Autor Thema: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr  (Gelesen 315170 mal)

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darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #615 am: 01. Mai 2020, 11:45:05 »
Lockerungsverordnung
Orwell wäre stolz. Rechtslage am 30. April: Man darf ins Freie, muss aber von Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Meter Abstand halten, außer man ist (u.a.) auf dem Weg in die Arbeit oder in ein Geschäft. Rechtslage am 1. Mai: Man darf ins Freie, muss aber von Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Meter Abstand halten, egal warum man im Freien ist. Diese massive Verschärfung wird als "Lockerungsverordnung" betitelt.

Jetzt jedenfalls erwarte ich mit Spannung die Polizisten, die sich am Ende eines schmalen Gehsteigs positionieren und jedem eine Verwaltungsstrafe aufbrummen, der einem anderen Fußgänger entgegengekommen ist!

benkda01

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #616 am: 01. Mai 2020, 13:59:21 »
Rechtslage am 30. April: Man darf ins Freie, muss aber von Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Meter Abstand halten, außer man ist (u.a.) auf dem Weg in die Arbeit oder in ein Geschäft.
Nein, wieso? Den Meter Abstand durfte man nur im Geschäft bzw. in der Arbeit unterschreiten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011078&FassungVom=2020-04-30


Jetzt jedenfalls erwarte ich mit Spannung die Polizisten, die sich am Ende eines schmalen Gehsteigs positionieren und jedem eine Verwaltungsstrafe aufbrummen, der einem anderen Fußgänger entgegengekommen ist!
Das ist rein rechtlich schon seit 16. März verboten, auf das von dir beschrieben Szenario hättest du also schon bisher genauso warten können!

31/5

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #617 am: 01. Mai 2020, 14:19:04 »
Lockerungsverordnung
Orwell wäre stolz. Rechtslage am 30. April: Man darf ins Freie, muss aber von Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Meter Abstand halten, außer man ist (u.a.) auf dem Weg in die Arbeit oder in ein Geschäft. Rechtslage am 1. Mai: Man darf ins Freie, muss aber von Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Meter Abstand halten, egal warum man im Freien ist. Diese massive Verschärfung wird als "Lockerungsverordnung" betitelt.

Jetzt jedenfalls erwarte ich mit Spannung die Polizisten, die sich am Ende eines schmalen Gehsteigs positionieren und jedem eine Verwaltungsstrafe aufbrummen, der einem anderen Fußgänger entgegengekommen ist!

Da mißinterpretierst Du - denke ich - etwas.

Bis gestern galt der Meter Abstand immer und überall, ausgenommen zu Personen aus dem selben Haushalt.

Ab heute darfst Du den Meter unterschreiten, wenn in der Tramway zu viel Gedränge ist. Ab 15.5. gilt das auch fürs Wirtshaus, wurde angekündigt.

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #618 am: 01. Mai 2020, 16:01:35 »
@letzte 2 Beiträge: Lest ganz genau, was in der von benkda01 verlinkten Verordnung stand. Man durfte bis gestern öffentliche Orte unter einem der folgenden Umstände betreten:

1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind; – kein Wort von einem Meter Abstand!
2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen; – kein Wort von einem Meter Abstand!
3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Eheschließungen und Begräbnisse im engen familiären Kreis mit ein; – hier steht etwas von einem Meter Abstand am Ort der Deckung des Bedarfs, nicht am Weg dorthin, und streng genommen steht da nicht einmal, dass er auch eingehalten werden muss, sondern nur, dass es möglich sein muss ("eingehalten werden kann"), ihn einzuhalten.
3a. zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020 idgF; – kein Wort von einem Meter Abstand.
4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Das verpflichtende Tragen von den Mund- und Nasenbereich gut abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion in Bereichen, wo dies nicht ohnehin auf Grund anderer Rechtsvorschriften verpflichtend erforderlich ist, ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden. – gleiche Situation wie bei Z 3.
4a. zum Zweck der Nutzung nicht öffentlicher Sportstätten im Sinn des § 5 Abs. 2; – kein Wort von einem Meter Abstand, aber in § 5 steht etwas von zwei Metern.
5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. – hier, und nur hier, wurde bis gestern ein Meter Abstand an öffentlichen Orten im Freien verlangt, also nur wenn man sich auf diese Ausnahme berufen hat, musste man darauf achten.

Jetzt muss man auf den Meter Abstand achten, egal warum man draußen ist. Die Verhaltensregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln wurden wirklich gelockert (Unterschreitung erlaubt bei Platzmangel), aber draußen auf der Straße ausschließlich verschärft.

Wundert mich eigentlich, dass Opposition und Medien das noch nicht erkannt und zerrissen haben.

Linie 360

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #619 am: 01. Mai 2020, 16:23:30 »
Ich habe ein Foto aus einem A der Linie 5 von heute bekommen und wurde gebeten, das zu veröffentlichen.
Ob der Einsatz derartiger Gefäßgröße in Zeiten wie diesen sinnvoll ist?

Anmerkungen meinerseits->
1.) Dieses Foto entstand nicht während einer Störung, sondern während dem ganz normalen Intervall und es sind auch keine Gruppen in der Garnitur

2.) Ich bin schon gespannt wie die Auslastung morgen aussehen wird, da zwar die Geschäfte wieder offen haben aber trotzdem nach Sonn-& Feiertagsplan gefahren wird (Ausnahme 27A)

Katana

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #620 am: 02. Mai 2020, 08:07:01 »
@letzte 2 Beiträge: Lest ganz genau, was in der von benkda01 verlinkten Verordnung stand. Man durfte bis gestern öffentliche Orte unter einem der folgenden Umstände betreten:

1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind; – kein Wort von einem Meter Abstand!
2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen; – kein Wort von einem Meter Abstand!
3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Eheschließungen und Begräbnisse im engen familiären Kreis mit ein; – hier steht etwas von einem Meter Abstand am Ort der Deckung des Bedarfs, nicht am Weg dorthin, und streng genommen steht da nicht einmal, dass er auch eingehalten werden muss, sondern nur, dass es möglich sein muss ("eingehalten werden kann"), ihn einzuhalten.
3a. zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020 idgF; – kein Wort von einem Meter Abstand.
4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Das verpflichtende Tragen von den Mund- und Nasenbereich gut abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion in Bereichen, wo dies nicht ohnehin auf Grund anderer Rechtsvorschriften verpflichtend erforderlich ist, ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden. – gleiche Situation wie bei Z 3.
4a. zum Zweck der Nutzung nicht öffentlicher Sportstätten im Sinn des § 5 Abs. 2; – kein Wort von einem Meter Abstand, aber in § 5 steht etwas von zwei Metern.
5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. – hier, und nur hier, wurde bis gestern ein Meter Abstand an öffentlichen Orten im Freien verlangt, also nur wenn man sich auf diese Ausnahme berufen hat, musste man darauf achten.

Jetzt muss man auf den Meter Abstand achten, egal warum man draußen ist. Die Verhaltensregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln wurden wirklich gelockert (Unterschreitung erlaubt bei Platzmangel), aber draußen auf der Straße ausschließlich verschärft.

Wundert mich eigentlich, dass Opposition und Medien das noch nicht erkannt und zerrissen haben.

Glücklicherweise wurde ich schon früh auf die Diskrepanzen zwischen Verordnung und Regierungskommunikation aufmerksam gemacht. Hier ein Kommentar aus der Vor-Osterzeit. §2 Ziff. 5 des BGBl. II Nr. 98/2020 war schon bisher eine Generalabsolution. Dass jetzt schon wieder etwas Anderes gesagt wird als das Geschriebene für mich persönlich hergibt, habe ich als ärgerlich empfunden.

Aber in https://www.diepresse.com/5808040/lockerungsverordnung-weitet-maskenpflicht-aus (Paywall) lese ich nicht nur über Verschärfungen
Zitat
So gilt die Maskenpflicht seit Freitag in allen öffentlichen geschlossenen Räumen. Also überall dort, wo auch jeder anderer hineingehen darf. Und sogar im Freien gibt es nun eine teilweise Maskenpflicht: So sind auf Märkten Mund und Nase zu bedecken.

und den abgeschafften Abstand in den Öffis, sondern auch
Zitat
Um sich in der Öffentlichkeit näher kommen zu dürfen, reicht es künftig aus, wenn man nur zeitweise im gemeinsamen Haushalt lebt. Damit wurde die Rechtslage für getrennt lebende Elternteile, deren Kind nur manchmal bei ihnen wohnt, klargestellt. Auch Partner, die mal beim einen, mal beim anderen übernachten, dürften profitieren.
Zitat
Die Ein-Meter-Abstandsregel bei Fahrgemeinschaften ist gefallen.
Zitat
Kommt es in Zeiten wie diesen zu Hochzeiten, dürfen daran nun bis zu zehn Personen beiwohnen, bei Begräbnissen sind es maximal 30.

Kanitzgasse

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #621 am: 02. Mai 2020, 09:38:36 »
Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallup beleuchtet die Einstellung der Österreicher zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Coronakrise:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200502_OTS0001/benimmregeln-fuer-oeffis-so-reagieren-die-oesterreicher-anhaenge

benkda01

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #622 am: 02. Mai 2020, 16:53:44 »
@letzte 2 Beiträge: Lest ganz genau, was in der von benkda01 verlinkten Verordnung stand. Man durfte bis gestern öffentliche Orte unter einem der folgenden Umstände betreten:

[...]

Jetzt muss man auf den Meter Abstand achten, egal warum man draußen ist. Die Verhaltensregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln wurden wirklich gelockert (Unterschreitung erlaubt bei Platzmangel), aber draußen auf der Straße ausschließlich verschärft.

Wundert mich eigentlich, dass Opposition und Medien das noch nicht erkannt und zerrissen haben.
Danke für die Richtigstellung – du hast natürlich Recht! Da bin ich einem ordentlichen Denkfehler aufgesessen :-[


Allerdings bin ich der Meinung, dass das seitens des Gesetzgebers sicher keine Absicht war. Ich würde wetten, dass es nie beabsichtigt war, dass der Mindestabstand von 1 m am Weg zur Arbeit oder zur Deckung notwendigen Bedarfs unterschritten werden durfte – egal, wie ich es auszulegen versuche, im Kontext komme ich logisch gesehen jedenfalls zu diesem Ergebnis.
Ich würde das vielmehr auf schlampige Verfassung der Gesetzestexte zurückführen. Wäre ja nicht das einzige Beispiel... Es wurde ja auch z.B. in den ersten zwei Fassungen der Verordnung bei der Vorschreibung des Mindestabstandes in öffentlichen Verkehrsmitteln auf im gemeinsamen Haushalt lebende Personen komplett vergessen, dieser Mangel wurde erst mit der Änderung zu Ostern behoben! Gleichzeitig wurden aber Formalfehler eingeführt ("Das Betreten des Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln ist nur zulässig, wenn [...] bei der Benützung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen eingehalten wird").

Insofern würde ich durchaus meinen, dass die Verschärfungen durch die "Lockerungsverordnung" nicht vorgesehen, sondern schlicht Schlamperei sind.

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #623 am: 02. Mai 2020, 17:36:50 »
Es ist auch sachlich nicht nachvollziehbar, warum jemand am Weg in die Arbeit den Mindestabstand unterschreiten können soll. Es ist keiner weniger ansteckend, wenn er hackeln gehen muss.

Gast1090

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #624 am: 02. Mai 2020, 18:01:53 »

.....
Jetzt muss man auf den Meter Abstand achten, egal warum man draußen ist. Die Verhaltensregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln wurden wirklich gelockert (Unterschreitung erlaubt bei Platzmangel), aber draußen auf der Straße ausschließlich verschärft.

Wundert mich eigentlich, dass Opposition und Medien das noch nicht erkannt und zerrissen haben.

Also, für den "Otto Normalverbraucher" ist das aus der Sicht der Infektionsrisikominimierung schwer nachvollziehbar, warum im Freien, wo laut Experten im Gegensatz zu einem geschlossenen Raum eine geringere Infektionswahrscheinlichkeit besteht, der 1-Meter Abstand einzuhalten ist, in einem geschlossenen ÖFFI-Waggon man jedoch dichtgedrängt unterwegs sein darf. Ja, ich weiß, da besteht Maskenpflicht, viele halten sich auch daran, einige aber nicht. Da kann man als ÖFFI-Benutzer nur hoffen, nicht in der Nähe eines Superspreaders unterwegs zu sein.
Oder kann es sein, daß dem Gesetzgeber nicht klar ist, daß die von der breiten Masse verwendeten  0815-Masken nicht vor einer Ansteckung schützen? Oder nimmt man bewußt in Kauf, daß sich der Eine oder Andere infiziert?

highspeedtrain

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #625 am: 02. Mai 2020, 18:09:28 »
Also, für den "Otto Normalverbraucher" ist das aus der Sicht der Infektionsrisikominimierung schwer nachvollziehbar, warum im Freien, wo laut Experten im Gegensatz zu einem geschlossenen Raum eine geringere Infektionswahrscheinlichkeit besteht, der 1-Meter Abstand einzuhalten ist, in einem geschlossenen ÖFFI-Waggon man jedoch dichtgedrängt unterwegs sein darf. Ja, ich weiß, da besteht Maskenpflicht, viele halten sich auch daran, einige aber nicht. Da kann man als ÖFFI-Benutzer nur hoffen, nicht in der Nähe eines Superspreaders unterwegs zu sein.
Oder kann es sein, daß dem Gesetzgeber nicht klar ist, daß die von der breiten Masse verwendeten  0815-Masken nicht vor einer Ansteckung schützen? Oder nimmt man bewußt in Kauf, daß sich der Eine oder Andere infiziert?

Und was wäre deine bessere Lösung? Wenn die Schulen wieder öffnen, wird in der HVZ nun einmal in den Öffis wieder ziemlich viel los sein - forderst du eine Reservierungspflicht für die U-Bahn, und wer für die U1 ab Praterstern um 7 Uhr 41 Min 45 Sek nicht rechtzeitig gebucht hat, darf nicht mit?

Die Regelung bezüglich Öffis ist schlich und einfach der Realität geschuldet, dass nicht immer genug Platz sein wird.

Anmerkung: NMS Schützt den Träger selbst nicht, das ist hinlänglich bekannt. Es ist aber ebenso schon erwiesen, dass er tatsächlich in signifikantem Ausmaß davor schützt, dass Tröpfchen des Trägers sich verteilen können. Wenn daher jeder in Öffis einen NMS trägt, ist damit gar nicht so wenig Schutz verbunden.

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #626 am: 02. Mai 2020, 18:13:53 »
Oder kann es sein, daß dem Gesetzgeber nicht klar ist, daß die von der breiten Masse verwendeten  0815-Masken nicht vor einer Ansteckung schützen? Oder nimmt man bewußt in Kauf, daß sich der Eine oder Andere infiziert?

Noch einmal:

Nein, die Maske schützt nicht davor, einen in der Luft befindlichen Virennebel einzuatmen.
Aber: Ja, die Maske schützt davor, einen Virennebel in der Luft zu erzeugen (durch Nusten, Niesen, Ausatmen etc.). Nicht zu 100 Prozent, aber hinreichend.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #627 am: 02. Mai 2020, 19:15:39 »

.....
Jetzt muss man auf den Meter Abstand achten, egal warum man draußen ist. Die Verhaltensregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln wurden wirklich gelockert (Unterschreitung erlaubt bei Platzmangel), aber draußen auf der Straße ausschließlich verschärft.

Wundert mich eigentlich, dass Opposition und Medien das noch nicht erkannt und zerrissen haben.

Also, für den "Otto Normalverbraucher" ist das aus der Sicht der Infektionsrisikominimierung schwer nachvollziehbar, warum im Freien, wo laut Experten im Gegensatz zu einem geschlossenen Raum eine geringere Infektionswahrscheinlichkeit besteht, der 1-Meter Abstand einzuhalten ist, in einem geschlossenen ÖFFI-Waggon man jedoch dichtgedrängt unterwegs sein darf. Ja, ich weiß, da besteht Maskenpflicht, viele halten sich auch daran, einige aber nicht. Da kann man als ÖFFI-Benutzer nur hoffen, nicht in der Nähe eines Superspreaders unterwegs zu sein.
Oder kann es sein, daß dem Gesetzgeber nicht klar ist, daß die von der breiten Masse verwendeten  0815-Masken nicht vor einer Ansteckung schützen? Oder nimmt man bewußt in Kauf, daß sich der Eine oder Andere infiziert?
Natürlich wird sich, egal was man tut, weiterhin "der eine oder andere infizieren". Es ist immer eine Abwägung unterschiedlicher Interessen, das kann man natürlich als "bewu[ss]t in Kauf nehmen" formulieren. Langfristig wird sich wahrscheinlich die Mehrheit der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 infizieren, das Ziel ist nur, dass sie das möglichst nacheinander tun und nicht zu viele gleichzeitig, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und man eventuell später schon mehr über wirksame Behandlungsmethoden weiß.

highspeedtrain schreibt richtigerweise, dass die Ausnahme für überfüllte öffentliche Verkehrsmittel dem geschuldet ist, dass es halt unter Umständen nicht anders möglich ist. Das ist allerdings im restlichen öffentlichen Raum genauso der Fall, siehe mein Beispiel des Gehsteigs, auf dem man einer anderen Person entgegenkommt. Natürlich gäbe es (hoffentlich!) sofort einen medialen und oppositionellen Aufschrei, wenn ein Polizist da wirklich strafen würde, aber dennoch ermöglicht diese Klausel willkürliches selektives Durchsetzen. Vor allem weil man ja unter Umständen nichts dagegen tun kann, dass sich andere einem nähern, und dann zweifelhaft sein kann, wer "schuld" ist an einer Begegnung auf weniger als einen Meter (wie vorhersehbar hat man sich bewegt?). Die Ausnahme, dass die Maßnahme nicht eingehalten werden muss, wenn es "nicht möglich ist", sollte auf den ganzen öffentlichen Raum ausgedehnt werden oder zumindest etwas wie "Begegnungen, die weniger als n Sekunden dauern, sind ausgenommen" dazugeschrieben werden.

Gast1090

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #628 am: 02. Mai 2020, 19:38:34 »
Also, für den "Otto Normalverbraucher" ist das aus der Sicht der Infektionsrisikominimierung schwer nachvollziehbar, warum im Freien, wo laut Experten im Gegensatz zu einem geschlossenen Raum eine geringere Infektionswahrscheinlichkeit besteht, der 1-Meter Abstand einzuhalten ist, in einem geschlossenen ÖFFI-Waggon man jedoch dichtgedrängt unterwegs sein darf. Ja, ich weiß, da besteht Maskenpflicht, viele halten sich auch daran, einige aber nicht. Da kann man als ÖFFI-Benutzer nur hoffen, nicht in der Nähe eines Superspreaders unterwegs zu sein.
Oder kann es sein, daß dem Gesetzgeber nicht klar ist, daß die von der breiten Masse verwendeten  0815-Masken nicht vor einer Ansteckung schützen? Oder nimmt man bewußt in Kauf, daß sich der Eine oder Andere infiziert?

Und was wäre deine bessere Lösung? Wenn die Schulen wieder öffnen, wird in der HVZ nun einmal in den Öffis wieder ziemlich viel los sein - forderst du eine Reservierungspflicht für die U-Bahn, und wer für die U1 ab Praterstern um 7 Uhr 41 Min 45 Sek nicht rechtzeitig gebucht hat, darf nicht mit?

Die Regelung bezüglich Öffis ist schlich und einfach der Realität geschuldet, dass nicht immer genug Platz sein wird.

Anmerkung: NMS Schützt den Träger selbst nicht, das ist hinlänglich bekannt. Es ist aber ebenso schon erwiesen, dass er tatsächlich in signifikantem Ausmaß davor schützt, dass Tröpfchen des Trägers sich verteilen können. Wenn daher jeder in Öffis einen NMS trägt, ist damit gar nicht so wenig Schutz verbunden.

Reservierungspflicht? Keine schlechte Idee  :))

Was ich aber fordere, ist, daß die Einhaltung der Maskenpflicht rigoros überwacht wird. Da bin ich bei Dir bzw. 95B: wenn ausnahmslos ALLE Mund und Nase bedeckt halten würden, wäre das Infektionsrisiko minimert. Und ich glaube nicht, daß ausgerechnet immer nur dann, wenn ich unterwegs bin, auch Leute ohne Maske oder Ahnungslose, die nicht wissen, wo ihre Nase anfängt, unterwegs sind. Erst unlängst habe ich einem gedeutet, er möge bitte auch seine Nase bedecken - wenn Blicke töten könnten, wäre ich jetzt tot.
Und ja, es erfüllt mich mit einem gewissen Unbehagen, wenn Maskenlose unterwegs sind. Und nein, ich steige in solchen Situationen nicht immer in den nächsten Folgezug um. Bislang reichte es für mich meistens, mir gegebenenfalls einen anderen Platz - in genügender Entfernung zum Maskenmuffel - zu suchen.
Und nachdem die Wiener Linien es schon im Vorfeld abgelehnt haben, die Einhaltung dieser Beförderungsbestimmung zu überwachen (für die Einhaltung anderer Beförderungsbestimmungen, wie zum Beispiel gültiger Fahrausweis, Transport von Fahrrädern zu bestimmten Zeiten, etc.  fühlen sie sich allerdings schon zuständig), müßte das eben die Polizei machen. Ich bin mir sicher, wenn eine Hundertschaft eine Woche lang täglich die Fahrzeuge durchstreift, daß dann der Großteil der Makenmuffeln erwischt worden sind. Ich darf nur daran erinnern, daß in den ersten Tagen nach Einführung der Ausgangsbeschränkungen genügend Polizisten unterwegs waren, um die Leute abzumahnen bzw. bei Uneinsichtigkeit abzustrafen.

 

hema

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #629 am: 02. Mai 2020, 19:46:54 »
Das blöde ist halt, dass in Wien die Zahl der aktuell erkrankten eher steigt (die vermutlich riesige Dunkelziffer möcht' ich gar nicht wissen!), in den anderen Bundesländern sinkt. Kärnten etwa hat nur mehr 17 erkrankte Personen.

Wann werden die wohl ihre Grenzen für Wiener sperren!   :o  >:D
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