Autor Thema: Zentrales Schließen  (Gelesen 211756 mal)

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Nulltarif

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #600 am: 24. Oktober 2022, 17:10:38 »
Vielleicht montiert man auch bei "neuralgischen" Straßenbahnhaltestellen Spiegel wie bei der U-Bahn. (Schottentor ist wegen der Lage im Bogen halt schwierig.)

Und wer meint, das ginge nicht, weil sie beschlagen, vereisen oder sonst was könnten: dann helfen sie halt nur an 80% der Betriebstage.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)

67er

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #601 am: 24. Oktober 2022, 17:59:48 »
Vielleicht montiert man auch bei "neuralgischen" Straßenbahnhaltestellen Spiegel wie bei der U-Bahn. (Schottentor ist wegen der Lage im Bogen halt schwierig.)

Und wer meint, das ginge nicht, weil sie beschlagen, vereisen oder sonst was könnten: dann helfen sie halt nur an 80% der Betriebstage.

In Rodaun gibt es zum Beispiel einen Spiegel.  ;D

Elin Lohner

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #602 am: 24. Oktober 2022, 18:18:59 »
Vielleicht montiert man auch bei "neuralgischen" Straßenbahnhaltestellen Spiegel wie bei der U-Bahn. (Schottentor ist wegen der Lage im Bogen halt schwierig.)

Und wer meint, das ginge nicht, weil sie beschlagen, vereisen oder sonst was könnten: dann helfen sie halt nur an 80% der Betriebstage.

In Rodaun gibt es zum Beispiel einen Spiegel.  ;D
Bei der Hauptallee (Anfangshaltestelle), Schlachthausgasse, Zentralfriedhof 3. Tor und Joachimsthalerplatz ebenfalls.
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

Katana

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #603 am: 24. Oktober 2022, 21:08:57 »
Also ich wüsste nichts, dass es unterdrückt ist. Es ist nur so, dass es kaum jemand verwendet, da es viel zu gefährlich ist, jemanden ungewollt einzuzwicken. Und solange ich als Fahrer keine optische Möglichkeit habe die Türen zu überwachen, werde ich es auch nicht verwenden.
Schau, die Behörde hat es offensichtlich erlaubt, weil es die Fühlerkanten gibt. Wenn du trotzdem ein vermeintliches Risiko nicht eingehen willst, bleibt es dir belassen. Aber wärm doch bitte nicht bei jeder Gelegenheit diese uralte Diskussion wieder auf. Wir kennen deine Meinung zur Genüge, wie wir auch die Gegenargumente kennen. Z.B. das folgende:
Und die Problematik die du bezüglich der ULF Portale schreibst, zeig mir wie du bei der U-Bahn sehen kannst, dass plötzlich ein Fahrgast von seinem Sitzplatz aufsteht und zur Tür eilt um auszusteigen, während du die Türen schließt.
Ich bin dieser immer gleichen Diskussion schon lang überdrüssig. Auch wenn jetzt die Spiegel auftauchen, aber die sind ja auch keine ernst zu nehmende Lösung.

Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #604 am: 25. Oktober 2022, 05:56:04 »
Schau, die Behörde hat es offensichtlich erlaubt, weil es die Fühlerkanten gibt. Wenn du trotzdem ein vermeintliches Risiko nicht eingehen willst, bleibt es dir belassen. Aber wärm doch bitte nicht bei jeder Gelegenheit diese uralte Diskussion wieder auf. Wir kennen deine Meinung zur Genüge, wie wir auch die Gegenargumente kennen.

Nur dass ihr auch immer wieder mit Falschmeldungsargumente daher kommt. Also bitte zuerst einmal an der eigenen Nase nehmen, bevor ihr auf andere losgeht.

Und nur weil es eine Behörde erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass ich die Verantwortung darüber übernehme und ich mich dann im Anlassfall dann vor einem Richter verantworten muss. Denn leider gibt es immer mehr Personen, die grundsätzlich alle bei einem vermeidlichen Fehlverhalten verklagen. Egal, ob sie im Recht sind oder nicht.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Katana

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #605 am: 25. Oktober 2022, 06:39:44 »
Schau, die Behörde hat es offensichtlich erlaubt, weil es die Fühlerkanten gibt. Wenn du trotzdem ein vermeintliches Risiko nicht eingehen willst, bleibt es dir belassen. Aber wärm doch bitte nicht bei jeder Gelegenheit diese uralte Diskussion wieder auf. Wir kennen deine Meinung zur Genüge, wie wir auch die Gegenargumente kennen.
Und nur weil es eine Behörde erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass ich die Verantwortung darüber übernehme und ich mich dann im Anlassfall dann vor einem Richter verantworten muss. Denn leider gibt es immer mehr Personen, die grundsätzlich alle bei einem vermeidlichen Fehlverhalten verklagen. Egal, ob sie im Recht sind oder nicht.
Genau das habe ich gemeint. Man gibt dir ein behördlich zugelassenes Werkzeug, das du nicht benutzt. Das ist, ganz allgemein gesagt, okay, solange der Betrieb dadurch nicht behindert wird.

Nur dass ihr auch immer wieder mit Falschmeldungsargumente daher kommt. Also bitte zuerst einmal an der eigenen Nase nehmen, bevor ihr auf andere losgeht.
Ich weiß zwar nicht, worauf du dich beziehst, aber ich fühle mich nicht gemeint. Ich glaube auch nicht, dass ich auf dich "losgegangen" bin.

Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #606 am: 25. Oktober 2022, 07:24:15 »
Schau, die Behörde hat es offensichtlich erlaubt, weil es die Fühlerkanten gibt. Wenn du trotzdem ein vermeintliches Risiko nicht eingehen willst, bleibt es dir belassen. Aber wärm doch bitte nicht bei jeder Gelegenheit diese uralte Diskussion wieder auf. Wir kennen deine Meinung zur Genüge, wie wir auch die Gegenargumente kennen.
Und nur weil es eine Behörde erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass ich die Verantwortung darüber übernehme und ich mich dann im Anlassfall dann vor einem Richter verantworten muss. Denn leider gibt es immer mehr Personen, die grundsätzlich alle bei einem vermeidlichen Fehlverhalten verklagen. Egal, ob sie im Recht sind oder nicht.
Genau das habe ich gemeint. Man gibt dir ein behördlich zugelassenes Werkzeug, das du nicht benutzt. Das ist, ganz allgemein gesagt, okay, solange der Betrieb dadurch nicht behindert wird.

Ganz einfach - Die letzte Entscheidung von Verwendung von Einrichtungen obliegt immer noch dem Fahrer. Und wenn dann doch etwas passiert, dann muss sich auch der Fahrer vor Gericht rechtfertigen. Und wenn man so wie ich der Meinung ist, dass dieses System nicht wirklich sicher ist, dann verwendet man es auch nicht.

Bitte akzeptiere einfach, dass man als Mitarbeiter sehr wohl das Recht hat, etwas zu kritisieren, bzw in Frage zu stellen. Das steht im übrigen auch zwischen der Zeilen in der Beschreibung des System.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #607 am: 25. Oktober 2022, 09:08:42 »
Man kann auch ganz ohne zentrales Schließen von einer Straßenbahntür eingezwickt werden. Das passiert auch regelmäßig, ohne dass deswegen gleich Zeter und Mordio geschrien wird. Für den Normalfahrgast ist es nicht ohne Weiteres zu erkennen, ob eine Tür zentral schließt oder mit Vorlöschen. Die wenigsten, die auf eine schließende Tür hin eilen, erwischen eine Lichtschranke, wenn sie sich in den Spalt werfen, ergo werden sie eingezwickt. Die Tür reversiert dann 10 cm und versucht sofort erneut zu schließen (insgesamt 5 Versuche).
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

petestoeb

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #608 am: 25. Oktober 2022, 14:01:10 »

Und nur weil es eine Behörde erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass ich die Verantwortung darüber übernehme und ich mich dann im Anlassfall dann vor einem Richter verantworten muss. Denn leider gibt es immer mehr Personen, die grundsätzlich alle bei einem vermeidlichen Fehlverhalten verklagen. Egal, ob sie im Recht sind oder nicht.

Das abzuwehren wäre die Aufgabe der Rechtsabteilung bzw. des Anwalts der Wiener Linien. Ohne Einschränkung. Leider lassen die Wiener Linien ihre Mitarbeiter da im Stich, sodass sie eigene Rechtsschutzversicherungen brauchen.

Aber ein solcher Fall kommt selten vor. Deshalb verstehe ich deine disbezügliche Angst nicht. Und selbst wenn einer zivilrechtlich klagt, dann ist das einfach eine Frage der Haftpflichtversicherung der Wiener Linien, wenn die ihre Mitarbeiter nicht im Stich lassen.

Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #609 am: 25. Oktober 2022, 14:06:56 »

Und nur weil es eine Behörde erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass ich die Verantwortung darüber übernehme und ich mich dann im Anlassfall dann vor einem Richter verantworten muss. Denn leider gibt es immer mehr Personen, die grundsätzlich alle bei einem vermeidlichen Fehlverhalten verklagen. Egal, ob sie im Recht sind oder nicht.

Das abzuwehren wäre die Aufgabe der Rechtsabteilung bzw. des Anwalts der Wiener Linien. Ohne Einschränkung. Leider lassen die Wiener Linien ihre Mitarbeiter da im Stich, sodass sie eigene Rechtsschutzversicherungen brauchen.

Aber ein solcher Fall kommt selten vor. Deshalb verstehe ich deine disbezügliche Angst nicht. Und selbst wenn einer zivilrechtlich klagt, dann ist das einfach eine Frage der Haftpflichtversicherung der Wiener Linien, wenn die ihre Mitarbeiter nicht im Stich lassen.

Mir geht es nicht um eine eventuelle Verurteilung.

Es geht da um den eventuelle Rennereien, die man dann hat. Und dagegen kann auch die Beste externe Rechtsabteilung nichts machen. Denn bei einem Unfall wird nicht die WL, sondern der Fahrer verklagt. Und ob eine Fahrer angeklagt wird oder nicht entscheidet ein Staatsanwalt des jeweiligen Bezirksgerichtes. Auch da haben die WL keinen Einfluss darauf.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

petestoeb

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #610 am: 25. Oktober 2022, 14:40:43 »

Und nur weil es eine Behörde erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass ich die Verantwortung darüber übernehme und ich mich dann im Anlassfall dann vor einem Richter verantworten muss. Denn leider gibt es immer mehr Personen, die grundsätzlich alle bei einem vermeidlichen Fehlverhalten verklagen. Egal, ob sie im Recht sind oder nicht.

Das abzuwehren wäre die Aufgabe der Rechtsabteilung bzw. des Anwalts der Wiener Linien. Ohne Einschränkung. Leider lassen die Wiener Linien ihre Mitarbeiter da im Stich, sodass sie eigene Rechtsschutzversicherungen brauchen.

Aber ein solcher Fall kommt selten vor. Deshalb verstehe ich deine disbezügliche Angst nicht. Und selbst wenn einer zivilrechtlich klagt, dann ist das einfach eine Frage der Haftpflichtversicherung der Wiener Linien, wenn die ihre Mitarbeiter nicht im Stich lassen.

Mir geht es nicht um eine eventuelle Verurteilung.

Es geht da um den eventuelle Rennereien, die man dann hat. Und dagegen kann auch die Beste externe Rechtsabteilung nichts machen. Denn bei einem Unfall wird nicht die WL, sondern der Fahrer verklagt. Und ob eine Fahrer angeklagt wird oder nicht entscheidet ein Staatsanwalt des jeweiligen Bezirksgerichtes. Auch da haben die WL keinen Einfluss darauf.

Die Rennereien sollten selbstverständlich in der Dienstzeit erfolgen, sodass dem Mitarbeiter kein Nachteil entsteht. Bei meinem späteren Beruf war es jedenfalls so - DIENSTGANG. Einzig um die Entbindung der Amtverschwiegenheit musste ich mich ggf selbst kümmern (bei den WL kann ich mich nicht mehr erinnern, es kam auch nur einmal nach einem doch eher unklaren Unfall zu einer Anklage und da wurde ich freigesprochen). Und für den Staatsanwalt braucht es natürlich eine objektivierbare Verletzung. Und wenn es jetzt beim Schließen einer Tür dazu kommen würde, dann könnte man vielleicht eine Verantwortung der technischen Prüfung, aber keinesfalls beim Fahrer finden. Der muss sich natürlich darauf verlassen können, dass alles funktioniert. Und so kommen wir schon zum nächsten großen Problem bei den WL - der Instandhaltung bzw. Reparatur von Mängeln.

haidi

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #611 am: 25. Oktober 2022, 15:45:49 »

Das abzuwehren wäre die Aufgabe der Rechtsabteilung bzw. des Anwalts der Wiener Linien. Ohne Einschränkung. Leider lassen die Wiener Linien ihre Mitarbeiter da im Stich, sodass sie eigene Rechtsschutzversicherungen brauchen.

Aber ein solcher Fall kommt selten vor. Deshalb verstehe ich deine disbezügliche Angst nicht. Und selbst wenn einer zivilrechtlich klagt, dann ist das einfach eine Frage der Haftpflichtversicherung der Wiener Linien, wenn die ihre Mitarbeiter nicht im Stich lassen.
Zivilrechtlich kann der Fahrgast nur klagen, wenn bei dem Vorgang seine Sache beschädigt wurde.
Bei Verletzungen kommt es zu eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft durch die den Unfall aufnehmende Polizei. Ob das vom Staatsanwalt weiter verfolgt wird, ist nicht sicher.
Natürlich kann der Fahrgast eine psychische Beeinträchtigung einklagen, weil er sich nach dem Vorfall vor allen Türen fürchtet :)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

highspeedtrain

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #612 am: 25. Oktober 2022, 17:18:52 »

Das abzuwehren wäre die Aufgabe der Rechtsabteilung bzw. des Anwalts der Wiener Linien. Ohne Einschränkung. Leider lassen die Wiener Linien ihre Mitarbeiter da im Stich, sodass sie eigene Rechtsschutzversicherungen brauchen.

Aber ein solcher Fall kommt selten vor. Deshalb verstehe ich deine disbezügliche Angst nicht. Und selbst wenn einer zivilrechtlich klagt, dann ist das einfach eine Frage der Haftpflichtversicherung der Wiener Linien, wenn die ihre Mitarbeiter nicht im Stich lassen.
Zivilrechtlich kann der Fahrgast nur klagen, wenn bei dem Vorgang seine Sache beschädigt wurde.
Bei Verletzungen kommt es zu eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft durch die den Unfall aufnehmende Polizei. Ob das vom Staatsanwalt weiter verfolgt wird, ist nicht sicher.
Natürlich kann der Fahrgast eine psychische Beeinträchtigung einklagen, weil er sich nach dem Vorfall vor allen Türen fürchtet :)

? Zivilrechtlich kann natürlich auch geklagt werden, wenn man selbst verletzt wurde, nicht nur wenn eine „Sache beschädigt“ wurde.

haidi

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #613 am: 25. Oktober 2022, 17:24:21 »
? Zivilrechtlich kann natürlich auch geklagt werden, wenn man selbst verletzt wurde, nicht nur wenn eine „Sache beschädigt“ wurde.
Richtig, aber erst, wenn dem Fahrer ein Verschulden nachgewiesen wurde.
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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #614 am: 29. Oktober 2022, 10:58:48 »
Ich habe eine Frage: Wirkt die Zulaufsperre eigentlich nur, wenn die Türen davor zentral geöffnet wurden oder auch bei einer gewöhnlichen Freigabe?