Hallo,
zur Spannungserfassung: Ich habe inzwischen bei 3 D an 3 verschiedenen Stellen im Netz (wo D halt fahren) geschaut.
Im Juni war die Spannung definitiv noch bei 650 V. Jetzt ist sie bei 700 V. Ebenso wurde die Rekuperationsspannung (zumindest in den Flexitys) auf 800 V erhöht. Es kann sein, dass man sich an den internationalen Standard von 750 V annähern will, jedoch ist möglicherweise die Rekuperation bei den E2 und ULFen nicht umstellbar bzw. noch nicht umgestellt, liegt also immer noch bei 750 V. Eine Erhöhung der Speisespannung auf 750 V würde also bedeuten, dass diese Fahrzeuge kaum mehr rekuperieren könnten.
Da nun alle im Fahrgastbetrieb eingesetzten Fahrzeuge elektronische Stromwandler besitzen, besteht durch die erhöhte Spannung auch nicht die Gefahr der Erreichung einer Geschwindigkeit jenseits der Bauartgeschwindigkeit. Diese kann durch die entstehenden Zentrifugalkräfte bzw. zu hohe generatorische Spannungen beim Bremsen die Motoren beschädigen.
Es ergibt sich somit folgende Tabelle (Speisepsannung / Rekuperationsspannung; Anm. positiv geerdet):
1897 - ca. 1910: -550 V / –-
ca. 1910 - x.x.20xx: -600 V / -750 V
x.x.20xx - 6.2022: -650 V / -750 V
7.2022 -: -700 V / -800 V
(WLB: -850 / -1000 V, daher kein Problem für WLB 100er-Serie)
Dass das mit den E1 nichts zu tun hat, lasse ich so nicht stehen. Die Beleuchtung in den E1/c4 wird mit Netzspannung betreiben. 700 V Netzspannung bzw. 800 V (Rekupartion) würden vermutlich die Lebensdauer der Leuchstofflampen deutlich verürzen (die Serienglühlampen wurden schon lange durch Haushaltsglühlampen 230 V / 100 W ersetzt, da diese bei 120 V ungefähr gleichen Widerstand aufweisen wie die alten vibrationsfesten 120 V / 40 W und durch die Unterspannung quasi automatisch vibrationsfest sind - je heißer der Glühfaden, desto leichter reißt er bei Erschütterung).
Zudem wurde in Craiova behauptet, wo (damals) die Strecke nur an einer Stelle zentral mit 800 V gespeist wird (wurde), dass die E1 dadurch Probleme mit der Elektronik haben sollen.
Die Frage ist: Weiß jemand, wann die Spannung auf 650 V erhöht wurde?
Zur Ärztlichen Verzichtserklärung:
Diese dient nur zur rechtlichen Absicherung des Fahrpersonals, damit diesem keine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung droht. Sie hat keinerlei rechtliche Konsequenzen in Bezug auf Unfallhaftung oder der tatsächlichen (nachträglichen) Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe. Insbesondere in Hinblick auf strafrechtliche Verfahren hat ein zivlirechtlicher Verzicht keinerlei Einfluss.