Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 840542 mal)

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2745 am: 10. November 2014, 13:23:09 »
UVLSA?
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2746 am: 11. November 2014, 14:14:50 »
Es ist ja echt ein Wahnsinn, die Magistratler wollen das Konzept Begegnungszone anscheinend partout nicht verstehen. Im bisher freigegebenen Teil hat sich bisher alles bestens selbst geregelt. Nun wurde die Fläche mit Bodenmarkierungen vollgepinselt. Die Aufteilung der verschiedenen Zonen wird wohl allerlei Schilderwald nach sich ziehen. Dazu die lächerlichen Blindenampeln, die absolut niemand braucht - es ist ein Jammer. Dafür gibts einen Fleckerlteppich an unterschiedlichen Bodenbelägen, der keinerlei intuitiv spürbare Aussage hat, und allerlei nicht zusammenpassendenRamsch aus den Beständen der diversen Abteilungen.  Hauptsache, für ordentliche Gestaltung war zu wenig Geld da. :fp:
Harald A. Jahn, www.tramway.at

benkda01

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2747 am: 11. November 2014, 14:25:09 »
Unglaublich. :fp: :fp: :fp:
Auch die Qualität der Pflasterung lässt in manchen Bereichen stark zu wünschen übrig. Schlampiger kann man ein nagelneues Pflaster kaum verlegen! :-\

E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2748 am: 11. November 2014, 14:32:59 »
Es ist ja echt ein Wahnsinn, die Magistratler wollen das Konzept Begegnungszone anscheinend partout nicht verstehen. Im bisher freigegebenen Teil hat sich bisher alles bestens selbst geregelt. Nun wurde die Fläche mit Bodenmarkierungen vollgepinselt. Die Aufteilung der verschiedenen Zonen wird wohl allerlei Schilderwald nach sich ziehen. Dazu die lächerlichen Blindenampeln, die absolut niemand braucht - es ist ein Jammer. Dafür gibts einen Fleckerlteppich an unterschiedlichen Bodenbelägen, der keinerlei intuitiv spürbare Aussage hat, und allerlei nicht zusammenpassendenRamsch aus den Beständen der diversen Abteilungen.  Hauptsache, für ordentliche Gestaltung war zu wenig Geld da. :fp:

WER versteht da WAS nicht???

Wenns dir optisch nicht gefällt, [...]

Was wollt ihr eigentlich? Zuerst dafür, dann passts auch wieder nicht....


Zitat
§ 76c StVO... (4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, ... [...]

haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2749 am: 11. November 2014, 14:58:03 »
Es ist ja echt ein Wahnsinn, die Magistratler wollen das Konzept Begegnungszone anscheinend partout nicht verstehen. Im bisher freigegebenen Teil hat sich bisher alles bestens selbst geregelt. Nun wurde die Fläche mit Bodenmarkierungen vollgepinselt. Die Aufteilung der verschiedenen Zonen wird wohl allerlei Schilderwald nach sich ziehen. Dazu die lächerlichen Blindenampeln, die absolut niemand braucht - es ist ein Jammer. Dafür gibts einen Fleckerlteppich an unterschiedlichen Bodenbelägen, der keinerlei intuitiv spürbare Aussage hat, und allerlei nicht zusammenpassendenRamsch aus den Beständen der diversen Abteilungen.  Hauptsache, für ordentliche Gestaltung war zu wenig Geld da. :fp:

WER versteht da WAS nicht???

Wenns dir optisch nicht gefällt, [...]

Was wollt ihr eigentlich? Zuerst dafür, dann passts auch wieder nicht....


Zitat
§ 76c StVO... (4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, ... [...]
d

Es geht um die Bodenmalereien. Kein Mensch braucht derartiges, in der Begegnungszone sollte es keine Teilung Fahrbahn und Fußgängerbereich geben.

Abgesehen davon, im Bild Mariahilferstraße05: Wenn ich da mit dem Fahrrad, Motorrad oder Auto (wenn genug Platz ist) zwischen Haus und Ubahnaufgang fahre, muss ich da die Ampel beachten oder nicht?
gilt eien Ampel, die nur links, aber nicht rechts oder oberhalb der Fahrbahn aufgestellt ist, überhaupt für diesen Bereich?

Wenn ich in der Begegnungszone auf der Fahrbahn gehen darf, darf ich diese dann im Bereich 20 m um die Ampel überqueren? Der Länge nach darf ich dort auf alle Fälle gehen. Muss ich mich dann als fußgänger, der dort in der Längsrichtung geht, das für die Autofahrer gedachte rotlicht beachten oder nicht?

 Hat diese Ampel in der Sperrphase für fußgänger?

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2750 am: 11. November 2014, 15:18:19 »
Ein eingezeichneter Parkplatz vor der Kurve ist genial. Entweder bleibt ein längerer LKW stecken oder er rasiert mit dem Heck die Spiegel ab. Oida... :o

coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2751 am: 11. November 2014, 15:25:25 »
Es geht um die Bodenmalereien. Kein Mensch braucht derartiges, in der Begegnungszone sollte es keine Teilung Fahrbahn und Fußgängerbereich geben.

Willkommen in der Welt der Rechtssicherheit. Weil in einer BeZo müssen alle alle Flächen gekennzeichnet sein.

Abgesehen davon, im Bild Mariahilferstraße05: Wenn ich da mit dem Fahrrad, Motorrad oder Auto (wenn genug Platz ist) zwischen Haus und Ubahnaufgang fahre, muss ich da die Ampel beachten oder nicht?
gilt eien Ampel, die nur links, aber nicht rechts oder oberhalb der Fahrbahn aufgestellt ist, überhaupt für diesen Bereich?

Dann fährst am Gehsteig und bekommst deswegen eine Strafe. Weil die Auslegung ist in Wien Gehsteig-BeZo-Gehsteig. Fahrzeuge aller Art dürfen sich rein dort aufhalten wo es einem die Pflastersteine wegweisen. Überall sonst ist Gehsteig und wird sehr wahrscheinlocih auch dahin gehend gestraft.

Wenn ich in der Begegnungszone auf der Fahrbahn gehen darf, darf ich diese dann im Bereich 20 m um die Ampel überqueren? Der Länge nach darf ich dort auf alle Fälle gehen. Muss ich mich dann als fußgänger, der dort in der Längsrichtung geht, das für die Autofahrer gedachte rotlicht beachten oder nicht?

die Ampel ist für die wirscht und es ist vollkommen Powidl obs jetzt für die Fussgänger in längsrichtung gilt oder nicht, da die gesamte Anlage einen völligen Rechtspfusch darstellt.

Hat diese Ampel in der Sperrphase für fußgänger?

Nein. Weils ja nur für Blinde sein soll. Man sollte die Ampel mit einem Stromzähler verknüpfen um nach zu weisen wie sinnlos die ist.
Weil Blinde werden wohl einfach langsam drüber gehen. Schliesslich muss ich als Fahrzeugbeweger auf Menschen mit weißem Stock und/oder Hund mit fester Leine besonders Acht geben. Somit ein weiterer Punkt warum diese Anlage für die wirscht is.

Ich finde diese aufgebockten Holzterrassen super. Das ist wohl die beste Vergewaltigung der Darstellungen ever.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2752 am: 11. November 2014, 15:48:37 »
Und die Steinsitze sehen schon nach ein paar Wochen aus, als ob sie dort Jahrzehnte stehen würden.

Man gönnt's den Grünen einfach nicht. Trotz all dem Widerstand wird sich die neue Straße durchsetzen (das tut sie jetzt schon, ihr solltet mal hinschauen, wie viel da jetzt los ist!), das ist schon auch ein bißchen Genugtuung!
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2753 am: 11. November 2014, 15:57:29 »
Mich freut auch, dass die Straße so gut angenommen wird, aber ich finde es schade, dass auch hier bei der Umsetzung eine typische Wiener Lösung gefunden wurde: es wurde halbherzig umgesetzt, das Gesamtbild hatte keiner im Blick und das, was daran gelungen ist, wird durch irgendwelche unnötigen Dinge, wie die Bodenmarkierungen verschandelt.
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2754 am: 11. November 2014, 16:16:08 »
Alles grau, dass es nicht mehr grauer geht. Sogar die ehemals blauen Lichtmasten wurden weiß. Hat man das so gemacht, damit Farbenblinde nicht diskriminiert werden? :fp:
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2755 am: 11. November 2014, 16:22:01 »
Weil in einer BeZo müssen alle alle Flächen gekennzeichnet sein.

Nein, nur die Parkplätze (wie in einer Wohnstraße). Und da in der BeZo Mariahilfer Straße Parken verboten ist, bräuchte man diese Markierungen auch nicht.


Zitat
Dann fährst am Gehsteig und bekommst deswegen eine Strafe.

Wo siehst du einen Gehsteig? Es gibt dort keinen, die Bodengestaltung ist diesbezüglich rechtlich Blunzn. Als Gehsteig gilt in diesem Fall laut StVO ein Bereich von 1,50 Meter von den Häusern.

Super finde ich, dass man es auch in der BeZo schafft, möglichst viele Hindernisse irgendwie, irgendwo und ohne Konzept aufzustellen.

coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2756 am: 11. November 2014, 16:22:11 »
Man gönnt's den Grünen einfach nicht. Trotz all dem Widerstand wird sich die neue Straße durchsetzen (das tut sie jetzt schon, ihr solltet mal hinschauen, wie viel da jetzt los ist!), das ist schon auch ein bißchen Genugtuung!

Als ob die Mariahilfer vorher ausgestorben war.  ::)
Natürlich wird die BeZo dort ein Erfolg. Gut angenomme einkaufsstraße wird halt weiter verbessert.
Anders gesagt: Es steigert sich von vui auf bumvui.

Weil in einer BeZo müssen alle alle Flächen gekennzeichnet sein.

Nein, nur die Parkplätze (wie in einer Wohnstraße). Und da in der BeZo Mariahilfer Straße Parken verboten ist, bräuchte man diese Markierungen auch nicht.

Natürlich brauchen alle Flächen auf denen man mehr als Halten darf eine Markierung. Weil alles was länger als 10min. dauert Parken ist. Und Parkflächen brauchen eine Markierung.  :lamp:
Zitat
Dann fährst am Gehsteig und bekommst deswegen eine Strafe.

Wo siehst du einen Gehsteig? Es gibt dort keinen, die Bodengestaltung ist diesbezüglich rechtlich Blunzn. Als Gehsteig gilt in diesem Fall laut StVO ein Bereich von 1,50 Meter von den Häusern.

Super finde ich, dass man es auch in der BeZo schafft, möglichst viele Hindernisse irgendwie, irgendwo und ohne Konzept aufzustellen.

Schau dir mal das Bild genau an. Da siehst genau neben dem schicken Masten diese helle, in längsrichtung verlaufende Pflasterung. Diese ist der Fahrbahnrand. Eine BeZo gilt zwar Greundsätzlich für eine ganze Straße,  aber nur wenn keine Fahrbahn erkennbar ist und das ist sie nunmal. Meiner Meinung nach aber wer anderer ist, kanns ja mal vorm Polizisten seiner Wahl ausprobieren.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2757 am: 11. November 2014, 16:23:13 »
Als ob die Mariahilfer vorher ausgestorben war.  ::)
Unter der Woche war deutlich weniger los als jetzt! Am Freitag+Wochenende war's immer schon die Hölle, das stimmt.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2758 am: 11. November 2014, 16:23:50 »
Man gönnt's den Grünen einfach nicht.

Was mich dabei stört: Zuerst wollten sies, jetzt haben sies, und es passt wieder nicht. Nörgeln auf hohem Nivea. Wurscht, was ich persönlich von der Aktion halte.

E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2759 am: 11. November 2014, 17:03:32 »
Wo habt ihr den Mist her? Aus dem Krone-Forum?

Zitat
Eine BeZo gilt zwar Greundsätzlich für eine ganze Straße,  aber nur wenn keine Fahrbahn erkennbar ist und das ist sie nunmal.

§ 2 Abs 1 Pkt 2a StVO

Begegnungszone: eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist;




§ 76c StVO [...] (2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern.

(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.

(4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird.



Zitat
Als Gehsteig gilt in diesem Fall laut StVO ein Bereich von 1,50 Meter von den Häusern.

Nein. Diese eineinhalb Meter stammen aus dem

§ 83 StVO (2) Wenn in einer Fußgängerzone, in einer Wohnstraße oder in einer Begegnungszone kein Gehsteig vorhanden ist, so gilt die Maßangabe nach Abs. 1 lit. c bezüglich eines Gehsteiges für einen 1,5 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten, für den übrigen Teil der Fußgängerzone, Wohnstraße oder Begegnungszone gilt die Angabe bezüglich der Fahrbahn.


und betreffen irgendwelche Paldachine, Leuchtschilder und dergleichen, sprich Anbringungen im Straßenraum.


Zitat
Weil alles was länger als 10min. dauert Parken ist.

Auch wieder falsch.

§ 2 Abs 1 Pkt 27 StVO   

Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit (§ 62);