Es müsste das Unfalluntersuchungsgesetz UUG Gültigkeit haben. Somit ist die Zuständigkeit, wenn ich mich irre - die sicherheitsuntersuchungsstelle. §2 lautet nach UUG Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes für die Bereiche Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt untersteht dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.
Da beim Unfall auch Personen verletzt wurden, ist diese Abteilung vermutlich zuständig.