Nicht ganz.
Es gibt Bahnhöfe, in denen das Ausfahrsignal ganz einfach kein eigenes Vorsignal hat. Als konkretes Beispiel fällt mir St. Pölten Alpenbahnhof (Mariazeller Bahn) ein. Von Mariazell kommend, fährt man zuerst am Einfahrvorsignal vorbei (Formsignal), dann am Einfahrsignal (Formsignal). Am Einfahrsignal gibt es aber kein weiteres Vorsignal und als nächstes kommt im Weichenbereich des Bahnhofs Richtung St. Pölten das Ausfahrsignal.
Sicherungstechnisch sollte deshalb das Einfahrvorsignal nur in "Freistellung" gebracht werden können, wenn sowohl Einfahr- als auch Ausfahrsignal einen Freibegriff zeigen. Zeigt das EVS "Vorsicht" (Halt erwarten) und das ES wird in Freistellung angetroffen, hat der Triebfahrzeugführer anzunehmen, dass das Ausfahrsignal "Halt" zeigt. In der Signalvorschrift V2 müsste ein entsprechender Passus dazu stehen.
Diese Konstellation (EVS zeigt "Vorsicht", ES zeigt "Frei") kann auch bedeuten, dass die Fahrstraße für die Einfahrt in irgendeiner Weise verkürzt ist (der Fahrdienstleiter kann zum Beispiel eine Haltscheibe auf Höhe der Fahrdienstleitung aufgestellt haben, um den Zug exakt dort anzuhalten, etc.). Daher ist in solchen Fällen generell ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit empfehlenswert.