Moooment - als Ortsgebiet im Sinne der StVO gilt nicht das Gemeindegebiet sondern der Bereich, der von den Ortsanfang-Tafeln umgrenzt wird.
Ich weiß nicht, wo du da von der Tangente abfährst, schaut für mich aus, als wäre:
Niederösterreich, da kommt die 50er-Tafel. Bei der 50er-Zone Immissionsschutzgesetz ist die Gemeinde- bzw. Landesgrenze und ab der Ortstafel ist Ortsgebiet nach StVO.
Zwischen der 50er-Tafel "Immissionsschutzgesetz" und der Ortsgebiets-Tafel wirst bei Üerschreitung nach Immissionsschutzgesetz bestraft, ab der Ortstafel nach der StVO. Die erstangeführte Strafe ist höher.
Da fällt mir noch ein: Wo ist die Tafel "Autobahn Ende"?
Dann kannst sehr wohl im Gemeindegebiet sein, die 50er-Beschränkung nach dem Immissionsschutzgesetz gilt nicht auf Autobahnen, dann wäre auf der Höhe der Tafel 50er-Zone Immissionsschutzgesetz auch die Tafeln "Ende der Autobahn". Der davon liegende 50er wurde dann auf der Autobahn verhängt. Dann ist diese Beschilderung ebenfalls notwendig.