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UVLSA

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Klingelfee:

--- Zitat von: 95B am 18. Dezember 2021, 10:28:17 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 07:15:39 ---Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.
--- Ende Zitat ---

Wie war die vor dem Umbau? Denn jetzt ist sie so, dass die Anlage vollständige (Autoverkehr) und unvollständige (Straßenbahn) Lichtsignale gemeinsam enthält.

--- Ende Zitat ---

War dort nicht eine vollständige Fußgängerampel?

95B:

--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 11:04:20 ---
--- Zitat von: 95B am 18. Dezember 2021, 10:28:17 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 07:15:39 ---Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.
--- Ende Zitat ---

Wie war die vor dem Umbau? Denn jetzt ist sie so, dass die Anlage vollständige (Autoverkehr) und unvollständige (Straßenbahn) Lichtsignale gemeinsam enthält.

--- Ende Zitat ---

War dort nicht eine vollständige Fußgängerampel?

--- Ende Zitat ---

Dort ist eine vollständige Fußgängerampel, aber nur über die bahnhofseitige Fahrbahn der Maroltingergasse (wo auch die vollständige Kfz-LSA ist).

4498:

--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 07:15:39 ---Also ich kann deiner Ansicht nicht folgen. Denn mir fehlt in §39(1) die Information, dass Ampeln aus 3 Lampen (Rot/Gelb/Grün) bestehen muss. Es ist lediglich die Reihenfolge genannt. Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.

--- Ende Zitat ---
Ich probiere es noch einmal mit anderen Worten.

Erstens: Ich stimme zu, dass aus 39/1 kein Verbot von unvollständigen Ampeln herauszulesen ist. Das hast Du ja geschrieben, aber gegenteiliges habe ich nie behauptet.

Ich habe mich auf 38/9 bezogen, der besagt, dass auf Grenzübergängen das gelbe Licht entfallen kann.

Gesetzliche Bestimmungen sind niemals unnötig oder Draufgabe. 38/9 ist also notwendig, er sagt etwas aus. Und da es anscheinend notwendig ist, extra darauf hinzuweisen, dass unter bestimmten Fällen das gelbe Licht entfallen kann, folgt daraus, dass ansonsten alle drei Lichter notwendig sind.

Wäre es nicht so, wäre 38/9 ohne Zweck, weil es ja sowieso Ampeln ohne Gelb geben darf.


--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 07:15:39 ---Auch wären dann die Ampel, die lediglich ein grünes Zusatzsignal haben, ungültig. Denn auch diese Signalform kann ich nicht herauslesen.

--- Ende Zitat ---
Oh doch. 38/7 spricht von leuchtenden grünen Pfeilen. Einfach grün, einfach leuchtend, und sonst nix. Ist genauso eine Sonderbestimmung wie 38/9, und zwar eine, die notwendig ist, weil sonst alleinstehende grüne Pfeile ungültig wären.


--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 07:15:39 ---In Deutschland gibt es deshalb auch eine andere Besonderheit. Da ist ein grüner Blechpfeil angebracht. Diese bedeutet, dass man mit anhalten vor der Ampel auch bei Rot abbiegen darf. Und ich glaube in Berlin gibt es eine Kreuzung, wo auf Grund dieses Blechpfeiles die Ampel nie auf Grün geht.

--- Ende Zitat ---
Gibt es bei uns im Experimentalstadium auch: 38/5a.

Vento66:

--- Zitat von: Klingelfee am 18. Dezember 2021, 07:15:39 ---Und ich glaube in Berlin gibt es eine Kreuzung, wo auf Grund dieses Blechpfeiles die Ampel nie auf Grün geht.

--- Ende Zitat ---

Fast richtig, ist aber Dresden: https://www.youtube.com/watch?v=RlVPM0ZjWB4

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