Autor Thema: Falschparkerproblematik (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))  (Gelesen 89153 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14525
Eine Schadenersatzforderung ist aber völlig unabhängig von einer Anzeige gem. StVO! Und Verstöße gegen ein Halteverbot oder sonstige Verkehrsvergehen kann man immer machen, das hat an sich mit der Behinderung der Straßenbahn höchstens indirekt zu tun. Eine Anzeige bloß nach StVO §. 23/1 kann man mit guten Erfolgschancen unter Hinweis auf den Charakter als eisenbahnrechtliches Vergehen beeinspruchen, so die für die Straße vorgesehene Mindestfahrbahnbreite (StVO) uneingeschränkt bleibt. Drum ist es auch klüger, wie von Klingelfee erwähnt, für die Anzeige auf jeden Fall ein weiteres Delikt zu finden (z.B. Halteverbot, Rad am Gehsteig, Einfahrt etc.). Da kommt der Lenker dann nicht raus, soweit der Vorwurf natürlich stimmt.
Dann sollten die WL sich für eine Änderung des § 24 stark machen, das Verbot des Parkens auf Gleisen in ein Halteverbot umzuwandeln.
edit: Quoting eingefügt

Das Problem ist jedoch, dass die wenigsten auf den Gleisen, sondern zu nahe der Gleisanlage stehen. Und oft ist das behindern der Straßenbahn nur ein Nebeneffekt.
Schlagend für die Anzeige ist schon meistens
 :blank: Abstellen nicht entsprechende der Bodenmarkierung
 :blank: Links Zufahren in Schienenstraße
 :blank: Nicht beachten von Halte- und Parkverbot.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14471
Das Problem ist jedoch, dass die wenigsten auf den Gleisen, sondern zu nahe der Gleisanlage stehen. Und oft ist das behindern der Straßenbahn nur ein Nebeneffekt.
Schlagend für die Anzeige ist schon meistens
 :blank: Abstellen nicht entsprechende der Bodenmarkierung
 :blank: Links Zufahren in Schienenstraße
 :blank: Nicht beachten von Halte- und Parkverbot.
Auf den Gleisen heißt ja nicht, dass die Räder auf den Schienen stehen müssen, sondern dass der notwendige Gleisraum nicht freigehalten wurde. Abgesehen davon kann man ja mehrere Verstöße gleichzeitig zur Anzeige bringen, was zu einer Mehrfachbestrafung führt, also eben Links Zufahren und Parken auf den Gleisen (was aber erst dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug 10 Minuten lang beobachtet wurde.)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14525
Das Problem ist jedoch, dass die wenigsten auf den Gleisen, sondern zu nahe der Gleisanlage stehen. Und oft ist das behindern der Straßenbahn nur ein Nebeneffekt.
Schlagend für die Anzeige ist schon meistens
 :blank: Abstellen nicht entsprechende der Bodenmarkierung
 :blank: Links Zufahren in Schienenstraße
 :blank: Nicht beachten von Halte- und Parkverbot.
Auf den Gleisen heißt ja nicht, dass die Räder auf den Schienen stehen müssen, sondern dass der notwendige Gleisraum nicht freigehalten wurde. Abgesehen davon kann man ja mehrere Verstöße gleichzeitig zur Anzeige bringen, was zu einer Mehrfachbestrafung führt, also eben Links Zufahren und Parken auf den Gleisen (was aber erst dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug 10 Minuten lang beobachtet wurde.)

Was aber die Strafe nicht erhöht. Und auch wenn ich als Anzeigenleger mehrere Delikte zur Anzeige bringe, wird nur das Delikt mit der höchsten Strafe dann zur Anzeige gebracht. Noch dazu müsste ich, damit dies auch überhaupt angenommen wird, für JEDES DELIKT eine eigene Anzeige ausstellen. Und das mach kaum jemand, da oft auch die zeit dafür fehlt.

Und bezüglich des deliktesd des parken. bei mir bekommt der Fahrzeughalter wenn immer nur das Halten, da ich nicht weis wie lange er steht. Von der Strafhöhe macht das angeblich keinen Unterschied.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14471
Auf den Gleisen heißt ja nicht, dass die Räder auf den Schienen stehen müssen, sondern dass der notwendige Gleisraum nicht freigehalten wurde. Abgesehen davon kann man ja mehrere Verstöße gleichzeitig zur Anzeige bringen, was zu einer Mehrfachbestrafung führt, also eben Links Zufahren und Parken auf den Gleisen (was aber erst dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug 10 Minuten lang beobachtet wurde.)
Was aber die Strafe nicht erhöht. Und auch wenn ich als Anzeigenleger mehrere Delikte zur Anzeige bringe, wird nur das Delikt mit der höchsten Strafe dann zur Anzeige gebracht. Noch dazu müsste ich, damit dies auch überhaupt angenommen wird, für JEDES DELIKT eine eigene Anzeige ausstellen. Und das mach kaum jemand, da oft auch die zeit dafür fehlt.

Und bezüglich des deliktesd des parken. bei mir bekommt der Fahrzeughalter wenn immer nur das Halten, da ich nicht weis wie lange er steht. Von der Strafhöhe macht das angeblich keinen Unterschied.

Es gibt Mehrfachbestrafungen, ich habe dieser Tage ein VwGH-Urteil gelesen, bei dem der VwGH die Doppelbestrafung wegen Parken vor eine Einfahrt und Parken auf den Gehsteig für zulässig erklärt hat.
Vom Verwaltungsrecht her ist da eine einzige Anzeige ausreichend, kann es sein, dass ihr interne Formulare verwendet, die nur ein Delikt zulassen?
Wenn man nach  24 (3) c anzeigen will, dann muss man die 10 Minuten abwarten. Da geht kein Halten:
Zitat
§ 24 (3) StVO
Das Parken ist verboten .....
c) auf Gleisen von Schienenfahrzeugen und auf Fahrstreifen für Omnibusse,
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16386
Das Behindern (oder Gefährden) des Eisenbahnverkehrs ist sowieso nach dem Eisenbahnrecht verboten. Blöd ist halt, dass es da keinen Strafkatalog gibt wie in der StVO.


Das Aufstellen von Fahrzeugen ausschließlich innerhalb einer gekennzeichneten Stellfläche (Bodenmarkierung) ist nur in Fußgänger- und Begegnungszonen vorgeschrieben. Die Markierungen ("Parkraumumrandung") auf Straßen und Parkplätzen zeigen eigentlich nur die Parkordnung an, also Längs-, Schräg- oder Querparken. Wenn dein Fahrzeug breiter oder länger ist kannst du dich hinstellen, soweit du sonst gegen keine Vorschrift verstößt. Wäre anders ja auch blöd, weil es gibt etliche Straßen, wo auf eine gewisse Strecke Abstellflächen eingezeichnet sind, dann wieder nicht. Oder auf manchen Parkplätzen sind die einzelnen Plätze sehr schmal eingezeichnet.


Im Verwaltungsstrafrecht gibt es natürlich Mehrfachbestrafungen, wo die einzelnen "Zettel" zusammengerechnet werden. Sonst müsste man bei einem mehrtägigen Parkvergehen ja auch nur die erst Strafverfügung bezahlen, obwohl am Auto fünf oder zehn hängen.                           
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36088
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Sonst müsste man bei einem mehrtägigen Parkvergehen ja auch nur die erst Strafverfügung bezahlen, obwohl am Auto fünf oder zehn hängen.                         

Das mehrtägige Parkvergehen ist normalerweise kein mehrtägiges, weil es durch die nächtliche Unterbrechung der Kurzparkzone mit jedem neuen Tag ein neues Delikt wird. ;)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16386
Du kannst auch an einem Tag mehrere Zettel kriegen.  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36088
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Du kannst auch an einem Tag mehrere Zettel kriegen.  ;)

Ja, wenn du das Falschparken unterbrichst oder den Strafzettel mitnimmst, aber das Auto stehenlässt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Du kannst auch an einem Tag mehrere Zettel kriegen.  ;)

Ja, wenn du das Falschparken unterbrichst oder den Strafzettel mitnimmst, aber das Auto stehenlässt.
Ich habe zwar keinen Gesetzestext oder Strafenkatalog, habe aber auch durchaus schon mehrmals beobachtet, wie ein Falschparker mehrmals am Tag einen Strafzettel bekommen hat und das obwohl die anderen ebenfalls noch unterm Scheibenwischer klemmten.
Kann es daher sein, dass wenn z.B. eine Kurzparkzone 90min angibt, der "Falschparker" aber vielleicht den ganzen Tag steht, er durchaus alle 90min ein "Knöllchen" bekommen kann?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36088
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Kann es daher sein, dass wenn z.B. eine Kurzparkzone 90min angibt, der "Falschparker" aber vielleicht den ganzen Tag steht, er durchaus alle 90min ein "Knöllchen" bekommen kann?

Kann ich mir nicht vorstellen, denn die maximale Parkzeit, sprich die Schwelle von x Stunden, hat er ja nur ein Mal überschritten. Wenn er allerdings beispielsweise ohne gültigen Parkschein in einem in der Kurzparkzone gelegenen Spitzenhalteverbot parkt, kann er durchaus zwei Strafzettel kriegen, da er ja einerseits gegen die Bestimmungen der Kurzparkzone und andererseits gegen die Bestimmungen des Halteverbots verstoßen hat.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14525
Kann es daher sein, dass wenn z.B. eine Kurzparkzone 90min angibt, der "Falschparker" aber vielleicht den ganzen Tag steht, er durchaus alle 90min ein "Knöllchen" bekommen kann?

Kann ich mir nicht vorstellen, denn die maximale Parkzeit, sprich die Schwelle von x Stunden, hat er ja nur ein Mal überschritten. Wenn er allerdings beispielsweise ohne gültigen Parkschein in einem in der Kurzparkzone gelegenen Spitzenhalteverbot parkt, kann er durchaus zwei Strafzettel kriegen, da er ja einerseits gegen die Bestimmungen der Kurzparkzone und andererseits gegen die Bestimmungen des Halteverbots verstoßen hat.

Das ist korrekt. Wenn die Beanstandungen nacheinander liegen, oder aber miteinander nichts zu tun haben, dann können auch mehrere Anzeigen geschrieben werden. Und das kann auch so weit gehen, dass wegen Delikt 1  (z.B.: Kurzparken) nur eine Anzeige kommt, während bei Delikt 2 (z.B.: Spitzen HV) dann das Fahrzeug sogar abgeschleppt wird.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

skytree

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 210
Warum wird nichts unternommen, wenn einige wenige (Autofahrer) viele (Fahrer+Fahrgäste) stören?
Die einzigen Konsequenzen sind Abschleppen, Strafe oder Überstunden zahlen.
Das hilft mir wenig, wenn ich zur Arbeit oder nach Hause fahren will.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14525
Warum wird nichts unternommen, wenn einige wenige (Autofahrer) viele (Fahrer+Fahrgäste) stören?
Die einzigen Konsequenzen sind Abschleppen, Strafe oder Überstunden zahlen.
Das hilft mir wenig, wenn ich zur Arbeit oder nach Hause fahren will.

Du kannst ja gerne auf dem Zivilweg dann bei einer Fahrbehinderung den Autobesitzer klagen. Oder was schwebt dir vor?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6410
Warum wird nichts unternommen, wenn einige wenige (Autofahrer) viele (Fahrer+Fahrgäste) stören?
Die einzigen Konsequenzen sind Abschleppen, Strafe oder Überstunden zahlen.
Das hilft mir wenig, wenn ich zur Arbeit oder nach Hause fahren will.

Du kannst ja gerne auf dem Zivilweg dann bei einer Fahrbehinderung den Autobesitzer klagen. Oder was schwebt dir vor?

Vielleicht will er den Pranger wieder einführen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36088
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Warum wird nichts unternommen, wenn einige wenige (Autofahrer) viele (Fahrer+Fahrgäste) stören?

Weil es politisch nicht opportun ist. Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen wurden "ausgesuchte" Falschparker-Hotspots durch Entfernen der jeweiligen Stellplätze entschärft.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!