Wenn ein Autofahrer zu blöd ist, eine Straßenbahn zu sehen und von hinten auffährt, SSKM.
Wenn das A-Teil unbeschädigt geblieben ist, könnte man (wie bei 4498 4670 4830) aus 4777 und einem zweiten, vorne beschädigten E1 einen kompletten Wagen zusammensetzen. Abgestellte E1 gäbe es jedenfalls genug.
Selbst wenn das der Fall sein sollte, was ich persönlich nicht glaube, was soll das bringen? Es macht einige Arbeit, zwei E
1 zu trennen und daraus einen funktionsfähigen zu machen. Dann muß der neu entstandene Wagen noch eine Inspektion nach § 61 erhalten. Da ist es, falls wirklich ein Ersatz benötigt wird, wesentlich einfacher, weniger aufwendig und billiger, gleich einem der abgelaufenen E
1 eine Inspektion nach § 61 zu verpassen und gut ist's.