Die Kosten ergeben sich durch die Errichtungskosten sowie den Betriebskosten. Jede begleitende Kontrolle kann während des Baus die angefallenen Errichtungskosten den Beteiligten Wien und NÖ mitteilen und nötigenfalls die Zuscheidung Wien-NÖ durchführen. Die Betriebskosten bestehen aus Fahrzeugkosten, Personalkosten, Instandhaltung und Stromkosten - Absschreibungskosten fallen nicht mehr an, da die Errichtungskosten bereits bezahlt wurden. Für die Betriebskosten kann man Durchschnittskosten unterstellen und dann durch Istkosten klarstellen.