Autor Thema: Zentrales Schließen  (Gelesen 212127 mal)

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Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #90 am: 26. Oktober 2012, 15:24:40 »
Das würde ja nichts anderes bedeuten, als seitens des Fahrers eine Sicherheitseinrichtung bewusst ausschalten und einen Menschen vorsätzlich versuchen einzuklemmen. Solange es sich alle gefallen lassen, ist es OK, aber irgendwie ist das sehr nahe an Nötigung. Und falls es zu einem Unfall kommt, weil wer so labil ist oder die Fühlerkante technisch versagt, kann wohl nur in erster Linie jener belangt werden, der die Vorsatzhandlung gesetzt hat.
Genau. Bei der U-Bahn gibt es durch das lebensgefährliche zentrale Schließen täglich 10 Tote und einige hundert Schwerverletzte.

Dieses Thema hatte wir schon mal.
Der U-Bahn Fahrer HAT einen Monitor und Kamera, bzw einen Spiegel, mit dem er den Zug beobachten kann. Und ein U-Bahn-Fahrer darf nur dann abfertigen, wenn er sich augenscheinlich überzeugen kann, dass sich niemand zwischen der gelben Sicherheitslinien und dem Zug befindet. Kann er das nicht, dann muss er den Zug von aussen abfertigen, oder er braucht einen Hilfsabfertiger.
Und wenn ein U-Bahn Fahrer jemanden einzwickt und der Fahrgast beschwert sich, dann MUSS er sich rechtfertigen, wieso ihm das passiert ist.

Also wieder einmal meine Bitte. Solange das des Zentralen Schliessen nicht wirklich in Betrieb ist, lasst das Vorverurteilen und die schlauen Ideen. Wenn ihr es umbedingt als Unsinn verurteilen wollt, dann habt ihr nach der Einführung noch genügend Zeit.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

60er

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #91 am: 26. Oktober 2012, 15:32:29 »
Nicht anders soll (und wird) es bei der Straßenbahn auch sein! Natürlich darf ein Fahrer nicht auf Verdacht die Türen schließen und "absichtlich" jemanden einzwicken.

Bei der U-Bahn hat man aus diesem Grund ein Abfertigungssignal, wer dennoch in die Türe springt und eingezwickt wird, ist selber schuld.

Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #92 am: 26. Oktober 2012, 15:42:09 »
Nicht anders soll (und wird) es bei der Straßenbahn auch sein! Natürlich darf ein Fahrer nicht auf Verdacht die Türen schließen und "absichtlich" jemanden einzwicken.

Bei der U-Bahn hat man aus diesem Grund ein Abfertigungssignal, wer dennoch in die Türe springt und eingezwickt wird, ist selber schuld.

Aber trotzdem muss sich der Fahrer dann rechtfertigen - Eigene Erfahrung. Und wie soll ein Straßenbahnfahrer das Zentrale Schließen mit ausschalten der Lichtschranken verwenden, wenn er den Haltestellenbereich NICHT übersehen kann? Zum Beispiel Linie 43/44 Schottentor?

Ich kann mir einfach nichtg vorstellen, dass bei der Straßenbahn die Lichtschranken ausgeschalten werden, aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. Nur meine Meinung zur Wr. Version werde ich erst abgeben, wenn ich entweder die Unterlagen dazu bekomme, oder den Zug in Natura sehe.
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Linie 41

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #93 am: 26. Oktober 2012, 16:05:41 »
Nochmal: Wozu Lichtschranken, wenn es Türfühlerkanten gibt. Letztere sind völlig ausreichend, um festzustellen ob sich jemand im Türraum befindet und außerdem wesentlich zuverlässiger als Lichtschranken.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

W_E_St

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #94 am: 26. Oktober 2012, 16:13:05 »
Nochmal: Wozu Lichtschranken, wenn es Türfühlerkanten gibt. Letztere sind völlig ausreichend, um festzustellen ob sich jemand im Türraum befindet und außerdem wesentlich zuverlässiger als Lichtschranken.
Aber... aber... da könnt sich ja wer beschweren! (Schlimmster Alptraum im Alltag eines gewissen gemeindenahen Unternehmens oder so...).

Ernsthaft, mit ULF-Türfühlerkanten bzw. der Motorstromüberwachung habe ich keine Erfahrung, aber testhalber die Finger in die Türen eines c4 mit defekten neuen(!) TFK zu stecken ist nicht unbedingt angenehm.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #95 am: 26. Oktober 2012, 16:18:07 »
Und wie soll ein Straßenbahnfahrer das Zentrale Schließen mit ausschalten der Lichtschranken verwenden, wenn er den Haltestellenbereich NICHT übersehen kann? Zum Beispiel Linie 43/44 Schottentor?

Dann müssen wir warten, bis die Abteilung F59 die Videokameras erfunden hat.

Hannes

Ich kann mir einfach nichtg vorstellen, dass bei der Straßenbahn die Lichtschranken ausgeschalten werden, aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. Nur meine Meinung zur Wr. Version werde ich erst abgeben, wenn ich entweder die Unterlagen dazu bekomme, oder den Zug in Natura sehe.
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Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #96 am: 26. Oktober 2012, 16:20:36 »
Nochmal: Wozu Lichtschranken, wenn es Türfühlerkanten gibt. Letztere sind völlig ausreichend, um festzustellen ob sich jemand im Türraum befindet und außerdem wesentlich zuverlässiger als Lichtschranken.

Nur das die WL schon mehrere Schmerzensgeldprozesse hatten, weil Fahrgäste nach einem Schlag einer Türe im Krankenhaus gelandet sind. Aber warten wir mal den Echtbetrieb ab.
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13er

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #97 am: 26. Oktober 2012, 16:25:10 »
Dann müssen wir warten, bis die Abteilung F59 die Videokameras erfunden hat.
Gibt's ja schon, allerdings nur zum 1984-Spielen anstatt für sinnvolle Dinge.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Linie 41

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #98 am: 26. Oktober 2012, 16:32:46 »
aber testhalber die Finger in die Türen eines c4 mit defekten neuen(!) TFK zu stecken ist nicht unbedingt angenehm.
Es soll auch nicht angenehm sein. Die Wappler, die sich im letzten Moment in die Tür quetschen müssen, sollen ruhig über ihr Fehlverhalten "informiert" werden.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #99 am: 26. Oktober 2012, 17:44:13 »
Nur das die WL schon mehrere Schmerzensgeldprozesse hatten, weil Fahrgäste nach einem Schlag einer Türe im Krankenhaus gelandet sind. Aber warten wir mal den Echtbetrieb ab.

Gehabt oder verloren?

Hannes
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60er

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #100 am: 26. Oktober 2012, 19:38:28 »
Aber trotzdem muss sich der Fahrer dann rechtfertigen - Eigene Erfahrung. Und wie soll ein Straßenbahnfahrer das Zentrale Schließen mit ausschalten der Lichtschranken verwenden, wenn er den Haltestellenbereich NICHT übersehen kann? Zum Beispiel Linie 43/44 Schottentor?
Wie wär's mit Videokameras?

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #101 am: 26. Oktober 2012, 19:47:59 »
Wie wär's mit Videokameras?
Stationär als Abfertigungshilfe sicher überlegenswert, eine Nachrüstung der ULFe halte ich für ausgeschlossen, da zu teuer. Zudem: Wo soll der Monitor im Fahrerstand angebracht werden? Der müsste ja groß genug sein, fünf Bilder gleichzeitig zu zeigen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #102 am: 26. Oktober 2012, 20:43:35 »
Zitat von: 60eUnd noch ein schwarzer Punkt Bulli. Hinten fehlt eh schon alles seit ich den habe.

[img
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r link=topic=3019.msg65419#msg65419 date=1351273108]
Wie wär's mit Videokameras?
Stationär als Abfertigungshilfe sicher überlegenswert, eine Nachrüstung der ULFe halte ich für ausgeschlossen, da zu teuer. Zudem: Wo soll der Monitor im Fahrerstand angebracht werden? Der müsste ja groß genug sein, fünf Bilder gleichzeitig zu zeigen.
Oder 5 Stück 7"-Monitore nebeneinander - dafür ist direkt hinter der Windschutzscheibe sicher noch Platz.

Hannes
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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #103 am: 26. Oktober 2012, 21:25:50 »

 Wenn das eine nicht rechtzeitig macht, da noch irgendjemand in der Lichtschranke steht wird eben das zentrale Schließen verwendet und die letzte(n) Türe(n) geschlossen.
Das würde ja nichts anderes bedeuten, als seitens des Fahrers eine Sicherheitseinrichtung bewusst ausschalten und einen Menschen vorsätzlich versuchen einzuklemmen.

Wir drehen uns im Kreis...

Wenn du es unbedingt so formulieren willst: JA, das bedeutet es. Und: JA, dieses Verfahren ist in Österreich offensichtlich zulässig, da es in Graz, Linz und Innsbruck täglich angewandt wird (und die dortigen Fahrzeuge ja wohl hoffentlich eine Zulassung haben).

Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

hema

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Re: Zentrales Schließen
« Antwort #104 am: 26. Oktober 2012, 21:36:27 »
Wozu gibt es dann überhaupt Lichtschranken zur Türüberwachung?


Komischerweise ist es auch nicht erlaubt, dass ein Fahrer beim E1 oder E2 die Tür 1 einfach zumacht, wenn es ihm zu lange dauert!  8)
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