Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)  (Gelesen 206853 mal)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #240 am: 16. März 2022, 09:29:34 »
Wende vor der Tramway nicht
weil sie sonst die Tür durchbricht
Nun ja, Tramway ist die Badnerbahn da nicht, sie fährt nicht nach StVO.

Grundsätzlich wundern mich solche Unfälle schon, weil meiner Erfahrung nach die Badnerbahnfahrer auch im Eisenbahnbereich wie Straßenbahner fahren, also bei einem auffälligen Verhalten eines Straßenverkehrsteilnehmers am Bahnübergang abschalten und abbremsen. "Richtige" Eisenbahnen tun das nicht, allein schon, weil die Bremse i.A. nicht so schnell anspricht oder (siehe alte E-Loks) es einige Zeit dauert, bis man die Schaltstufen wieder rausgekurbelt hat.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #241 am: 16. März 2022, 09:44:25 »
Wende vor der Tramway nicht
weil sie sonst die Tür durchbricht
Nun ja, Tramway ist die Badnerbahn da nicht, sie fährt nicht nach StVO.

Grundsätzlich wundern mich solche Unfälle schon, weil meiner Erfahrung nach die Badnerbahnfahrer auch im Eisenbahnbereich wie Straßenbahner fahren, also bei einem auffälligen Verhalten eines Straßenverkehrsteilnehmers am Bahnübergang abschalten und abbremsen. "Richtige" Eisenbahnen tun das nicht, allein schon, weil die Bremse i.A. nicht so schnell anspricht oder (siehe alte E-Loks) es einige Zeit dauert, bis man die Schaltstufen wieder rausgekurbelt hat.

Nur ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass auch ein Abbremsen vor der Kreuzung nicht immer einen Unfall verhindert.

Und wieso soll der Lokalbahnfahrer vor einer mit Lichtsignal geregelten Kreuzung die Geschwindigkeit reduzieren?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

blackrider

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #242 am: 16. März 2022, 10:20:08 »
Als ehemaliger WLB - Tfzf bin  ich immer mit der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren, wenn ich mein EKÜS* bekommen habe! Wenn nicht, hat man vor der Kreuzung anhalten müssen, Signal "Achtung" (Hupen) geben müssen und durfte dann erst weiterfahren.

*) EKÜS  =  Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal (weiß blinkener Lichtpunkt)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #243 am: 16. März 2022, 11:27:33 »
Als ehemaliger WLB - Tfzf bin  ich immer mit der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren, wenn ich mein EKÜS* bekommen habe! Wenn nicht, hat man vor der Kreuzung anhalten müssen, Signal "Achtung" (Hupen) geben müssen und durfte dann erst weiterfahren.
Blöderweise stehen die EKÜS bei der Badnerbahn aber nicht in Bremsweglänge, sondern direkt vor dem BÜ. Die kannst Du also nur beachten, wenn Du straßenbahnmäßig auf Sicht fährst. Mich wundert, dass das Anbringen direkt vor dem BÜ legal ist.

Wenn nicht, hat man vor der Kreuzung anhalten müssen, Signal "Achtung" (Hupen) geben müssen und durfte dann erst weiterfahren.
Ich hab mal was erlebt: Weitergefahren ist der Fahrer nicht, der bei einem Ausfall der Anlage bei der Schönbrunner Allee stehengeblieben ist. Der hat gewartet, bis der nach StVO-regelnde Polizist die parallelführende (damals) Bundesstraße 17 freigegeben hat und somit die Schönbrunner Allee Halt hatte. Das war Straßenbahnerverhalten. Wärest Du nach Anhalten weitergefahren und hättest die Schönbrunner Allee überquert? Der Polizist in der Mitte der Straßenkreuzung gilt jedenfalls nicht für die Eisenbahn.

Taurus

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #244 am: 16. März 2022, 15:35:56 »
Warum erfordert die Positionierung der Überwachungssignale das fahren auf Sicht?
Vor einem roten Hauptsignal muss ja auch angehalten werden. Rechtzeitig sehen muss man es halt.

So wie die EK neben der B17 angelegt sind ist es nur vernünftig wenn der Triebfahrzeugführer auf den Polizisten achtet. Vereinfacht die Sache auch für den Polizisten und machts wesentlich sicherer.


Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #245 am: 16. März 2022, 16:31:19 »
Als ehemaliger WLB - Tfzf bin  ich immer mit der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren, wenn ich mein EKÜS* bekommen habe! Wenn nicht, hat man vor der Kreuzung anhalten müssen, Signal "Achtung" (Hupen) geben müssen und durfte dann erst weiterfahren.
Blöderweise stehen die EKÜS bei der Badnerbahn aber nicht in Bremsweglänge, sondern direkt vor dem BÜ. Die kannst Du also nur beachten, wenn Du straßenbahnmäßig auf Sicht fährst. Mich wundert, dass das Anbringen direkt vor dem BÜ legal ist.

Ich weiß nicht, auf welche Kreuzung anspielst?

Ich habe mir jetzt Ausschnitte aus der Führerstandsmitfahrt angeschaut. Und wie du bei dieser Stelle https://youtu.be/973X755Ejlg?t=2553 sehen kannst, hast bereits weit vor der EK ein EKÜS stehen.

Und das direkt vor der Kreuzung eine weiter EKÜS steht hat den Vorteil, dass der Triebfahrzeugführer ggf. im letzten Moment noch einen Ausfall der Signalanlage erkennt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #246 am: 16. März 2022, 18:05:08 »
Warum erfordert die Positionierung der Überwachungssignale das fahren auf Sicht?

Vor einem roten Hauptsignal muss ja auch angehalten werden. Rechtzeitig sehen muss man es halt.
Im Eisenbahnbetrieb hat ein Hauptsignal ein Vorsignal in Bremswegabstand. Man sieht ein Vorsignal Vorsicht zeigen und bremst und kommt auch bei 10 Meter Sichtweite wegen Nebel rechtzeitig zum Stehen. Und genauso ist es bei BÜ-Signalen. Wenn es nicht blinkt, reicht eine normale Betriebsbremsung, eingeleitet am Signalstandort, um vorschriftsgemäß vor dem BÜ anzuhalten.

So wie die EK neben der B17 angelegt sind ist es nur vernünftig wenn der Triebfahrzeugführer auf den Polizisten achtet. Vereinfacht die Sache auch für den Polizisten und machts wesentlich sicherer.
Dem Polizisten kann es egal sein und hat es auch egal zu sein. Und auf den Polizisten achten heißt einfach straßenbahnmäßiges Verhalten. Nichts anderes habe ich behauptet.

Ich weiß nicht, auf welche Kreuzung anspielst?

Ich habe mir jetzt Ausschnitte aus der Führerstandsmitfahrt angeschaut. Und wie du bei dieser Stelle https://youtu.be/973X755Ejlg?t=2553 sehen kannst, hast bereits weit vor der EK ein EKÜS stehen.

Und das direkt vor der Kreuzung eine weiter EKÜS steht hat den Vorteil, dass der Triebfahrzeugführer ggf. im letzten Moment noch einen Ausfall der Signalanlage erkennt.
Vösendorf Siebenhirten. Als ich das letzte Mal dort war, war ein Signal direkt am Haltepunkt vor dem BÜ (gut, das ist es am verlinkten Video auch). Der Unterschied ist aber, dass das BÜ-Signal in Vösendorf-Siebenhirten für den stadtauswärtsfahrenden Zug noch nicht leuchtet, wenn er sich annähert. Da ist, das wurde glaub ich ja hier mal diskutiert, glaube ich, eine spezielle Vetag-Schaltung, dass der BÜ für einen als normalen Zug codierten Zug erst stark verspätet schaltet und nur bei Güter- oder Eilzügen wie bei einer Eisenbahn rechtzeitig schaltet.

Ergänzung: Ich hab mir das Video angesehen, Vösendorf-Siebenhirten hat neben vor dem Signal direkt am BÜ ein weiters am Bahnsteiganfang. Dieses hat bei Einfahrt des Zuges noch nicht geblinkt. Eine Bahnsteiglänge erscheint mit als Bremsweg für einen mit theoretisch mit 80km/h, praktisch höchstens knapp über 60 fahrenden Zuges eindeutig ein zu geringer Bremswegabstand.

Wr. Neudorf: Keine Vorankündigung in Bremsweglänge, ebenso Griesfeld und die Überquerung der 17er vor Neu Guntramsdorf.
Und vor Guntramsdorf bremst dieser Straßenbahnfahrer wegen dem noch querenden PKW fast auf Schrittgeschwindigkeit runter, anstatt mit den erlaubten 35 bis zum Bahnsteig vorzuziehen.


Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #247 am: 16. März 2022, 18:21:29 »

Vösendorf Siebenhirten. Als ich das letzte Mal dort war, war ein Signal direkt am Haltepunkt vor dem BÜ (gut, das ist es am verlinkten Video auch). Der Unterschied ist aber, dass das BÜ-Signal in Vösendorf-Siebenhirten für den stadtauswärtsfahrenden Zug noch nicht leuchtet, wenn er sich annähert. Da ist, das wurde glaub ich ja hier mal diskutiert, glaube ich, eine spezielle Vetag-Schaltung, dass der BÜ für einen als normalen Zug codierten Zug erst stark verspätet schaltet und nur bei Güter- oder Eilzügen wie bei einer Eisenbahn rechtzeitig schaltet.

ALso ich weiß nicht. Aber ich sehe da auch auf der Einfahrt ein BÜ-Signal. Nur nimmt man es nicht so wahr, da es noch nicht eingeschalten ist. Was bedingt durch den Haltestellenaufenthalt nicht notwendig ist.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #248 am: 16. März 2022, 18:24:13 »

Vösendorf Siebenhirten. Als ich das letzte Mal dort war, war ein Signal direkt am Haltepunkt vor dem BÜ (gut, das ist es am verlinkten Video auch). Der Unterschied ist aber, dass das BÜ-Signal in Vösendorf-Siebenhirten für den stadtauswärtsfahrenden Zug noch nicht leuchtet, wenn er sich annähert. Da ist, das wurde glaub ich ja hier mal diskutiert, glaube ich, eine spezielle Vetag-Schaltung, dass der BÜ für einen als normalen Zug codierten Zug erst stark verspätet schaltet und nur bei Güter- oder Eilzügen wie bei einer Eisenbahn rechtzeitig schaltet.

ALso ich weiß nicht. Aber ich sehe da auch auf der Einfahrt ein BÜ-Signal. Nur nimmt man es nicht so wahr, da es noch nicht eingeschalten ist. Was bedingt durch den Haltestellenaufenthalt nicht notwendig ist.
Ja. Aber das ist, wie ich geschrieben habe, kein Bremswegabstand für 60 bis 80 km/h.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #249 am: 16. März 2022, 18:41:44 »

Vösendorf Siebenhirten. Als ich das letzte Mal dort war, war ein Signal direkt am Haltepunkt vor dem BÜ (gut, das ist es am verlinkten Video auch). Der Unterschied ist aber, dass das BÜ-Signal in Vösendorf-Siebenhirten für den stadtauswärtsfahrenden Zug noch nicht leuchtet, wenn er sich annähert. Da ist, das wurde glaub ich ja hier mal diskutiert, glaube ich, eine spezielle Vetag-Schaltung, dass der BÜ für einen als normalen Zug codierten Zug erst stark verspätet schaltet und nur bei Güter- oder Eilzügen wie bei einer Eisenbahn rechtzeitig schaltet.

ALso ich weiß nicht. Aber ich sehe da auch auf der Einfahrt ein BÜ-Signal. Nur nimmt man es nicht so wahr, da es noch nicht eingeschalten ist. Was bedingt durch den Haltestellenaufenthalt nicht notwendig ist.

Ja. Aber das ist, wie ich geschrieben habe, kein Bremswegabstand für 60 bis 80 km/h.

Aber auch dieses Signal sieht man ggf. aus einer Entfernung, so dass man sich der Kreuzung theoretisch mit 80 km/h annähern kann.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #250 am: 16. März 2022, 19:18:40 »
Unfall in Traiskirchen kurz vor Betriebsschluss mit 1 Todesopfer - das Auto schaut mMn recht wild aus

https://noe.orf.at/stories/3147655/

Bei welchem BÜ war das?

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #251 am: 16. März 2022, 19:40:04 »

Taurus

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #252 am: 16. März 2022, 20:15:32 »
Im Eisenbahnbetrieb hat ein Hauptsignal ein Vorsignal in Bremswegabstand. Man sieht ein Vorsignal Vorsicht zeigen und bremst und kommt auch bei 10 Meter Sichtweite wegen Nebel rechtzeitig zum Stehen. Und genauso ist es bei BÜ-Signalen. Wenn es nicht blinkt, reicht eine normale Betriebsbremsung, eingeleitet am Signalstandort, um vorschriftsgemäß vor dem BÜ anzuhalten.

Vorsignale gibt es bei der ÖBB etc. weil es auf Grund des Betriebs ( Bremsweg, Geschwindigkeiten) notwendig ist.
Ich denke nicht, dass das Fehlen von Vorsignalen ein Merkmal für Fahren auf Sicht ist.

Die Betriebsbremsung reicht auch bei der WLB, halt nicht vom Signalstandort aus sondern von dem Ort wo der Triebfahrzeugführer das Signal erkennt.   ( so wie bei allen anderen Signalen bei der WLB - mangels Vorsignal - ist halt eine andere und wenn man so will laschere Praxis als bei der ÖBB) .
Und ja, durch die Betriebsweise gibts auch andere Betriebsvorschriften und es wird nicht so "steif" gefahren wie bei der ÖBB.



Und vor Guntramsdorf bremst dieser Straßenbahnfahrer wegen dem noch querenden PKW fast auf Schrittgeschwindigkeit runter, anstatt mit den erlaubten 35 bis zum Bahnsteig vorzuziehen.
Ein richtiger Lokführer hat stoisch seinem Signal zu folgen und alles was sich dem in den Weg stellt niederzumetzeln  :D

Bei welchem BÜ war das?
Badner Spitz, das ist die Kreuzung B17 / B212 ( Straße Richtung Baden bzw. Gumpoldskirchen)


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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #253 am: 17. März 2022, 21:02:24 »
Ja. Aber das ist, wie ich geschrieben habe, kein Bremswegabstand für 60 bis 80 km/h.

Aber auch dieses Signal sieht man ggf. aus einer Entfernung, so dass man sich der Kreuzung theoretisch mit 80 km/h annähern kann.
Aber nur, wenn nicht dichter Nebel oder sonstwas ist. Bremsweglängen bzw. Sicherheitsabstände werden im Eisenbahnbetrieb nicht festgelegt ab den Ort, wo man das Signal bei gutem Wetter erkennen kann, sondern ab Signalposition.

Alles andere ist Fahren auf Sicht. Das betrifft bei der Badner Bahn auch die fehlenden Vorsignale. Es nützt mir die beste Streckenkenntnis und die damit verbundene Kenntnis der Signalstandorte nix, wenn ich bei Nebel nur 10 Meter Sichtweite habe. Dann muss ich mich dem bekannten Signalstandort so nähern, dass ich bei Rot innerhalb der 10 Meter Sichtweite stehen bleiben kann.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #254 am: 17. März 2022, 21:31:06 »
Alles andere ist Fahren auf Sicht. Das betrifft bei der Badner Bahn auch die fehlenden Vorsignale. Es nützt mir die beste Streckenkenntnis und die damit verbundene Kenntnis der Signalstandorte nix, wenn ich bei Nebel nur 10 Meter Sichtweite habe. Dann muss ich mich dem bekannten Signalstandort so nähern, dass ich bei Rot innerhalb der 10 Meter Sichtweite stehen bleiben kann.
Bei der Badner Bahn ist das im Prinzip nicht notwendig.
Der Fahrer kennt die Strecke
Die Bahnübergänge sind gesichert
Der Vorderzug ist weit voraus (mindestens ca. 7 km)
Wenn der Vorderzug liegen bleibt, wird ein vifer Fahrer zurückgehen und den Zug decken
Kritsch wirds, wenn der Fahrer wegen eines BÜ-Unfalles eingeklemmt wird.

Gut, das wäre die Praxis, die Theorie... Allerdings ist die Strecke behördlich abgenommen.
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