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Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen

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EinfallsreicherName:
Auf normalen Verzweigungsweichen gilt ja 15 km/h. Gilt dies auch für Langzungenweichen? Wenn ich die Weiche auf der Nordbahnstraße kurz vor dem Praterstern hernehme (Distanz zwischen Weichenspitze und Weichenherz knapp 100m), dann würde mir mein Verstand sagen, dass man auf diesem Abschnitt durchaus schneller fahren dürfte, das Vorsignal dort scheint auch so geschalten zu sein (was soll auf der Langzunge passieren, die kritischen Stellen sind die Weichenspitze und Weichenherz). Denn wenn man die 15 km/h über die gesamte Zunge einhält, dann springt das Hauptsignal, trotz definitiv freiem Vorsignal, in vielen Fällen auf gesperrt. Und das oft viele Meter bevor man überhaupt das Hauptsignal erreicht. Die LS-Anlage ist also definitiv auf höhere Geschwindigkeiten eingestellt.

Gibt es irgendwo in den Betriebsvorschriften einen Passus, der sowas regelt? Ich konnte nichts dazu finden..

nord22:
Lt. Schulabteilung ist auf der gesamten Länge dieser Langzungenweiche mit 15 km/h zu fahren. Deine Frage war Thema in einer Wiederholungsschule.

nord22

EinfallsreicherName:
Ich verstehe..

Warum sind dann teilweise Vorsignale erstens in einem Abstand vom Hauptsignal angebracht, der weit mehr als einem Bremswegabstand von 15 km/h entspricht und zweitens so geschalten, dass diese, wenn man die 15 km/h einhält, absolut unbrauchbar sind? Da muss doch von demjenigen, der die Signalanlage abgenommen hat dann gegen irgendwelche Bau/Signalvorschriften verstoßen worden sein?! Ist das dort der zuständigen Person gar nicht aufgefallen?

Geamatic:
nord22 hat natürlich die einzige korrekte Antwort gegeben.

Aber tatsächlich sollte man hier vielleicht einmal überlegen, ob man die Vorschriften nicht anpasst. Es sollte durchaus erlaubt werden, zwischen Weichenzunge und Herzstück schneller zu fahren. Den es besteht absolut keine weitere Gefahr für den Zug.

Ferry:

--- Zitat von: Geamatic am 02. Februar 2023, 13:46:02 ---nord22 hat natürlich die einzige korrekte Antwort gegeben.

Aber tatsächlich sollte man hier vielleicht einmal überlegen, ob man die Vorschriften nicht anpasst. Es sollte durchaus erlaubt werden, zwischen Weichenzunge und Herzstück schneller zu fahren. Den es besteht absolut keine weitere Gefahr für den Zug.

--- Ende Zitat ---

Vermutlich stammt die Vorschrift aus einer Zeit, zu der es noch keine Langzungenweichen gab. Und sie wurde halt nie angepasst.

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