Der kleinste Gleisachsabstand beträgt 2,8 Meter, z.B. in der Schloßallee.
Das "Lichtraumprofil" sind jene Maße, den ein Betrieb gemäß seiner Bedürfnisse vorgibt und in seinen Bauvorschriften festhält, um mit seinen Fahrzeugen überall ungefährdet passieren zu können. Dafür wird der tatsächliche Platzbedarf ermittelt und ein kleiner Sicherheitsabstand dazugefügt. Nach diesen Vorgaben muss man sich dann bei allen Baumaßnahmen (Strecken, Einrichtungen) halten. Beschafft man andere Fahrzeuge, die mehr Platz brauchen, muss man diese Angaben eben entsprechend anpassen und darf Abschnitte, die den Erfordernissen (noch) nicht entsprechen vorläufig nicht befahren, oder eben nur eingeschränkt (z.B. mit Begegnungsverbot).
Der "lichte Raum" ist jener Platz, den ein Fahrzeug zum gefahrlosen Vorbeifahren benötigt und in dem ein Abstellen von Gegenständen (Autos!) verboten ist. Stellt man sein Fahrzeug nahe ans Gleis und ein E1 kommt gerade noch gefahrlos vorbei, ist alles gut. Kommt hingegen ein ULF, wird man kostenpflichtig abgeschleppt oder zur Seite gehoben!
Also, das Lichtraumprofil ist eine bauliche Vorgabe, der lichte Raum jener Platz, den ein Fahrzeug individuell benötigt.