Kraftfahrgesetz. Findet man in Google mit dem Suchbegriff Fahrerkarte site:ris.bka.gv.at.
site gibt an, auf welcher Webseite gesucht werden soll
ris.bka.gv.at ist die Seite, in der sich die Gesetze finden, nicht nur Bundes-, sondern auch Landesgesetze sowie höchstgerichtliche Urteile und die der Landesverwaltungsgerichte.
Die Einschränkung über site: kann man auch verfeinern, z.B.: ris.bka.gv.at/bundesrecht. Derartige Verfeinerungen sind die Adresszeile, die aufscheint, wenn man auf einer Seite einen internen Link angeklickt hat.
Das mit dem Formular stimmt. Gerade die Linienbusunternehmen mit hohem Fahrerstand könnten anregen, dass in solchen Betrieben Geräte installiert werden dürfen, in die die im Moment nicht benötigte Fahrerkarte gesteckt wird und die auf der dort gesteckten Fahrerkarte diese Tatsache speichern. Damit würden diese Formulare entfallen und Kontrollen erleichtern.