Gegen welche Paragraphen des Eisenbahnrechtes wird da verstoßen?
Das Parken auf Straßenbahngleisen ist laut StVO an sich verboten. Da kannst du auch bestraft werden, wenn gar keine Straßenbahn kommt. Interessant wäre es, wenn es gar kein
Straßenbahngleis ist, sondern ein anderes (z.B. Badner Bahn).
Wenn du aber so parkst (oder Gegenstände hinlegst), dass das Gleis selber zwar frei ist, aber ein Schienenfahrzeug nicht sicher berührungsfrei vorbeifahren kann, verstößt du gegen die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen, wonach du den lichten Raum (den Platz, den das fragliche Fahrzeug braucht) frei halten musst. Und eisenbahnrechtliche Bestimmungen werden von der StVO nicht erfasst (§ 102.). Wenn du knapp parkst und es kommt ein E1 grad noch gut vorbei, begehst du noch keinen Verstoß, kommt aber als nächstes ein breiterer ULF, bist du fällig. Alles vorausgesetzt natürlich, du hältst die vorgeschriebene Mindestfahrbahnbreite frei, sonst schlägt die StVO zu!