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Einsatzfahrzeuge ohne Folgetonhorn

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haidi:

--- Zitat von: Linie 360 am 05. Oktober 2019, 11:48:06 ---Ob der VU PKW<->Rettung war und die Rettung mal wieder ohne Folgehornton unterwegs war?

In letzter Zeit kommt es gefühlt immer öfters vor, daß die Einsatzkräfte zwar mit Blaulicht, jedoch ohne Folgehornton fahren, weshalb auch ich schon ein paar Mal (unabsichtlich) die Einsatzkräfte bis zum Einschalten von dem Ton blockiert habe, weil mir solange ich nicht entsprechend was höre oder vorm Überholen oder vorm/beim Abbiegen nicht interessiert, was hinter mir passiert

--- Ende Zitat ---
Du hast Einsatzfahrzeugen ohne Folgetonhorn auch Platz zu machen, das fehlende Folgetonhorn ist keine Ausrede. Du bist zur entsprechenden Umsicht verpflichtet. Die Umsicht hast allein musst schon wegen § 15 (Überholen) machen.


--- Zitat ---§ 15 Überholen
(5) Der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvorgang angezeigt worden ist (Abs. 3) oder er den Überholvorgang nach den Verkehrsverhältnissen sonst wahrgenommen haben mußte. Dies gilt nicht für die Führer von Schienenfahrzeugen.
--- Ende Zitat ---

Linie 360:
Ja, vorm und beim Überholen, vorm und beim Abbiegen oder wenn ich das Folgehorn höre oder die Rettungsgasse zu bilden ist schaue ich sehrwohl auch nach hinten, im normalen Fließverkehr jedoch nicht!
Sobald ich die Einsatzkräfte bemerke, mache ich ihnen sowieso Platz.

haidi:
Ich sag's ja, mangelnde Übersicht. Braucht auch seine Zeit bis man die diesbezüglichen Automatismen gefestigt hat.
Es gab einen Test, bei denen man das Blickverhalten von Autofahrern getestet hat. Bei älteren Autofahrern wurde bemängelt, dass sie beim Spurwechsel auf der Autobahn zu spät in den Rückspiegel schauen. Herausgestellt hat sich, dass diese Autofahrer immer wissen was sich um sie herum abspielt und das nur mehr ein kontrollblick ist

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