Autor Thema: Falschparkerproblematik (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))  (Gelesen 89609 mal)

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Klingelfee

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. . . . grundsätzlich von der Feuerwehr weggedrückt oder umgestellt.
Ja!

Man hat es schon einmal mit (auch) abschleppen probiert. Das hatte aber den Nachteil, dass es oft länger gedauert hat bzw. das Abschleppfahrzeug nicht zufahren konnte. Der wohl wichtigste Punkt, der dagegensprach, war sicher die viel größere Verärgerung der Autofahrer. Das Abschleppen war wesentlich teurer als die Feuerwehr und außerdem mussten sie nach Simmering pilgern, ihr Auto "freizukaufen":

Abgeschleppt wird dann, wenn die Feuerwehr das Auto aus welchen Grund auch immer nicht umparken kann. Dann kommt eventuell sogar der abschlepper mit Blaulicht.
Von den Kosten her ist nur die Verwahrgebühr, was das Abschleppen teuer ist, als das Umparken. der Grundtarif ist bei der MA48 gleich hoch, wie das Umparken der Feuerwehr
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

W_E_St

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Laut Fahrer meines 41ers heute schon mindestens 4 Falschparker auf der Strecke... leiwander Schnitt!
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

13er

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Laut Fahrer meines 41ers heute schon mindestens 4 Falschparker auf der Strecke... leiwander Schnitt!
Nein, waren noch mehr :) Ich hab irgendwann aufgehört zu zählen, aber 6 oder 7 warens sicher.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Abschleppen nach Simmering kostet 242.– Euro + 6,– Euro Verwahrung pro Tag. Plus Taxikosten und mindestens zwei Stunden Zeitverlust. Die Feuerwehr bezahlt man nach Zeit, mit rund 200 Euro muss man schon rechnen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Linie 41

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Abschleppen nach Simmering kostet 242.– Euro + 6,– Euro Verwahrung pro Tag. Plus Taxikosten und mindestens zwei Stunden Zeitverlust. Die Feuerwehr bezahlt man nach Zeit, mit rund 200 Euro muss man schon rechnen.
Ja, nur leider kratzen 200 Euro diese Autoegoisten leider meistens nicht (also meistens reicht ja die Feuerwehr). Da müßte man schon 500+ verlangen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

tramway.at

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Abschleppen nach Simmering kostet 242.– Euro + 6,– Euro Verwahrung pro Tag. Plus Taxikosten und mindestens zwei Stunden Zeitverlust. Die Feuerwehr bezahlt man nach Zeit, mit rund 200 Euro muss man schon rechnen.
Ja, nur leider kratzen 200 Euro diese Autoegoisten leider meistens nicht (also meistens reicht ja die Feuerwehr). Da müßte man schon 500+ verlangen.

Die wahren Kosten sind ja viel höher. Man muss ja eigentlich nicht nur die Kosten der Feuerwehr und die Dienstzeit des Tramfahrers rechnen, sondern den Zeitverlust der betroffenen Fahrgäste. Wenn der 49er im inneren Bereich gestört ist und die Züge am ULP umgedreht werden, stehen ja hunderte Fahrgäste entlang der Strecke. Wenn ich da nur 30min Streckenunterbrechung rechne und die Warteminuten mit einem auch noch so geringen Stundenlohn ausdividiere kommen da ja gleich hunderte bis tausende Euro zusammen.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Linie 41

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Ja, und wenn diese Kostenwahrheit durchgesetzt wird, werden die Autler den Schmerz fühlen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

HLS

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Also welche Zahlen stimmen jetzt bei der Feuerwehr? Ich laß vor ein kurzem was von 7,90€/min(das wären ein Stundenlohn von 474€) , jetzt heißt es die FW kostet, ebenso wie die M48 242€.
Auch wird der Falschparker, lt Aussage eines Funkwagenfahrers, erst ab einer Wartezeit vom mehr als 20-25min seitens der WL, zur Kasse gebeten?!
Was kostet die Blaulichtsteuer von Polizei+Feuerwehr und wie hoch könnte es im schlimmsten Fall wirklich werden? Hab da mal ein Gespräch von FW+Pol+Funk mitbekommen wo es hieß, es kommt da auf das Einkommen des Fahrers(Besitzers) an., das wird aber sicherlich nur dann sein, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte?!
Muß der Falschparker wirklich der Tramwayfahrer zahlen, wenn ja wie hoch ist da der Satz und in welchen Fällen muß er dieses? Ich vermute er wird auch das nur zahlen müssen, wenn der Fahrer dadurch verspäteten Dienstschluß hat?!
Könnten auch Fahrgäste eine Schadensersatz geltend machen und über wem müßten sie diese einreichen?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Also welche Zahlen stimmen jetzt bei der Feuerwehr? Ich laß vor ein kurzem was von 7,90€/min(das wären ein Stundenlohn von 474€) , jetzt heißt es die FW kostet, ebenso wie die M48 242€.
Auch wird der Falschparker, lt Aussage eines Funkwagenfahrers, erst ab einer Wartezeit vom mehr als 20-25min seitens der WL, zur Kasse gebeten?!
Was kostet die Blaulichtsteuer von Polizei+Feuerwehr und wie hoch könnte es im schlimmsten Fall wirklich werden? Hab da mal ein Gespräch von FW+Pol+Funk mitbekommen wo es hieß, es kommt da auf das Einkommen des Fahrers(Besitzers) an., das wird aber sicherlich nur dann sein, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte?!
Muß der Falschparker wirklich der Tramwayfahrer zahlen, wenn ja wie hoch ist da der Satz und in welchen Fällen muß er dieses? Ich vermute er wird auch das nur zahlen müssen, wenn der Fahrer dadurch verspäteten Dienstschluß hat?!
Könnten auch Fahrgäste eine Schadensersatz geltend machen und über wem müßten sie diese einreichen?

Da die Feuerwehr mWn bei Autoumsetzen einen Pauschaleiensatz von 30 min rechnet komme ich auch auf Kosten von ~ 240 €. Das sich Strafen nach dme Einkommen richten, wäre mir neu. Ich weis das nur von Schweden. Was allerdings sich sehr wohl nach dem Einkommen, nach der Örtlichkeit, als nach der Häufigkeit des Falschparken richtet, ist die Strafe wegen verkehrswidrig abstellen ein KFZ.

Blaulichtsteuer fällt in diesen Fall keine an, da ja zum Zeitpunkt der Anforderung die Daten von einem Verkehrsteilnehmer (Autobesitzer) für dne Bediensteten der WL nicht erhebbar ist. Weiters hat nur die Polizei, nicht jedoch die Feuerwehr eine Blaulichtsteuer.

Bezüglich den Kosten für verspäteten Dienstschluß nehme ich an, dass die Kosten gleich zu setzten ist mit einem Sicherungsposten bei Veranstaltung und da liegen die Kosten derzeit bei ~30€ pro angefangener halben Stunde.

Ob Fahrgäste einen Kostenersatz einklagen können. kann ich nicht sagen, aber wenn ja, dann müsste dieser eine Klage direkt beim Autobesitzer einklagen. Wie er jedoch zu den Daten kommt, kann ich nicht sagen, da ich nicht weis inwieweit die WL oder die Polizei die Daten des Autobesitzer bekannt geben dürfen (Datenschutz).
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moszkva tér

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Könnten auch Fahrgäste eine Schadensersatz geltend machen und über wem müßten sie diese einreichen?
Ob Fahrgäste einen Kostenersatz einklagen können. kann ich nicht sagen, aber wenn ja, dann müsste dieser eine Klage direkt beim Autobesitzer einklagen. Wie er jedoch zu den Daten kommt, kann ich nicht sagen, da ich nicht weis inwieweit die WL oder die Polizei die Daten des Autobesitzer bekannt geben dürfen (Datenschutz).
Eine Bedingung für das Einklagen eines Kostenersatzes wäre wohl, dass tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Und auch da kann sich der Autofahrer sicher auf eine Fahrlässigkeit des Fahrgastes ausreden. Wenn du einen wichtigen Termin hast, musst du einfach entsprechende Zeitpolster einplanen.

Wie kann man wirklich einen großen finanziellen Schaden durch einen Falschparker haben? Flug / Zug versäumt und neues Ticket muss gekauft werden? Hättest halt ein umbuchbares Ticket gekauft! Zu spät zum Vorstellungsgespräch gekommen und daher den Job nicht bekommen? Vielleicht hättest du den Job so auch nicht gekriegt.

Allerdings was Anderes aber doch Ähnliches: Ich hatte einmal einen leichten Buserer mit einem LKW - außer minimalem Blechschaden nichts gewesen. Trotzdem war die Schadenssumme enorm, weil das Speditionsunternehmen bei meiner Versicherung auch den Zeitverlust geltend gemacht hat ("Pönale" für verspätete Lieferung, dieses Unternehmen war scheinbar recht kreativ beim Melken fremder Haftpflichtversicherungen). Also dürfte es sehr wohl möglich sein, auch bei Verspätungen durch Falschparker was abzustauben. Man muss wohl nachweisen, dass man a) im betreffenden Zug war und b) sich redlich bemüht hat, die Verspätung selbst so gering wie möglich zu halten.

Allerdings habe ich gehört: Im Falle eines Verkehrsunfalles kann man direkte Schäden bei der Haftpflicht des Gegners einfordern (wenn der Andere schuld ist). Indirekte aber nicht (z.B. durch Verletzung konnte man die teure Urlaubsreise nächste Woche nicht antreten aber man muss sie dennoch bezahlen).

95B

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Wie kann man wirklich einen großen finanziellen Schaden durch einen Falschparker haben? Flug / Zug versäumt und neues Ticket muss gekauft werden? Hättest halt ein umbuchbares Ticket gekauft!
Steht dafür nicht eh die Reiseversicherung gerade, die man meistens dank Kreditkartenzahlung inklusiv hat?

Allerdings was Anderes aber doch Ähnliches: Ich hatte einmal einen leichten Buserer mit einem LKW - außer minimalem Blechschaden nichts gewesen. Trotzdem war die Schadenssumme enorm, weil das Speditionsunternehmen bei meiner Versicherung auch den Zeitverlust geltend gemacht hat ("Pönale" für verspätete Lieferung, dieses Unternehmen war scheinbar recht kreativ beim Melken fremder Haftpflichtversicherungen). Also dürfte es sehr wohl möglich sein, auch bei Verspätungen durch Falschparker was abzustauben. Man muss wohl nachweisen, dass man a) im betreffenden Zug war und b) sich redlich bemüht hat, die Verspätung selbst so gering wie möglich zu halten.
Im Gegensatz zur Spedition entsteht dir als Fahrgast im Normalfall jedoch kein nachweisbarer finanzieller Schaden. Wir sind ja nicht in der Wirtschaftswissenschaft, wo man selbst den Flügelschlag eines tropischen Schmetterlings "monetarisiert". ;)

Allerdings habe ich gehört: Im Falle eines Verkehrsunfalles kann man direkte Schäden bei der Haftpflicht des Gegners einfordern (wenn der Andere schuld ist).
Ist das nicht das ureigentliche Wesen der Haft-Pflichtversicherung?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

moszkva tér

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Allerdings habe ich gehört: Im Falle eines Verkehrsunfalles kann man direkte Schäden bei der Haftpflicht des Gegners einfordern (wenn der Andere schuld ist).
Ist das nicht das ureigentliche Wesen der Haft-Pflichtversicherung?
Es ging mir um den zweiten Teil des Satzes. Tut mir leid, ich neige dazu, bei Erklärungen zu weit auszuholen  ;)

hema

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Also welche Zahlen stimmen jetzt . . .
Bei der Feuerwehr richtet sich die Gebühr nach dem Aufwand beim Einsatz. Z.B. kommen für die verschiedenen verwendeten Fahrzeuge unterschiedliche Peise zur Verrechnung, ein RLF kostet 225,– Euro pro Stunde, ein Sonderfahrzeug 147,– usw. Die WiLi können nur zusätzlich entstandene Kosten verlangen bzw. notfalls einklagen. Bekommt man aufgrund der Anzeige (WiLi, Polizei, Parkraumüberwachung) von der MA67 eine Strafverfügung, kommen diese Kosten dazu. Hat man allerdings nur die Tramway behindert, die vorgeschriebene Mindestfahrbahnbreite an sich aber freigehalten und die Anzeige lautet auf Verstoß gegen §23(1) StVO, hat man gute Chancen mit einem Einspruch, da dann der Verstoß gegen Eisenbahnrecht war und nicht gegen die StVO.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Bekommt man aufgrund der Anzeige (WiLi, Polizei, Parkraumüberwachung) von der MA67 eine Strafverfügung, kommen diese Kosten dazu. Hat man allerdings nur die Tramway behindert, die vorgeschriebene Mindestfahrbahnbreite an sich aber freigehalten und die Anzeige lautet auf Verstoß gegen §23(1) StVO, hat man gute Chancen mit einem Einspruch, da dann der Verstoß gegen Eisenbahnrecht war und nicht gegen die StVO.

Gegen welche Paragraphen des Eisenbahnrechtes wird da verstoßen?

In der StVO gibt es allerdings den
§ 24 (3) c - Das Parken "auf Gleisen von Schienenfahrzeugen und auf Fahrstreifen für Omnibusse" ist verboten
und dem
§ 28 (2): Sofern sich aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 6 über den Vorrang nichts anderes ergibt, haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise jedenfalls so rasch wie möglich zu verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen; beim Halten auf Gleisen müssen die Lenker während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge im Fahrzeug verbleiben, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können.

Edit: Übersichtlichkeit durch Zeilenumbrüche verbessert
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

13er

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Übrigens werden auch genügend Fahrzeuge ohne Anzeige abgeschleppt ... nur zu den Zahlen bzw. Gesetz.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.