Autor Thema: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot  (Gelesen 7703 mal)

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13er

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #1 am: 08. April 2013, 09:26:33 »
Die Tramwayfotografie sollte das aber weiterhin nicht betreffen, da man ja nicht den Fahrer fotografiert, sondern den Zug.

Im Übrigen gilt wieder einmal:

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #2 am: 08. April 2013, 09:29:28 »
Zitat
Der Anwalt zog aber noch vor den Obersten Gerichtshof – und dieser ging ganz andere Wege. Er verwies auf die deutsche Rechtsprechung
Super: Wenn wir keine Ahnung haben, schreiben wir einfach von Deutschland ab. >:(

Solange man nicht ungefragt ein Porträt eines Straßenbahners anfertigt, denke ich aber auch, dass es uns Ferros nicht tangiert.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #3 am: 08. April 2013, 09:47:13 »
Zitat
Der Anwalt zog aber noch vor den Obersten Gerichtshof – und dieser ging ganz andere Wege. Er verwies auf die deutsche Rechtsprechung
Super: Wenn wir keine Ahnung haben, schreiben wir einfach von Deutschland ab. >:(

Solange man nicht ungefragt ein Porträt eines Straßenbahners anfertigt, denke ich aber auch, dass es uns Ferros nicht tangiert.

Nein, ausserdem muss er dich ja erst mal stellen und das vor Gericht bringen, was man als Nichtanwalt kaum tut, aber wenn es sich herumspricht wird man von noch mehr Wapplern angemault als jetzt schon - gibt ja auch Motive abseits der Tramway. Ich hab für mein nächstes Buch (Gemeindebauten) im Goethehof fotografiert, da ist eine hysterische Kindergärtnerin auf mich zugehoppelt und wollte die Polizei holen. Sowas wird dann noch mühsamer. Und in DE hat ein Abgeordneter der Piraten ein Geschäft von aussen fotografiert, da kam tatsächlich die Polizei - und nur weil er Abgeordneter incl. Ausweis ist, konnte er das Theater abkürzen.
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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #4 am: 08. April 2013, 09:57:31 »
Und in DE hat ein Abgeordneter der Piraten ein Geschäft von aussen fotografiert, da kam tatsächlich die Polizei - und nur weil er Abgeordneter incl. Ausweis ist, konnte er das Theater abkürzen.
Da frag ich mich doch, wieso der Abgeordnete überhaupt gewartet hat, bis die Polizei da ist. Wenn ich einfach weggehe, kann sich der Geschäftsinhaber auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln... und die Polizei kommt bei so einer Angelegenheit sicher nicht einsatzmäßig daher.
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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #5 am: 08. April 2013, 10:01:48 »
Und in DE hat ein Abgeordneter der Piraten ein Geschäft von aussen fotografiert, da kam tatsächlich die Polizei - und nur weil er Abgeordneter incl. Ausweis ist, konnte er das Theater abkürzen.
Da frag ich mich doch, wieso der Abgeordnete überhaupt gewartet hat, bis die Polizei da ist. Wenn ich einfach weggehe, kann sich der Geschäftsinhaber auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln... und die Polizei kommt bei so einer Angelegenheit sicher nicht einsatzmäßig daher.

Es war auf einem Bahnhof.
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Linie 41

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #6 am: 08. April 2013, 10:45:21 »
Zitat
Der Anwalt zog aber noch vor den Obersten Gerichtshof – und dieser ging ganz andere Wege. Er verwies auf die deutsche Rechtsprechung
Super: Wenn wir keine Ahnung haben, schreiben wir einfach von Deutschland ab. >:(
Ich frage mich langsam auch, warum bei uns im OGH überhaupt noch bezahlte Juristen sitzen. Außer nach Präzedenzfällen im deutschen Recht zu suchen, haben die sichtlich seit Jahren keine Kompetenz mehr.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #7 am: 08. April 2013, 11:21:44 »
Zitat
Der Anwalt zog aber noch vor den Obersten Gerichtshof – und dieser ging ganz andere Wege. Er verwies auf die deutsche Rechtsprechung
Super: Wenn wir keine Ahnung haben, schreiben wir einfach von Deutschland ab. >:(

Solange man nicht ungefragt ein Porträt eines Straßenbahners anfertigt, denke ich aber auch, dass es uns Ferros nicht tangiert.

Nein, ausserdem muss er dich ja erst mal stellen und das vor Gericht bringen, was man als Nichtanwalt kaum tut, aber wenn es sich herumspricht wird man von noch mehr Wapplern angemault als jetzt schon - gibt ja auch Motive abseits der Tramway. Ich hab für mein nächstes Buch (Gemeindebauten) im Goethehof fotografiert, da ist eine hysterische Kindergärtnerin auf mich zugehoppelt und wollte die Polizei holen.
Erinnert mich an Fotoversuche in der Schnellbahnstation Südtiroler Platz vor dem Umbau... da hat uns eine Frau bezichtigt, wir wären pädophil und würden nicht die Station, sondern ihre dauernd im Weg stehenden Gschrappen fotografieren!
Spinner gibts offensichtlich immer, aber diese Entscheidung gibt ihnen noch eine zusätzliche Handhabe für ihre Blödheiten.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #8 am: 08. April 2013, 11:32:19 »
Ein österreichisches Gericht urteilt nach "Deutschem Recht"? Sind die etwa einige Jahrzehnte zurück?  ::)  :o


Außerdem ist der Gesetzgeber immer noch das Parlament und nicht irgend ein Anwalt oder Richter, die haben wieder einmal ihre Rolle verkannt!  :down:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Linie 41

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #9 am: 08. April 2013, 12:34:01 »
Ein österreichisches Gericht urteilt nach "Deutschem Recht"? Sind die etwa einige Jahrzehnte zurück?  ::)  :o
Sie Urteilen kaum nach deutschem Recht. Ich gehe einmal davon aus, daß die entsprechenden Paragraphen in Deutschland relativ ähnlich formuliert sind (wenn nicht sogar gleich, weil das österreichische Parlament anstatt zu hackeln auch oft lieber gleich aus Deutschland abschreiben läßt oder weil der Text so alt ist und überhaupt noch aus der Nazizeit stammt – letzteres schließe ich in dem Fall eher aus, weil denen die Persönlichkeitsrechte damals sicher nicht so wichtig waren). Das Gericht hat dann vermutlich anstatt das Hirnschmalz einzuschalten und sich selber eine Begründung zu überlegen einfach irgendeinen Jus-Absolventen, der im Gerichtsjahr ist, in DE nach einem Präzedenzfall suchen lassen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #10 am: 08. April 2013, 12:35:36 »
Ein österreichisches Gericht urteilt nach "Deutschem Recht"?
Nein, es liest in Deutschland nach* und gibt das Ergebnis als eigenes Erkenntnis wieder. So sind ja auch schon ganze Gesetzeswerke entstanden.

*) Was die schreiben, muss man immerhin nicht übersetzen! ;)
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haidi

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #11 am: 08. April 2013, 13:39:21 »
Es ist im Prinzip kein generelles Fotografierverbot einzelner Personen, sondern der OGH spricht auch hier von einer Einzelfallabwägung. Kritisch halte ich den  VErweis auf deutsches Recht, damit hat sich kein Richter bei einem rein innerstaatlichen Problem auseinander zu setzen und schon gar nicht in die Begründung einfließen zu lassen.

Hannes
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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #12 am: 08. April 2013, 14:37:51 »
Nein, es liest in Deutschland nach* und gibt das Ergebnis als eigenes Erkenntnis wieder. So sind ja auch schon ganze Gesetzeswerke entstanden.
*) Was die schreiben, muss man immerhin nicht übersetzen! ;)
Sicher?  C:-)
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #13 am: 08. April 2013, 17:19:09 »
Nur die Ruhe - wenn erst mal Google Glass auf dem Markt ist, werden die Gesetze dann eh wieder so angepasst, dass man dann jederzeit alles und jeden fotografieren und filmen darf.  ;)

raifort1

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Re: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot
« Antwort #14 am: 08. April 2013, 23:52:42 »
ja, das Nichtübersetzen müßen ist auch eine große Hilfe für die Medien in Österreich. Es ist gerade zu üblich, daß im ORF Nachrichten und in den Printmedien nur auf Deutschland bezug genommen wird, ein anderes Land kommt sogut wie nie vor. Das Wort Plagiat sollte auch unseren selbsternannten 'Eliten' bekannt sein.