Die Blaue ist aber der einzige Fall wo Fahrgäste mitgenommen werden dürfen, oder?
Soweit ein entsprechender Begleiter mit an Bord ist, dürften eigentlich immer Leute mitgenommen werden (theoretisch). Da aber das Fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, noch dazu nach dem störungsbedingten Aufenthalt, äußerst kontraproduktiv wäre, weil ja der Folgezug sicher schon hinten dauf steht, ist das nur für den Fall von großen Intervallen und eben der Blauen vorgesehen. Selbst beim Viertelstunden-Intervall wäre es aber nicht wirklich sinnvoll, weil das Warten auf den Begleiter sicher länger dauert, als das Warten auf den Folgezug, der dadurch auch noch zusätzlich aufgehalten würde.
Sogar ganz ohne Begleiter ist allerdings das Befördern der Fahrgäste bis zur nächsten Haltestelle in der Ustrab erlaubt, sowie an Stellen, wo das Aussteigen unzumutbar oder gefährlich wäre (etwa im Maurer Einschnitt, mitten auf einer Gürtelkreuzung usw.).