Er will darauf hinaus, daß der defekte Zug durch Fahrt mit dem hinteren Fahrschalter eingezogen werden konnte.
m.W darf ein Zug mit defektem Fahrschalter nicht mehr aus eigener Kraft fahren, sondern muss geschleppt oder geschoben werden. So habe ich es zumindest gelernt. Aber möglicherweise war das 1951 noch anders, der Betrieb war ja damals in vielerlei Hinsicht flexibler als heute.
Aja, wie willst Du den hinteren Fahrschalter in Betrieb nehmen, wenn der vordere nicht auf 0 geht? Den Umkehrhebel mit der Eisensäge hinuntersägen oder so?
Naja, es hätte der Fahrer ja einen zweiten Umkehrhebel mithaben können.
Ich weiß nicht, wie das früher war, hatte da jeder Wagen "seinen" Umkehrhebel, der nirgendwo anders verwendet werden durfte oder hat der Fahrer vor Dienstantritt - soferne dieser im Bahnhof stattfand - sich einfach aus einer Ansammlung von Umkehrhebeln einen rausgesucht? Wie war das beim Enziehen? Blieb der Umkehrhebel angesteckt, oder wurde er abgezogen und ins Expedit/VK mitgenommen?
Können ist gut, da wirds sicher rauchen.
Der wird wahrscheinlich über den Bremsruck erschrocken sein und wird wieder auf 0 gerissen haben, der Rest ist bekannt.
Ja, das hat ja "Revisor" schon vermutet und ich schließe mich dieser Überlegung nach einigem Zögern an. Aber auch diesfalls liegt menschliches und keinesfalls ein "Bremsversagen" vor.
Und einen vollen Dreiwagenzug mit dieser Geschwindigkeit im Gefälle mit der Feststellbremse abzubremsen, ist in jedem Fall zum Scheitern verurteilt bzw. bräuchte man dann wohl einen halben Kilometer Bremsweg in der Geraden.
Nicht zum Stillstand, aber man kann so weit herunterbremsen, daß die generatorische Bremse gscheit funktioniert.
Mit der Feststellbremse? Da reißt man doch bei der Geschwindigkeit und im Gefälle mit einem vollen Dreiwagenzug sofort einen Schlitten, besonders, wenn die Schaffner auf den Beiwägen nicht mitbremsen. Also ich glaube nicht, dass das noch möglich gewesen wäre, nicht einmal mit Sandstreuen.
Aber wir kommen da vom Hundersten in Tausendste: ich wollte mit meinem Beitrag eigentlich nur klarmachen, dass die Unfallursache "Bremsversagen" in jeder Hinsicht falsch war, da zu dieser Zeit - mit Ausnahme der Type N - alle Wiener Straßenbahntriebwagen nur mittels Generatorbremse gebremst wurden, d.h., der Antrieb des Wagens, die Elektromotoren, fungierten auch gleichzeitig als Betriebsbremse. Somit ist - einen funktionsfähigen Fahrschalter vorausgesetzt - ein Bremsversagen undenkbar, weil der Wagen mit der "defekten Bremse" gar nicht hätte in Bewegung gesetzt werden können.
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