Wenn das eine nicht rechtzeitig macht, da noch irgendjemand in der Lichtschranke steht wird eben das zentrale Schließen verwendet und die letzte(n) Türe(n) geschlossen.
Das würde ja nichts anderes bedeuten, als seitens des Fahrers eine Sicherheitseinrichtung bewusst ausschalten und einen Menschen vorsätzlich versuchen einzuklemmen. Solange es sich alle gefallen lassen, ist es OK, aber irgendwie ist das sehr nahe an Nötigung. Und falls es zu einem Unfall kommt, weil wer so labil ist oder die Fühlerkante technisch versagt, kann wohl nur in erster Linie jener belangt werden, der die Vorsatzhandlung gesetzt hat. Was anderes ist es bei selbsttätigen, technisch überwachten Dingen.
Einfaches Beispiel: Wenn ich eine nach außen aufschlagende Türe rasch aufstoße und jemand geht gerade knapp vobei und kriegt sie auf die Nase, werde sicher ich in erster Linie zur Rechenschaft gezogen und nicht der Türhersteller, der Architekt, der Hausbesitzer oder die genehmigende Behörde! Genau umgekehrt wäre es, wenn es sich um eine per Sensor selbstöffnende Tür handelte.