. . . . habe ich euch die Lichtraum-Richtlinien angehängt . . . .
Wobei besonders auffällig der Unterschied zwischen dem Gesetz und der betrieblichen Bauvorschrift bezüglich "Sicherheitsraum" ist!
Aber nicht einmal an diese Richtlinie hält man sich immer, man betrachte nur so manche Einrichtung neben dem Gleis, z.B. die Absperrung zum Gürtel-Radweg im Bereich Gumpendorferstraße oder die massive Abzäunung in der Rauscherstraße (vor der Schule)! Beides - und manches mehr - wurde erst errichtet
nach Inkrafttreten der StrabVO99.
In den Tabellen ist aber auch ersichtlich, dass das Lichtraumprofil der Wiener Straßenbahn 2,8 Meter (in der Geraden) nicht unterschreitet!