anderer Ansatz: Das Auge des Gesetzes ist ja per Definition ein offenes, eigentlich sollte es den Herr- und Frauschaften Inspektoren ja nicht verborgen bleiben, dass sich da auf ihrer Straße irgendwas tut, so baustellenmäßig. Die fahren dort ja nicht einmal im Monat, sondern eher dreimal am Tag, oder? Mit anderen Worten: Da tut sich ja nicht unvermittelt ein Loch im Boden auf, da gibts ja Vorgeplänkel, und wenn ich in meinem Bezirk/Rayon oder wie das genannt wird regelmäßig unterwegs bin, kenn ich doch jedes Schlagloch?
Zusatzfrage: Gelten Einbahnen eigentlich für Einsatzfahrzeuge prinzipiell nicht, oder nur, wenn man mit Blaulicht fährt?