Autor Thema: Vorrangdiskussion  (Gelesen 24345 mal)

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benkda01

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #15 am: 08. Juli 2021, 19:53:24 »
Jetzt schaun wir uns die StVO an:
Ich gehe von Google Street View Stand  Juli 2019 aus

Der 5er aus der Laudongasse hat eine Nachrangtafel, d.h. den von links und rechts kommenden Fahrzeugen ist Vorrang zu geben
Der 5er aus der Langen Gasse ist rechts abgebogen.
Die Motorradfahrerin hat den 5er nicht überholt, weil dieser am Abbiegen war und man nur sich in gleicher Richtung bewegende Fahrzeuge überholen kann (StVO § 2(1) 29.
Es gibt keine Bodenmarkierungen, die die Motorradlerin missachtet hat,.

Wenn der 5er aus der Laudongasse gleichzeitig mit dem anderen 5er abbiegt, dann kann er den § 19 StVO nicht beachten, weil er kein Sicht auf gerade aus fahrende Fahrzeuge hat. Er muss warten, bis der andere 5er aus der Kreuzung ist. Wie man sieht, ist das sich vom entgegenkommenden 5er abdecken zu lassen nicht ausreichend.

Der Fahrer des 5ers aus der Laudongasse die Hauptschuld fressen, sein "Glück" ist, dass die Motorradlenkerin verstorben ist, worauf es bei Behauptungen des FAhrers des 5ers weniger Widersprüche geben wird.

Ich weiß, jetzt wirds rund gehen, aber die StVO ist eben so.
Willst du ernsthaft behaupten, dass das überholende und das überholte Fahrzeug sich in dieser Situation nicht in dieselbe Richtung bewegen? ???  Ich behaupte, sie tun es: Selbst wenn der Bug des Straßenbahnzuges sich bereits in der Laudongasse befindet, fährt der hintere Zugteil trotzdem noch in der Langen Gasse in dieselbe Richtung wie ein nachfolgendes Fahrzeug. Überholen ist in der Situation jedoch verboten (§ 16 Abs. 2 lit. b und c), also kann die aus der Laudongasse kommende Straßenbahn, wenn sie in der Kreuzung an einem entgegenkommenden Zug vorbeifährt, davon ausgehen, dass sie durch das Einbiegen in die Lange Gasse niemanden zu unvermitteltem Bremsen nötigen kann.

Wie würdest du die Handlung der Motorradfahrerin denn sonst einordnen? Vorbeifahren? Sicher nicht, wenn der Straßenbahnzug gefahren ist. Nebeneinanderfahren? Ist in der Situation nicht erlaubt (§ 7 Abs. 3).

denond

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #16 am: 08. Juli 2021, 19:55:29 »
Wer soll dort rasen? 99 Prozent der Fahrzeuge biegen dort links oder rechts in die Lange Gasse ab!

Das stimmt schon, nur der 1% an Geradeausfahrenden sind dort Ortskundig und legen es manchmal darauf - auf die Vorrangregel - dort an.

Die Abdeckung durch den Gegenzug bei der Kurvenfahrt ist zwar freundlich gemeint, aber darauf verlasse ich mich als Fahrer in FR Praterstern nicht. Ich taste mich am Gegenzug vorbei, bis ich selbst in die Lange Gasse - entlang der linken Wagenseite des Gegenzuges einsehe. Bis zu diesen Zeitpunkt des Einsehens in die Lange Gasse hinunter bis zur Alser Straße bin ich Bremsbereit, wenn frei, dann wieder aufschalten. Sie darf sich den Vorrang nicht erzwingen. Es wird die Bikerin vermutlich ordentlich reissen, denn sie rechnet nicht mit mir und wird im schlechtesten Fall zu Sturz kommen und wenn sie nach einem Sturz schlittert, schlittert sie maximal in einen bereits stehenden Zug. Wenn sie aber zwischen den beiden Garnituren "einschlägt", dann war die Zugspitze des 619 schon vor bzw. in der Geraden im Verlaufe der Lange Gasse in der Beschleunigungsphase und das Schicksal nahm seinen Lauf, denn der Fahrer des Zuges in FR Westbahnhof bekommt vom Vorfall vorerst nichts mit und klemmt sie quasi mit der Auslenkung seines Zuges ein, außer er stand zu diesem Zeitpunkt. Da hat sie dann allerdings eine ordentliche Geschwindigkeit gefahren, ich bin mit meiner Zugspitze wie gesagt schon in der Lange Gasse und somit ist ein eindeutiges Verschulden durch mangelnde Umsicht im Straßenverkehr gegeben. Vielleicht war sie eine Ortskundige? Eine Vermutung.

Trotzdem ein bedauerlicher Fall einer Selbstüberschätzung ihrerseits, denn sie sehr Bitter bezahlt hat...

haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #17 am: 08. Juli 2021, 21:00:12 »
Unabhängig vom heutigen tragischen Unfall ist diese Kreuzung für die Straßenbahn aufgrund der komischen Vorrangregelung immer ein Gfrett. :bh:
Was ist da für ein Gfrett.
Es gibt nun mal die Vorschrift, dass man
 :blank: Vor ungeregelten Kreuzungen nicht überholt werden darf
Die Straßenbahn wurde nicht überholt, weil sie abgebogen hat.
Das eine Straßenbahn grundsätzlich rechts überholt werden muss
Ist so, in diesem Fall aber irrelevant weil nicht zutreffend.
Bedeutet, solange der Fahrer in Richtung Praterstern auf Sicht gefahren ist, trifft ihn überhaupt keine Schuld. Er hatte zwar das Verkehrszeichen "Vorrang geben" jedoch durfte er bedingt durch seinen Gegenzug darauf vertrauen, dass er gefahrlos abbiegen kann.
Er darf von links kommenden und geradeaus weiterfahrenden Fahrzeugen weder zum Abbremsen noch zum Ablenken zwingen (§19 StVO), das hat er getan.
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haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #18 am: 08. Juli 2021, 21:03:09 »
Da hat sie dann allerdings eine ordentliche Geschwindigkeit gefahren, ich bin mit meiner Zugspitze wie gesagt schon in der Lange Gasse und somit ist ein eindeutiges Verschulden durch mangelnde Umsicht im Straßenverkehr gegeben.
Mitschuld wird an ihr hängen bleiben, der Tramwayer wird nicht ungeschoren davon kommen.
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denond

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #19 am: 08. Juli 2021, 21:05:39 »
... der Tramwayer wird nicht ungeschoren davon kommen.

Aus welchem Grund?

haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #20 am: 08. Juli 2021, 21:09:32 »
... der Tramwayer wird nicht ungeschoren davon kommen.

Aus welchem Grund?
Missachtung des Vorrangs. Selbst ein Lenker eines Einsatzfahrzeuges wäre da nicht straffrei davon gekommen. Dieser hätte zwar das, was die Deutschen Wegerecht nennen, aber er darf niemand gefährden.
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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #21 am: 08. Juli 2021, 21:30:11 »
Gibts in der Lange(n) Gasse vor der Kreuzung mit der Laudongasse eine Sperrlinie zwischen den Gleisen?

Klingelfee

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #22 am: 08. Juli 2021, 21:53:34 »
Gibts in der Lange(n) Gasse vor der Kreuzung mit der Laudongasse eine Sperrlinie zwischen den Gleisen?

Lt. Google nicht
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Gast1090

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #23 am: 09. Juli 2021, 00:14:24 »
Das Grundübel ist, daß viele Einspurige glauben, sich überall vorbeidrängeln zu müssen; also im konkreten Fall nicht der Straßenbahn hintennach zuckeln, sondern einfach links vorbei; Pech halt, daß da justament der Gegenzug entgegengekommen ist ....

denond

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #24 am: 09. Juli 2021, 00:37:53 »
Missachtung des Vorrangs. Selbst ein Lenker eines Einsatzfahrzeuges wäre da nicht straffrei davon gekommen. Dieser hätte zwar das, was die Deutschen Wegerecht nennen, aber er darf niemand gefährden.

Sie darf sich ihren Vorrang nicht erzwingen. Auch sie hat die Pflicht, ihr Fahrzeug so zu lenken, daß sie jederzeit - trotz ihrer Bevorrangung - Anhalten kann. Es kommt in diesem Fall natürlich auf die Geschwindigkeit bzw. deren Aufzeichnung im DAREC des Zuges vor und während seiner Abbiegefahrt und dem eigentlichen Punkt an, wo der  Zusammenstoß erfolgte und was bis dahin erfolgte, wo der STRAB-Fahrer die Bikerin das erste Mal wahr nahm, wie er/ ob er auf sie reagierte.

Wenn damit festgestellt werden kann, daß der STRAB-Fahrer durch das VZ "Vorrang geben" als vorerst Benachrangter "grob fahrlässig" gehandelt hat, also die Geschwindigkeit nicht der Situation so angepaßt hat, das man daraus eine Vorrang-Verletzung herauslesen kann, dann ist der Fahrer natürlich auch d'ran. Wichtig ist auch, wo der eigentliche Zusammenstoß erfolgte. Wenn der Wagenkasten - also die Zugspitze - schon in der Geraden im Verlaufe der Lange Gasse war, wäre auch zu prüfen, ob da nicht auch der §28/2: Unmittelbar vor und nach einem Schienenfahrzeug dürfen die Gleise nicht befahren werden, zu tragen kommt. Entscheidend dafür, ihr Überholmanöver bzw. die seitliche Vorbeifahrt links am Heck des Zuges in FR Westbahnhof: Wo erfolgte der Ansatz für dieses Fahrmanöver.
Wenn die Einsicht für den STRAB-Fahrer hinter dem Gegenzug absolut einwandfrei frei war, er daraufhin seine Fahrt in die Lange Gasse fortführte, also nach links einbog, bis zu ihrem Auftauchen nichts im Weg war, wenn all das so der Fall sein sollte, dann kann man dem Fahrer eine Mißachtung des Vorranges nicht mehr zum Vorwurf machen, schon gar nicht, wie ich die Abbiegefahrt in so einem Falle mit einem Gegenzug durchführen würde bzw. geschildert habe. Die DAREC-Aufzeichnung würde mir für mein Fahrverhalten Recht geben.

Trotzdem ein Wahnsinn - wenn das stimmt - das sie bis zum dritten Portal gelangen konnte. Eigentlich Unvorstellbar an dieser Stelle.


haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #25 am: 09. Juli 2021, 01:35:09 »
Missachtung des Vorrangs. Selbst ein Lenker eines Einsatzfahrzeuges wäre da nicht straffrei davon gekommen. Dieser hätte zwar das, was die Deutschen Wegerecht nennen, aber er darf niemand gefährden.
Sie darf sich ihren Vorrang nicht erzwingen. Auch sie hat die Pflicht, ihr Fahrzeug so zu lenken, daß sie jederzeit - trotz ihrer Bevorrangung - Anhalten kann. Es kommt in diesem Fall natürlich auf die Geschwindigkeit bzw. deren Aufzeichnung im DAREC des Zuges vor und während seiner Abbiegefahrt und dem eigentlichen Punkt an, wo der  Zusammenstoß erfolgte und was bis dahin erfolgte, wo der STRAB-Fahrer die Bikerin das erste Mal wahr nahm, wie er/ ob er auf sie reagierte. .
Dein 2. Satz ist natürlich - sagen wir es vorsichtig - mit den Straßenverkehrsregeln nicht vereinbar. Du brauchst, wenn du Vorrang hast, nicht so zu fahren, dass du anhalten kannst, wenn ein anderer Lenker deinen Vorrang verletzt - geht auch aus dem Vertrauensgrundsatz hervor. Schließlich sind Auto- und Motorradfahrer keine Radfahrer, die sich einer Vorrangstelle nur mit max. 10 km/h nähern dürfen.
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M-wagen

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #26 am: 09. Juli 2021, 04:33:13 »
Stimmt nicht ganz, da sich nach der Kreuzung ein Fußgängerübergang  befindet und dadurch eine Anpassung der Fahrtgeschwindigkeit notwendig macht.

benkda01

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #27 am: 09. Juli 2021, 06:24:30 »
Schließlich sind Auto- und Motorradfahrer keine Radfahrer, die sich einer Vorrangstelle nur mit max. 10 km/h nähern dürfen.
Wenn wir schon genau sind: Radfahrer müssen das auch nicht – die 10 km/h gelten nur beim Annähern an eine Radfahrerüberfahrt, diese ist jedoch keine Vorrangstelle ;)

Klingelfee

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #28 am: 09. Juli 2021, 06:28:25 »
Trotzdem ein Wahnsinn - wenn das stimmt - das sie bis zum dritten Portal gelangen konnte. Eigentlich Unvorstellbar an dieser Stelle.

Das sie bis zum 3. Portalgelangen konnte, liegt vielleicht auch daran, dass womöglich der Fahrer der Westbahnhofzuges den Vorfall gar nicht unmittelbar mitbekommen hat und so die Frau in der Kurve eingezwickt und mit geschliffen wurde.
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denond

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #29 am: 09. Juli 2021, 08:33:13 »
Dein 2. Satz ist natürlich - sagen wir es vorsichtig - mit den Straßenverkehrsregeln nicht vereinbar.

Dieser Satz entsteht aber aus ihrem Verhalten im Straßenverkehr. Sie ist/war eindeutig - leider - der Auslöser durch ihr Fahrmanöver an ungeeigneter Stelle.


Das sie bis zum 3. Portal gelangen konnte, liegt vielleicht auch daran, dass womöglich der Fahrer der Westbahnhofzuges den Vorfall gar nicht unmittelbar mitbekommen hat und so die Frau in der Kurve eingezwickt und mit geschliffen wurde.

@haidi, @ Klingelfee, letztendes egal Wie, Ja, es dürfte bei diesem Vorfall - wie auch von Dir geschildert - wirklich alles " zusammengepaßt " haben um so schrecklich zu enden. Es macht einem einfach sprachlos und erzeugt Mitgefühl für beide Beteiligte...

LG