Warum erfordert die Positionierung der Überwachungssignale das fahren auf Sicht?
Vor einem roten Hauptsignal muss ja auch angehalten werden. Rechtzeitig sehen muss man es halt.
Im Eisenbahnbetrieb hat ein Hauptsignal ein Vorsignal in Bremswegabstand. Man sieht ein Vorsignal Vorsicht zeigen und bremst und kommt auch bei 10 Meter Sichtweite wegen Nebel rechtzeitig zum Stehen. Und genauso ist es bei BÜ-Signalen. Wenn es nicht blinkt, reicht eine normale Betriebsbremsung, eingeleitet am Signalstandort, um vorschriftsgemäß vor dem BÜ anzuhalten.
So wie die EK neben der B17 angelegt sind ist es nur vernünftig wenn der Triebfahrzeugführer auf den Polizisten achtet. Vereinfacht die Sache auch für den Polizisten und machts wesentlich sicherer.
Dem Polizisten kann es egal sein und hat es auch egal zu sein. Und auf den Polizisten achten heißt einfach straßenbahnmäßiges Verhalten. Nichts anderes habe ich behauptet.
Ich weiß nicht, auf welche Kreuzung anspielst?
Ich habe mir jetzt Ausschnitte aus der Führerstandsmitfahrt angeschaut. Und wie du bei dieser Stelle https://youtu.be/973X755Ejlg?t=2553 sehen kannst, hast bereits weit vor der EK ein EKÜS stehen.
Und das direkt vor der Kreuzung eine weiter EKÜS steht hat den Vorteil, dass der Triebfahrzeugführer ggf. im letzten Moment noch einen Ausfall der Signalanlage erkennt.
Vösendorf Siebenhirten. Als ich das letzte Mal dort war, war ein Signal direkt am Haltepunkt vor dem BÜ (gut, das ist es am verlinkten Video auch). Der Unterschied ist aber, dass das BÜ-Signal in Vösendorf-Siebenhirten für den stadtauswärtsfahrenden Zug noch nicht leuchtet, wenn er sich annähert. Da ist, das wurde glaub ich ja hier mal diskutiert, glaube ich, eine spezielle Vetag-Schaltung, dass der BÜ für einen als normalen Zug codierten Zug erst stark verspätet schaltet und nur bei Güter- oder Eilzügen wie bei einer Eisenbahn rechtzeitig schaltet.
Ergänzung: Ich hab mir das Video angesehen, Vösendorf-Siebenhirten hat neben vor dem Signal direkt am BÜ ein weiters am Bahnsteiganfang. Dieses hat bei Einfahrt des Zuges noch nicht geblinkt. Eine Bahnsteiglänge erscheint mit als Bremsweg für einen mit theoretisch mit 80km/h, praktisch höchstens knapp über 60 fahrenden Zuges eindeutig ein zu geringer Bremswegabstand.
Wr. Neudorf: Keine Vorankündigung in Bremsweglänge, ebenso Griesfeld und die Überquerung der 17er vor Neu Guntramsdorf.
Und vor Guntramsdorf bremst dieser
Straßenbahnfahrer wegen dem noch querenden PKW fast auf Schrittgeschwindigkeit runter, anstatt mit den erlaubten 35 bis zum Bahnsteig vorzuziehen.