Datenmißbrauch darf nicht stattfinden, dass ist klar, aber übersensibel weil da könnte ja wer nachsehen ob ich jetzt eine Monatskarte habe oder nicht, halte ich Persönlich für schwerst übertrieben.
Da fällt mir schon was ein: Angenommen, du verrechnest für deine Dienstfahrten (vollkommen korrekt) deinem Arbeitgeber zwei Einzelfahrscheine. Aber jetzt kommt der irgendwie drauf, dass du eh eine Jahreskarte hast... schon ist dem Ärger Tür und Tor geöffnet.
Außerdem ginge es bei Chipkarten gar nicht so sehr darum, dass du eine Monatskarte hast, sondern wie du sie benutzt. Schon ist problemlos nachvollziehbar, wann du wo warst.
* Was hast du letzten Sommer im Bereich Kaisermühlen zu tun gehabt? Du warst doch im Krankenstand. Warst du womöglich im Gänsehäufel schwimmen?
* Wieso bist du so oft am Lerchenfelder Gürtel? Hast du dort dienstlich zu tun oder gehst du doch in den Puff? Wie wir wissen, geht beides gleichzeitig, "Lokalaugenschein" heißt das. Aber nur, wenn du Obmann der FPÖ Wien bist
In Großbritannien wurde tatsächlich einmal einer Studentin die Aufenthaltsgenehmigung entzogen, weil man anhand der Daten der Oyster-Card nachweisen konnte (oder meinte, nachweisen zu können), dass sie nicht ernsthaft studiert sondern stattdessen einer Schwarzarbeit nachgeht.
Desweiteren plädiere ich dafür, bei Einführung eines elektronischen Systems das analoge System parallel beizubehalten. Warum? Als Kunde habe ich mit einer Chipkarte keinerlei Kontrollmöglichkeit, was abgebucht wird. Wurde ich irrtümlich nicht ausgecheckt, zahle ich eine Wochenkarte, obwohl ich nur eine Kurzstreckenfahrt gehabt habe, usw. Oder ich werde des Missbrauchs bezichtigt, weil ich mich gerade im 40A einbuche, obwohl ich doch noch in der U2 sitzen sollte.
Ist hingegen der Entwerter defekt oder druckt falsche Daten, kann ich das sofort nachvollziehen und ggf. reklamieren.