Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5370339 mal)

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nord22

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14490 am: 27. September 2019, 10:48:04 »
Die Verkehrsaufnahme bei der Eigenkollision Straßenbahn gegen Autobus in der Erzherzog-Karl-Straße war um 01:52:00; die Abschätzung der voraussichtlichen Störungsdauer war erstaunlich genau!

nord22

67er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14491 am: 27. September 2019, 17:33:59 »
Zitat f59.at: "Wegen eines Verkehrsunfalls im Bereich Erzherzog-Karl-Straße # Stadlauer Straße sind die Linien 25 , 26A in Fahrtrichtung Kagran U an der Weiterfahrt gehindert. Die Störung dauert voraussichtlich bis 01:50 Uhr!  2019-09-27 01:18:00".

Eigenkollision B 606/ Linie 25 aufgefahren auf XXL Gelenkbus/ Linie 26A in der Erzherzog-Karl-Straße direkt vor der Kreuzung mit der Stadlauer Straße; mäßiger Sachschaden - Rammbohle von B 606 und Karosserie von Gelenkbus heckseitig beschädigt.

nord22

War wohl nicht so schlimm, 606 fährt heute wieder.

Wagenbeweger

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14492 am: 27. September 2019, 23:26:34 »
Jetzt Entgleisung Linie 1 bei der Oper. Dürfte irgendwie bei einer unglücklichen Rangierfahrt wegen eines vor ihm befindenden 71er der seinerseits wegen eines Rettungseinsatzes steht passiert sein.

E1-c3

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14493 am: 27. September 2019, 23:54:15 »
Jetzt Entgleisung Linie 1 bei der Oper. Dürfte irgendwie bei einer unglücklichen Rangierfahrt wegen eines vor ihm befindenden 71er der seinerseits wegen eines Rettungseinsatzes steht passiert sein.
Vermutung: Zurückschieben ohne die aufgeschnittene Vereinigungsweiche vorher freizufahren?

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14494 am: 27. September 2019, 23:56:49 »
Sicher sogar. Der 1er stand Richtung Prater mehrere Minuten über den ganzen Ring und blockierte alles.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14495 am: 28. September 2019, 01:42:01 »

Vermutung: Zurückschieben ohne die aufgeschnittene Vereinigungsweiche vorher freizufahren?
Wenn die Weiche in Ordnung ist, dürfte nichts passieren. Und für schadhafte Weichen ist das Unternehmen zuständig und nicht der Fahrer!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14496 am: 28. September 2019, 05:44:15 »

Vermutung: Zurückschieben ohne die aufgeschnittene Vereinigungsweiche vorher freizufahren?
Wenn die Weiche in Ordnung ist, dürfte nichts passieren. Und für schadhafte Weichen ist das Unternehmen zuständig und nicht der Fahrer!
Du sagst es richtig. Dürfte

Aber wie heißt es in der Betriebsvorschrift. Aufgeschnitten Weichen sind freizufahren. Denn selbst wenn kurz vorher die Weiche revidiert worden ist. Wer sagt dir denn, dass in der Zwischenzeit nicht irgendein Fremdkörper in der Weiche gelandet ist, so dass sich die Weiche nicht 100% gestellt hat.

Damit muss ich leider sagen, dass die Entgleisung, sofern der Mitarbeiter die Rangierfahrt im guten Glauben eigenmächtig gemacht hat, ihm gehört.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14497 am: 28. September 2019, 12:08:03 »
Die Frage ist, ob er die Weiche überhaupt freifahren konnte. Wenn der  71er nicht mehr weiter fahren konnte, das war kein Platz zum freifahren. Wärs gut gegangen, dann wäre er ein Anwärter für den Maria-Theresien-Orden gewesen.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14498 am: 28. September 2019, 18:29:56 »
Die Frage ist, ob er die Weiche überhaupt freifahren konnte.

Nein, offensichtlich nicht. Bei dem allseits bekannt einwandfreien Zustand der Gleisinfrastruktur ist es aber keinesfalls anzuraten, über eine aufgeschnittene, aber nicht freigefahrene Weiche zurückzufahren.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14499 am: 28. September 2019, 20:57:14 »
Vielleicht wollte er keine Anzeige "Sie sind in die Kreuzung eingefahren ohne sich zu vergewissern, dass sie diese auch verlassen können."
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benkda01

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14500 am: 28. September 2019, 21:57:54 »
Vielleicht wollte er keine Anzeige "Sie sind in die Kreuzung eingefahren ohne sich zu vergewissern, dass sie diese auch verlassen können."
Das steht (leider, im Unterschied zu Deutschland) nirgends in der StVO. Eine ähnliche Bestimmung gibt es nur für eine Reihe von hintereinanderfahrenden Fahrzeugen (§ 18 Abs. 3).

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14501 am: 29. September 2019, 10:06:08 »
Vielleicht wollte er keine Anzeige "Sie sind in die Kreuzung eingefahren ohne sich zu vergewissern, dass sie diese auch verlassen können."
Das steht (leider, im Unterschied zu Deutschland) nirgends in der StVO. Eine ähnliche Bestimmung gibt es nur für eine Reihe von hintereinanderfahrenden Fahrzeugen (§ 18 Abs. 3).

Aber es gibt irgendwo einen Paragrafen, der auch geahndet wird, wenn in eine Kreuzung einfährt und diese nicht verlassen kann, bevor der Querverkehr fahren kann. Zumindest wird dieser von der Polizei auch ab und zu zur Anzeige gebracht.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Rodauner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14502 am: 29. September 2019, 10:14:47 »
Das steht (leider, im Unterschied zu Deutschland) nirgends in der StVO. Eine ähnliche Bestimmung gibt es nur für eine Reihe von hintereinanderfahrenden Fahrzeugen (§ 18 Abs. 3).

Der § 18, Abs. 3 regelt aber auch diese Situation, und auf ihn beziehen sich allfällige Anzeigen durch die Exekutive.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14503 am: 29. September 2019, 12:04:51 »
Das steht (leider, im Unterschied zu Deutschland) nirgends in der StVO. Eine ähnliche Bestimmung gibt es nur für eine Reihe von hintereinanderfahrenden Fahrzeugen (§ 18 Abs. 3).
Der § 18, Abs. 3 regelt aber auch diese Situation, und auf ihn beziehen sich allfällige Anzeigen durch die Exekutive.
https://www.jusline.at/entscheidung/94649Hält der VwGH die Verurteilung eines Straßenbahnfahrers aufrecht, der in eine Kreuzung eingefahren ist. Ebenso hat der Fahrer des 71er gegen diesen Paragraphen vestoßen, weil er erkennen  habe müssen, dass er die Kreuzung verstellen wird.
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Wagenbeweger

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14504 am: 29. September 2019, 12:48:06 »
Würden sich alle Fahrer tatsächlich genau daran halten, würden in der HVZ wohl so einige Linien zur gänze zusammenbrechen.  >:D