Autor Thema: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel  (Gelesen 6375 mal)

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Nightshift

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #15 am: 28. Dezember 2013, 13:26:21 »
Das hier ist die gefederte Weiche.

HLS

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2013, 13:46:43 »
Ich glaube nämlich schon, dass die vorne an der Kreuzung Marsanogasse / Semperstraße ist.
Du irrst, diese ist Währinger Gürtel#Marsanogasse wobei die begutachtete eine normale Handweiche ist und diese liegen alle in der Semperstraße bzw. Semperstraße#Marsanogasse.
Das Bild von Nightshift, zeigt es nochmal deutlich. Weiteres ist die Halle 1 die am weitesten entfernt vom Gtl und für diese Halle wird man vom Verschub abgepfiffen, sobald die Weichen frei gefahren sind bzw. er die Schienenstraße gestellt hat. Dabei kann es, wie Klingelfee bereits andeutete kommen, dass der Fahrer sich eine Weiche selber aufschneidet und schon vorm kompletten Freifahren abgepfiffen wird, weil der Verschub es nicht mitbekommen/vergessen hat, dass die Weiche von diesem Zug aufgeschnitten wurde und freigefahren werden muß. Wenn man sich also nur auf das Abpfeifen konzentriert, kann es sein, dass die aufgeschnittene Weiche(die Weichenzunge(n)) anliegen und durch die Rangierfahrt eine Gabelfahrt wird.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #17 am: 28. Dezember 2013, 13:57:44 »
Deshalb gibt es die Vorschrift, dass alle Vereinigungsweichen, die ein Zug stellt wieder frei gefahren werden müssen . . . .
Das ist keine Vorschrift, sondern eine interne Anordnung an einigen Stellen, wo "kritische" Weichen liegen. Also Weichen, die schon so desolat sind, dass es immer wieder zu Entgleisungen kam, die aber aus Spargründen seit Jahren nicht getauscht werden (obwohl längst überfälig). Solche Entgleisungen "gehören" eigentlich der Geschäftsführung wegen grober Fahrlässigkeit.


Solch Anweisungen (verpflichtend freifahren) gbt es z.B. für Weichen am Bahnhof Favoriten und alle am Vorkopf in Speising.


Per Vorschrift freigefahren müssen gefederte Weichen, falls sie nicht in der offenen Richtung befahren werden, weil die ja hinter jedem Rad zurückspringen.
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hema

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #18 am: 28. Dezember 2013, 14:12:33 »
. . . .  kann es sein, dass die aufgeschnittene Weiche(die Weichenzunge(n)) nicht anliegen und durch die Rangierfahrt eine Gabelfahrt wird.
Das ist aber ein technischer Fehler. Soweit der für den Fahrer nicht erkennbar* ist, ist er ihm nicht anzulasten, sondern den Gleiserhaltern!


*) Befinden sich z.B. die Zungen schon vor dem Befahren (in Vereinigungsrichtung) in Mittellage oder liegen nicht eindeutig an, wäre das ein klares Signal für den Fahrer, dass die Weiche einen Defekt hat. Hier müsste er sie unbedingt freifahren und anschließend (also vor dem Befahren gegen die Spitze) überprüfen, ob die Zungen mit Druck anliegen. Andernfalls müsste die Weiche verkeilt werden. Käme es in solch einem Fall, eines erkennbaren Weichenschadens, zu einer Entgleisung läge das am Verschulden des Fahrers.
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ULF

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #19 am: 28. Dezember 2013, 15:41:00 »
Darf ich fragen, was man unter "eine Weiche frei fahren" genau versteht?
Dass kein Rad auf der Weichenzunge steht und der Zug mit seiner gesamten Länge drübergerollt sein soll  ;)
Verstehe. Danke! :)

haidi

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #20 am: 28. Dezember 2013, 17:29:14 »
Man hätte statt einem Punkt auch ein K und ein L hinmalen können
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Hubi

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #21 am: 28. Dezember 2013, 17:37:47 »
Zitat
Das ist keine Vorschrift, sondern eine interne Anordnung an einigen Stellen, wo "kritische" Weichen liegen.
Und in der neuen BV, bzw. ZSB-Strab ist es sogar eine Vorschrift!

hema

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Re: 27.12.2013: Entgleisung Bhf. Gürtel
« Antwort #22 am: 28. Dezember 2013, 19:45:44 »
. . . . dann wirst du an manchen Stellen gar nicht mehr rangieren oder einziehen können!   ;D


Irgendwie absurd oder eine Bankrotterklärung, einen möglichen technischen Schaden zum normalen Betriebszustand umzufunktionieren. Oder einfach ein Abschieben jeder Schuld für einen Missstand an die Kleinsten! Eigentlich dürfte ich eine Weiche gar nicht einbauen, von der ich annehme dass sie jederzeit technisch versagen könnte, das sozusagen ein zu erwartenden Betriebszustand ist.


Ich fürchte, in den neuen Vorschriften wird noch so mancher Schwachsinn enthalten sein.  :down:
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