Autor Thema: Warum Unterschied: Lichtzeichen (Schienenverkehr) zu Ampel (Straßenverkehr)?  (Gelesen 31235 mal)

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gibsea106

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Ich stelle hiermit die Behauptung auf, dass diese Benutzer auf die Farben "Rot" und "Grün" besser konditioniert sind als auf "Rot" und "Nix".

btw:
Welche Signalfarben sehen eigentlich Triebwagenführer im Umfeld eines Bahnüberganges?
(Sorry, ich habe da keine Ahnung...)
Auch "Rot" und "Nix" so wie die Straßenbenutzer, oder gibt es für die auch ein "Grün" (oder eine andere "Freifahrtsfarbe")?
Oder gibt es in diesem Falle überhaupt keine Lichtsignale?

Wenn die auch eine andere Farbe als "Rot" sehen dürfen, wie steht es da eigentlich mit der Gleichberechtigung?
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

LG Martin

95B

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Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

Nicht, wenn für sie andere Gesetze und Vorschriften maßgeblich sind.
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Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

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Verwirrend sind für mich die Ampelanlagen der 2 Fahrspuren aus Richtung Gumpoldskirchen kommend.
Was ist daran verwirrend?
Du hast entweder Vollgrün, dann kannst über die Gegenverkehrsspuren und die Badner Bahn links abbiegen. Du musst nur den Vorrang der Entgegenkommenden beachten, die Badner Bahn ist in beide Richtungen gesperrt.
Oder du hast die rote Vollscheibe und den grünen Geradeauspfeil, dann darfst du nur gerade weiter fahren und die Badnerbahn hat frei.

Das ist die einfachste Lösung für diese Kreuzung. Man könnte es anders lösen, indem man Richtung Gumpoldskirchen eine Geradeaus und eine Linksabbiegeampel einrichtet, dann muss man aber den Gegenverkehr anhalten, wenn die Linksabbiegeampel Grün wird.
Die dortige Lösung wird man wohl gewählt haben, weil es eine eher verschwindende Zahl Linksabbieger geben wird und die Ampelanlage damit effizienter wird.
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Taurus

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Ich halte ja den neuesten Trend bei EK gefährlich. Die neuen LED Signalleuchten haben nur mehr einen Durchmesser wie eine Ampel. Ich finde die übersieht man leichter...

Zum Vorschlag: Im Falle dieser EK wäre grün auch problematisch. Denn dann gäbe es nämlich die Situation, dass man von der Eigenheimsiedlung kommend grün von der EK sieht und ROT von der Ampel. Das ist natürlich Unsinn.

Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht was das grün helfen soll. In Gefahrensituationen leuchtet es ja gar nicht.

Das Problem bei solchen Unfällen ist einfach sehr oft Unachtsamkeit durch Ablenkung. Also Telefon, Gespräche, also keine 100% Konzentration aufs Auto fahren. Ein Faktor kann auch Stress und Müdigkeit sein. Da schaut man "gach" und hat sich verschaut...

Speziell in der Nacht muss man damit rechnen, dass EK absichtlich bei rot überfahren werden. Habe ich in Neu Guntramsdorf schon 3x beobachtet.

Ich stelle hiermit die Behauptung auf, dass diese Benutzer auf die Farben "Rot" und "Grün" besser konditioniert sind als auf "Rot" und "Nix".

btw:
Welche Signalfarben sehen eigentlich Triebwagenführer im Umfeld eines Bahnüberganges?
(Sorry, ich habe da keine Ahnung...)
Auch "Rot" und "Nix" so wie die Straßenbenutzer, oder gibt es für die auch ein "Grün" (oder eine andere "Freifahrtsfarbe")?
Oder gibt es in diesem Falle überhaupt keine Lichtsignale?

Wenn die auch eine andere Farbe als "Rot" sehen dürfen, wie steht es da eigentlich mit der Gleichberechtigung?
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

LG Martin
Was der Triebfahrzeuführer sieht ist ganz unterschiedlich je nach Betriebsvorschrift. Bei der WLB gibt es EK Überwachungssignale. Diese  haben weißes Blinklicht.
Bei der ÖBB gibt es auch EK mit Überwachungssignalen ( gelbes Blinklicht). Alternativ ist es aber auch möglich, dass das Hauptsignal nur dann auf Fahrt  geschaltet werden kann wenn die EK in Ordnung ist.

Mit fehlender Gleichberechtigung hat das nichts zu tun, das sind einfach unterschiedliche Dinge.
Für jeden Lokführer gelten die gleichen Regeln ( Fahrt bei weißem Blinklicht) und für jeden KFZ Lenker gelten die gleichen Regeln ( Fahrt bei ausgeschaltetem Licht)

Ungleichbehandlung wäre folgendes:
Adalbert ist Lokführer bei der ÖBB.
Als Lokführer darf er auf der Lok EK bei gelben Blinklicht ohne besondere Maßnahmen passieren.
Da Adalbert Lokführer ist,darf er auch bei Verkehrsampeln nur bei gelben Licht fahren. Bei allen anderen Farben muss er den Fahrdienstleiter unter 133 um Erlaubnis fragen.


Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
Abgesehen davon, dass ich diese Regelung anachronistisch und unpraktikabel finde. Entspricht sie überhaupt noch der gültigen Rechtslage?

Katana

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Es ist nicht deshalb so, weil es immer so war, sondern weil sie wegen der Bremswege zwangsweise Vorrang haben muss.
Sehe ich auch so.

Theorie (keine Praxis; und kein Wunsch von mir...):
Wenn aber Schienenfahrzeuge außerhalb ihres Anhalteweges ein "Rot" haben, korrespondierend zu einem "Grün" des Straßenverkehrs über den Bahnübergang dann würde es funktionieren.

NEIN! Das was du beschreibst, bedeutet Stillstand der Bahn. Wenn die Bahn "Frei" bekommt, muss der sonstige Verkehr "Rot" bekommen. Und das ist die Situation, in der es manchmal knallt.

Meine Gedanken dazu:
Straßenbenützer sind konditioniert auf Lichtsignale (vulgo Ampel).
(Vergleiche dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Klassische_Konditionierung).

Im täglichen Straßenverkehr haben Straßenverkehrsbenutzer (besonders bei Geradeausfahrt wie bei Bahnübergängen) ampelgeregelte Kreuzungen mit den Farben "Rot" ("Gelb") und "Grün".

Ich stelle hiermit die Behauptung auf, dass diese Benutzer auf die Farben "Rot" und "Grün" besser konditioniert sind als auf "Rot" und "Nix".
Die Anzahl der Straßenkreuzungen ohne Ampel ist hundertfach größer als die Zahl derer mit Ampel. Wieso sollten die Autofahrer mit "Nix" nicht zurechtkommen? Eine Kreuzung mit "Nix"-Signal heißt für Autofahrer wie auch für Fußgänger automatisch "umsehen und nachdenken".

Wenn die auch eine andere Farbe als "Rot" sehen dürfen, wie steht es da eigentlich mit der Gleichberechtigung?
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?
Es kann dir und mir vollkommen egal sein, ob die "Rot" und "Grün" oder "Blau" und "Gelb" sehen, wenn denen die Bedeutung klar ist.

haidi

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Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
Abgesehen davon, dass ich diese Regelung anachronistisch und unpraktikabel finde. Entspricht sie überhaupt noch der gültigen Rechtslage?
Ja
Zitat
Eisenbahnkreuzungsverordnung
§ 97.
(1) Die Straßenbenützer haben sich ab dem Standort der Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken“ oder „Bahnübergang mit Schranken“ auf Grund der Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie der Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung unter Beachtung vorhandener Vorschriftszeichen bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung so zu verhalten und insbesondere ihre Geschwindigkeit so zu wählen, dass sie erforderlichenfalls vor der Eisenbahnkreuzung verlässlich anhalten können.
Dennoch wird ein Bahnbediensteter, der einen Eisenbahnkreuzungsunfall verursacht, indem er als Schrankenwärter den Schranken nicht schließt oder bei der Wartung der Sicherungseinrichtungen die Anlage ohne Maßnahmen zu treffen untauglich macht, auch verurteilt.
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hema

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Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
Abgesehen davon, dass ich diese Regelung anachronistisch und unpraktikabel finde. Entspricht sie überhaupt noch der gültigen Rechtslage?
Sicher, Eisenbahnkreuzungen benützt du nicht gemäß StVO, sondern gemäß der Eisenbahnkreuzungsverordnung.

Aber selbst an ganz normalen Straßenkreuzungen heißt ja ein finsteres/ausgefallenes Grünlicht oder eine abgeschaltete Ampel nicht "einfach drüberfahren", sondern schauen  und sich dann nach den üblichen Vorrangregeln richten! Selbst ein Einsatzfahrer muss immer drauf achten, ob er eine Kreuzung gefahrlos passieren kann und darf nicht blind drauflosbrausen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Aber selbst an ganz normalen Straßenkreuzungen heißt ja ein finsteres/ausgefallenes Grünlicht oder eine abgeschaltete Ampel nicht "einfach drüberfahren", sondern schauen  und sich dann nach den üblichen Vorrangregeln richten! Selbst ein Einsatzfahrer muss immer drauf achten, ob er eine Kreuzung gefahrlos passieren kann und darf nicht blind drauflosbrausen.
Im Zuge einer Vorrangstraße darst du bei ausgefallener Ampel mehr oder weniger ohne zu schauen drüberfahren. Dennoch fahren die meisten langsam bis langsamer drüber, viele davon, weil sie mit der Situation überfordert siind.

Und wenn für eine Zufahrt das Rotlicht komplett  ausgefallen ist, muss sich die Anlage selbst abschalten
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Taurus

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Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
Abgesehen davon, dass ich diese Regelung anachronistisch und unpraktikabel finde. Entspricht sie überhaupt noch der gültigen Rechtslage?
Ja
Zitat
Eisenbahnkreuzungsverordnung
§ 97.
(1) Die Straßenbenützer haben sich ab dem Standort der Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken“ oder „Bahnübergang mit Schranken“ auf Grund der Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie der Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung unter Beachtung vorhandener Vorschriftszeichen bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung so zu verhalten und insbesondere ihre Geschwindigkeit so zu wählen, dass sie erforderlichenfalls vor der Eisenbahnkreuzung verlässlich anhalten können.
Dennoch wird ein Bahnbediensteter, der einen Eisenbahnkreuzungsunfall verursacht, indem er als Schrankenwärter den Schranken nicht schließt oder bei der Wartung der Sicherungseinrichtungen die Anlage ohne Maßnahmen zu treffen untauglich macht, auch verurteilt.
Danke für den Paragraphen, wobei der Absatz das Thema nicht wirklich beschreibt. Da geht es ja "nur allgemein" darum, dass man so fährt, dass man ggf. vor der EK anhalten kann (falls diese EIN ist)
Absatz zwei gibt da schon mehr her, wobei es dabei wohl darum geht ein vor der gestörten EK stehendes Triebfahrzeug zu erkenn
en. Bietet jedenfalls Diskussionsstoff.
Zitat
(2) Die Straßenbenützer haben sich bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung durch Ausblick auf den Bahnkörper, soweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassen, und durch besondere Achtsamkeit auf allfällige vom Schienenfahrzeug aus abgegebene akustische Signale nach beiden Richtungen der Bahn zu überzeugen, ob ein gefahrloses Übersetzen der Eisenbahnkreuzung möglich ist oder ob sie vor der Eisenbahnkreuzung anzuhalten haben.

Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
Abgesehen davon, dass ich diese Regelung anachronistisch und unpraktikabel finde. Entspricht sie überhaupt noch der gültigen Rechtslage?
Sicher, Eisenbahnkreuzungen benützt du nicht gemäß StVO, sondern gemäß der Eisenbahnkreuzungsverordnung.

Aber selbst an ganz normalen Straßenkreuzungen heißt ja ein finsteres/ausgefallenes Grünlicht oder eine abgeschaltete Ampel nicht "einfach drüberfahren", sondern schauen  und sich dann nach den üblichen Vorrangregeln richten! Selbst ein Einsatzfahrer muss immer drauf achten, ob er eine Kreuzung gefahrlos passieren kann und darf nicht blind drauflosbrausen.
Ich wollte jetzt schon schreiben, dass ich den Vergleich nicht gut finde.
Allerdings hängt natürlich alles davon ab welche Bedeutung man EK finster beimisst.
Ich bin ja geneigt zu sagen: Diese sauteuren Anlagen sind so gebaut und überwacht, dass man darauf Vertrauen kann dass im Finsteren Zustand kein Zug kommt oder der Zug davor zum Halten kommt.
Mir dämmert aber auch, dass es ab und zu ganz einfache vor Ort bediente Anlagen gibt ( händisches EIN/AUS). Hier ist die Sicherheit sicher nicht entsprechend.

haidi

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Zitat
Eisenbahnkreuzungsverordnung
§ 97.
(1) Die Straßenbenützer haben sich ab dem Standort der Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken“ oder „Bahnübergang mit Schranken“ auf Grund der Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie der Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung unter Beachtung vorhandener Vorschriftszeichen bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung so zu verhalten und insbesondere ihre Geschwindigkeit so zu wählen, dass sie erforderlichenfalls vor der Eisenbahnkreuzung verlässlich anhalten können.
Danke für den Paragraphen, wobei der Absatz das Thema nicht wirklich beschreibt. Da geht es ja "nur allgemein" darum, dass man so fährt, dass man ggf. vor der EK anhalten kann (falls diese EIN ist)
Nein, das EIN steht nicht in diesem Absatz genau so wenig wie "nur vor nicht technisch gesicherten Bahnübergänge" was heißt, dass man sich auch bei einem technisch gesicherten Bahnübergang danach zu verhalten hat, auch wenn dieser nicht eingeschaltet ist.
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Ferry

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Wäre es für unkonzentrierte, abgelenkte und schlecht ausgebildeten Straßenverkehrsteilnehmer dienlich dass auch Bahnübergänge mit "grün" und "rot" geregelt werden?

Soviel ich mich erinnern kann, gab es früher bei Bahnübergängen drei in Dreiecksform angeordnete Lampen: unten eine gelbe, oben zwei rote. Im "Ruhezustand" hat die gelbe geblinkt ("Achtung"), beim Herannahen eines Zuges die beiden roten abwechselnd ("Halt"). Ein "nichts" wie heute gab es daher nicht. Warum und wann diese m.M.n. durchaus sinnvolle Signalisierung geändert wurde, weiß ich nicht.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Soviel ich mich erinnern kann, gab es früher bei Bahnübergängen drei in Dreiecksform angeordnete Lampen: unten eine gelbe, oben zwei rote. Im "Ruhezustand" hat die gelbe geblinkt ("Achtung"), beim Herannahen eines Zuges die beiden roten abwechselnd ("Halt"). Ein "nichts" wie heute gab es daher nicht.
Diesbezüglich gab es erst vor wenigen Monaten eine grenzüberschreitende Aktion weil das "Nichts" in Ungarn bedeutet, dass man unbedingt anhalten muss und nicht wie bei uns einfach drüberbrettern kann.

https://burgenland.orf.at/stories/3108502

haidi

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Soviel ich mich erinnern kann, gab es früher bei Bahnübergängen drei in Dreiecksform angeordnete Lampen: unten eine gelbe, oben zwei rote. Im "Ruhezustand" hat die gelbe geblinkt ("Achtung"), beim Herannahen eines Zuges die beiden roten abwechselnd ("Halt"). Ein "nichts" wie heute gab es daher nicht.
Diesbezüglich gab es erst vor wenigen Monaten eine grenzüberschreitende Aktion weil das "Nichts" in Ungarn bedeutet, dass man unbedingt anhalten muss und nicht wie bei uns einfach drüberbrettern kann.

https://burgenland.orf.at/stories/3108502
Wird nicht dem Triebfahrzeugführer angekündigt, ob die Anlage funktioniert und er im anderen Fall anhalten  muss? Dann braucht man die alte Signalform nicht mehr.
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coolharry

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Soviel ich mich erinnern kann, gab es früher bei Bahnübergängen drei in Dreiecksform angeordnete Lampen: unten eine gelbe, oben zwei rote. Im "Ruhezustand" hat die gelbe geblinkt ("Achtung"), beim Herannahen eines Zuges die beiden roten abwechselnd ("Halt"). Ein "nichts" wie heute gab es daher nicht.
Diesbezüglich gab es erst vor wenigen Monaten eine grenzüberschreitende Aktion weil das "Nichts" in Ungarn bedeutet, dass man unbedingt anhalten muss und nicht wie bei uns einfach drüberbrettern kann.

https://burgenland.orf.at/stories/3108502

Eine finstere Anlage bei einem Bahnübergang heißt, vereinfacht gesprochen, dass sie nicht da ist. D.h. ich hab mich zu Verhalten wie bei jeder anderen Eisenbahnkreuzung auch, ich muß sicher gehen das kein Zug kommt. Je nach Sichtverhältnissen kann das von ungebremst bis stehenbleiben alles heißen.

Und da ein Triebfahrzeugführer bei einer ausgefallenen Anlage, erkennt er weil das dazu nötige Vorsignal, welches natürlich im Bremsabstand zum BÜ stehen muss, dunkel bleibt, anhalten muss. Zumindest in Deutschland, wird wohl in Österreich ähnlich sein, heißt das vor dem Bahnübergang anhalten. Auf sich aufmerksam machen. Dann langsam in den Übergang einfahren und wenn die Schnauze die andere Seite erreicht hat mit größt möglicher Beschleunigung den BÜ verlassen. Davon gibts auf Youtube ein paar Videos.
In Deutschland gibts oder gabs auch die Regel, das ein Blockabschnitt erst dann grün wurde, wenn alle Bahnübergänge geschlossen sind. Hat mir zumindest mal jemand so erklärt. Wahrheitsgehalt undefiniert.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Wird nicht dem Triebfahrzeugführer angekündigt, ob die Anlage funktioniert und er im anderen Fall anhalten  muss? Dann braucht man die alte Signalform nicht mehr.
Da muss nicht angehalten werden. Es reicht wenn vorher wiederholt das Horn betätigt und die Eisenbahnkreuzung mit max. 15 km/h befahren wird.