Wenn man mit (wie empirisch nachgewiesen sehr seltenen) Zwischenfällen wie Niederstoßen argumentiert, dann ist es genauso valide darauf hinzuweisen, dass die Lichtschranken auch nicht immer unterbrochen werden.
Oder dass im Fall einer Türstörung die Tür trotz unterbrochener Lichtschranken schließen kann.
Übrigens kommt es häufig genug vor, dass beim E1 und E2 der Türraum der Tür 1 vom Fahrer nur schlampig kontrolliert wird, bevor er auf die Türtaste drückt. Da werden im Gesamtnetz mit Sicherheit täglich mehrfach Leute eingezwickt. Trotzdem gibt es im Landesgericht keine Sonderabteilung für inhaftierte Tramwayer, die auf ihren Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung warten!
Die gehört aber dem Fahrer. Und das ist nicht mal Schlampigkeit, sondern du siehst nur die Stufen, drückst auf schließen und in dem Moment kommt wer aus dem "unsichstbaren" Bereich, der Schließvorgang lässt sich aber nicht unterbrechen außer durch die TFK bzw. Schenkstufe beim E
2. Hab mich selber schon mehrmals erschrocken, dass da plötzlich jemand in der Tür steht.
Mehr als entschuldigen kann man sich aber nicht und kann nur hoffen das sich die Person nicht beschwerd, dann das wäre eine berechtigte Beschwerde.
Bei allen anderen Türen ist eine doppelte Sicherheit eingebaut(TFK & Lichtschranken) und wenn was passiert, gehörts nicht dem Fahrer. Es würde ihm aber gehören, wenn er diese, durch das zentrale Schließen, wegschalten würde.
Bei einer gestörten Lichtschranke, sollte man den Fahrer informieren(wenn er es nicht selber bemerkt), dieser muß diese dann versperren.