoch nicht unbedingt ratsam ist, sollte einem der Hausverstand sagen (den gibt's beim Billa noch, nur das Klopapier ist aus), aber im Gesetz steht das so nicht drinnen!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

LH

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #274 am: 20. März 2020, 17:44:13 »
4021+1421 verkehren heute am 40er.

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #275 am: 20. März 2020, 17:52:04 »
Anscheinend muss man jetzt doch auch beim Fotografieren aufpassen.
Zumindest Selfies im Freien dürften in Wien inzwischen verboten sein: https://www.heute.at/s/corona-wien-parks-polizei-strafen-59154776

Es ist zwar begrüßenswert, wenn die Exekutive so vorgeht, aber gesetzlich gedeckt ist das meiner Ansicht nach nicht.
Ich finde es nicht begrüßenswert, wenn die Exekutive Regeln erfindet, die es gar nicht gibt, und damit Leute belästigt, die nichts Verbotenes getan haben. Wenn man will, dass die Regeln anders sind, dann soll man das in einem Rechtsstaat auch so verordnen! Aber Fotografieren (egal ob sich selbst oder irgendetwas anderes) zu verbieten, ist nicht einmal durch das der Verordnung zu Grunde liegende Gesetz gedeckt. Es kann das Betreten von bestimmten Orten verboten werden, aber wenn es erlaubt ist, kann die Tätigkeit dort nicht sicherlich nicht weiter eingeschränkt werden, als dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. COVID-19 wird nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht durch Licht übertragen, also kann Fotografieren nicht eingeschränkt werden.

71er

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #276 am: 20. März 2020, 18:25:23 »
Die Gesellschaft trennt sich leider immer mehr in die zwei extremen Lager "StayTheFuckHome" und "ois wuascht". Der dazwischen liegende eigentlich für Österreich typische Graubereich nach Hausverstand und Empathie verschwindet scheinbar leider. Die Polizei wird natürlich dadurch auseinander gerissen und kann es keinem mehr Recht machen.

S. Böck

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #277 am: 20. März 2020, 18:30:09 »
Ich finde es nicht begrüßenswert, wenn die Exekutive Regeln erfindet, die es gar nicht gibt, und damit Leute belästigt, die nichts Verbotenes getan haben. Wenn man will, dass die Regeln anders sind, dann soll man das in einem Rechtsstaat auch so verordnen! Aber Fotografieren (egal ob sich selbst oder irgendetwas anderes) zu verbieten, ist nicht einmal durch das der Verordnung zu Grunde liegende Gesetz gedeckt. Es kann das Betreten von bestimmten Orten verboten werden, aber wenn es erlaubt ist, kann die Tätigkeit dort nicht sicherlich nicht weiter eingeschränkt werden, als dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. COVID-19 wird nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht durch Licht übertragen, also kann Fotografieren nicht eingeschränkt werden.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich unter unseren Kapplständern eine Metternichfraktion bildet, die diese Verordnung sehr flexibel zu ihren Gunsten auslegt. War werden höchstwahrscheinlich noch sehen, was in Zukunft alles möglich sein wird - auch ohne einen Herrn Kickl als Innenminister. ???

Hawk

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #278 am: 20. März 2020, 18:35:09 »
Ich finde es nicht begrüßenswert, wenn die Exekutive Regeln erfindet, die es gar nicht gibt, und damit Leute belästigt, die nichts Verbotenes getan haben. Wenn man will, dass die Regeln anders sind, dann soll man das in einem Rechtsstaat auch so verordnen! Aber Fotografieren (egal ob sich selbst oder irgendetwas anderes) zu verbieten, ist nicht einmal durch das der Verordnung zu Grunde liegende Gesetz gedeckt. Es kann das Betreten von bestimmten Orten verboten werden, aber wenn es erlaubt ist, kann die Tätigkeit dort nicht sicherlich nicht weiter eingeschränkt werden, als dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. COVID-19 wird nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht durch Licht übertragen, also kann Fotografieren nicht eingeschränkt werden.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich unter unseren Kapplständern eine Metternichfraktion bildet, die diese Verordnung sehr flexibel zu ihren Gunsten auslegt. War werden höchstwahrscheinlich noch sehen, was in Zukunft alles möglich sein wird - auch ohne einen Herrn Kickl als Innenminister. ???
Tja leider ist es so, da es immer mehr werden die es besser wissen wollen, jedoch die Polizei macht auch nur ihre Arbeit!  ;)
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

highspeedtrain

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #279 am: 20. März 2020, 19:01:39 »
Ich finde es nicht begrüßenswert, wenn die Exekutive Regeln erfindet, die es gar nicht gibt, und damit Leute belästigt, die nichts Verbotenes getan haben. Wenn man will, dass die Regeln anders sind, dann soll man das in einem Rechtsstaat auch so verordnen! Aber Fotografieren (egal ob sich selbst oder irgendetwas anderes) zu verbieten, ist nicht einmal durch das der Verordnung zu Grunde liegende Gesetz gedeckt. Es kann das Betreten von bestimmten Orten verboten werden, aber wenn es erlaubt ist, kann die Tätigkeit dort nicht sicherlich nicht weiter eingeschränkt werden, als dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. COVID-19 wird nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht durch Licht übertragen, also kann Fotografieren nicht eingeschränkt werden.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich unter unseren Kapplständern eine Metternichfraktion bildet, die diese Verordnung sehr flexibel zu ihren Gunsten auslegt. War werden höchstwahrscheinlich noch sehen, was in Zukunft alles möglich sein wird - auch ohne einen Herrn Kickl als Innenminister. ???

Nein.  Nervig sein und anzeigen können sie, aber zu einer rechtskräftigen Strafe wird das ohne gesetzliche Grundlage schlicht und einfach nicht führen. Im Zweifel, wenn der Magistrat straft (was er sicher oft gar nicht tun wird), Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Das Kostenrisiko ist überschaubar, Anwalt braucht man auch nicht.

Straßenbahn Graz

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #280 am: 20. März 2020, 19:07:25 »
Wie wäre es einfach mal nicht raus zu gehen wenn es nicht unbedingt nötig ist, und sich einfach an die Vorgaben zu halten? In Italien pfeifen auch viele drauf. Dafür bekommen sie nun eh täglich die aktuellen Zahlen präsentiert.

38ger

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #281 am: 20. März 2020, 19:07:38 »
Ich finde es nicht begrüßenswert, wenn die Exekutive Regeln erfindet, die es gar nicht gibt, und damit Leute belästigt, die nichts Verbotenes getan haben. Wenn man will, dass die Regeln anders sind, dann soll man das in einem Rechtsstaat auch so verordnen! Aber Fotografieren (egal ob sich selbst oder irgendetwas anderes) zu verbieten, ist nicht einmal durch das der Verordnung zu Grunde liegende Gesetz gedeckt. Es kann das Betreten von bestimmten Orten verboten werden, aber wenn es erlaubt ist, kann die Tätigkeit dort nicht sicherlich nicht weiter eingeschränkt werden, als dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. COVID-19 wird nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht durch Licht übertragen, also kann Fotografieren nicht eingeschränkt werden.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich unter unseren Kapplständern eine Metternichfraktion bildet, die diese Verordnung sehr flexibel zu ihren Gunsten auslegt. War werden höchstwahrscheinlich noch sehen, was in Zukunft alles möglich sein wird - auch ohne einen Herrn Kickl als Innenminister. ???
Tja leider ist es so, da es immer mehr werden die es besser wissen wollen, jedoch die Polizei macht auch nur ihre Arbeit!  ;)

Lies die vorigen Beiträge durch, dann kannst Du nicht zu diesem Schluss kommen!
Es gibt Gesetze und mehr als deren Einhaltung darf auch die Polizei nicht einfordern!
Wenn Menschen alleine oder mit Mitbewohnern zum derzeitigen Zeitpunkt unter Einhaltung der Mindestabstände spazieren gehen, dann hat auch die Polizei kein Wegweiserecht.
Handelt die Polizei ungesetzlich, dann raubt sie sich auch ihre Legitimation, was dann dazu führt, dass es aus moralischer Sicht nicht mehr notwendig ist, sich an deren Anweisung zu halten.
Gerade in Zeiten wie diesen wäre ein professionelles, gesetzlich gedecktes Vorgehen das oberste Gebot.
Und ob ich am Weg zur Arbeit, zum Supermarkt, oder zur Arbeit jetzt ein Foto unterwegs mach oder nicht, ändert am Tatbestandes des Arbeits-, Einkaufs- oder Freizeitweges ja nichts.  :fp:

abc

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #282 am: 20. März 2020, 19:18:23 »
Zitat
Ich hoffe doch, mit einzelnen Adaptionen in Gewerbegebieten und bei Ausflugslinien?

Wozu brauchst du Ausflugslinien?

Ich sie eben nicht, und viele andere, die sie sonst nützen, auch nicht. Wenn man stur den Samstagsfahrplan fährt, sind schlimmstenfalls einige Arbeitsplätze nicht angebunden (weil die zugehörigen Linien oder Linienabschnitte nur Mo-Fr bedient werden), während alle 7-8 Minuten ein Bus auf den Kahlenberg fährt. Das war der Gedanke hinter dem Beitrag.

Du kannst nicht die Buslinien extrem ausdünnen. Denn auch die wenigen, die dort wohnen oder noch arbeiten, haben ein Recht auf einen halbwegs vernüftigen Intervall.

Es geht nicht ums Ausdünnen, sondern darum, bei 38A & Co den Werktagsfahrplan zu fahren, also auf eine sinnfreie Verdichtung (gegenüber normalen Werktagen) zu verzichten.

WVB

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #283 am: 20. März 2020, 19:43:49 »
Wenn man stur den Samstagsfahrplan fährt, sind schlimmstenfalls einige Arbeitsplätze nicht angebunden (weil die zugehörigen Linien oder Linienabschnitte nur Mo-Fr bedient werden), während alle 7-8 Minuten ein Bus auf den Kahlenberg fährt.
Ich fände es skurril wenn der 38A noch zum Leopoldsberg fährt weil der obere Abschnitt ausschließlich dem (jetzt illegalen) Ausflugsverkehr dient. Dass dann dort sinnloserweise trotzdem alle 20-30 Minuten ein leerer Dieselstinker rauf fährt würde ich den Fahrplangestaltern in der Tintenburg leider zutrauen.

Klingelfee

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #284 am: 20. März 2020, 19:46:03 »
Zitat
Ich hoffe doch, mit einzelnen Adaptionen in Gewerbegebieten und bei Ausflugslinien?

Wozu brauchst du Ausflugslinien?

Ich sie eben nicht, und viele andere, die sie sonst nützen, auch nicht. Wenn man stur den Samstagsfahrplan fährt, sind schlimmstenfalls einige Arbeitsplätze nicht angebunden (weil die zugehörigen Linien oder Linienabschnitte nur Mo-Fr bedient werden), während alle 7-8 Minuten ein Bus auf den Kahlenberg fährt. Das war der Gedanke hinter dem Beitrag.

Du kannst nicht die Buslinien extrem ausdünnen. Denn auch die wenigen, die dort wohnen oder noch arbeiten, haben ein Recht auf einen halbwegs vernüftigen Intervall.

Es geht nicht ums Ausdünnen, sondern darum, bei 38A & Co den Werktagsfahrplan zu fahren, also auf eine sinnfreie Verdichtung (gegenüber normalen Werktagen) zu verzichten.

Ich weis nicht, was dir der 38A getan hat.

Aber es wohnen noch mehr Leute oberhalb der Wagenwiese. Und bedingt durch den Leopoldsberg kannst du nicht einfach einen jeden 2. Bus kürzen. Denn ich finde, dass man auf einer Stichlinie auch bei eine Nachfrage knapp über Null tagsüber keinen längeren Intervall, als 30 min zu haben.

Denn die Linie 38A fährt jetzt nicht nach dem ausgehängten Sommerfahrplan, sondern nach dem Winterfahrplan. bedeutet alle 10 min ein Bus ab Heiligenstadt.

Und bitte verlangt nicht, dass die WL derzeit die korrigierte Pläne auch auf allen Linien veröffentlicht. Das ist ein Aufwand, der in der kürze der Zeit einfach nicht machbar ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen