Autor Thema: Vorrang Frage  (Gelesen 4349 mal)

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xilinx

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Vorrang Frage
« am: 17. April 2024, 13:14:29 »
eine Frage: Wer hat an der Kreuzung Dornbacher Straße - Güpflingerstraße Vorrang wenn:

1. Auto von Dornbacher Straße fr. Zentrum biegt biegt rechts in die Güpflingerstraße
2. Strab. (i.d.R 2 oder 10) fährt von der Haltestelle Dornbach nach links in die Güpflingerstraße


nord22

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #1 am: 17. April 2024, 13:53:16 »
Es gilt der § 19.1 der StVO; somit hat ein rechtsabbiegendes Fahrzeug (PKW o. a.) Vorrang vor der linksabbiegenden Straßenbahn.

nord22

contra

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #2 am: 17. April 2024, 14:30:16 »
Ist das nicht der §19.5?

petestoeb

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #3 am: 17. April 2024, 14:47:45 »
Ist das nicht der §19.5?

Nein, der gilt nur bei Fahrzeugen in gleicher Richtung zu.

haidi

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #4 am: 17. April 2024, 15:45:35 »
Was ist mit 9.6, Nebenfahrbahn, einordnen in den Fließverkehr, dann haben auch die Fahrzeuge Richtung Norden auch Vorrang.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #5 am: 17. April 2024, 15:49:02 »
Was ist mit 9.6, Nebenfahrbahn, einordnen in den Fließverkehr, dann haben auch die Fahrzeuge Richtung Norden auch Vorrang.

Nur da die Straße entgegen der Fahrtrichtung verlaufen, gibt sie nicht als Nebenfahrbahn
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Sonderwagen

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #6 am: 17. April 2024, 16:19:11 »
Bei der Schleifenausfahrt hängt ein Permissivsignal wegen den Vorrang habenden Fahrzeugen aus der Dornbacher Straße.

hema

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #7 am: 17. April 2024, 16:40:12 »
2er und 10er haben Vorrang bzw. Vorfahrt, auch wenn es keiner einsehen wird.  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

benkda01

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Re: Vorrang Frage
« Antwort #8 am: 17. April 2024, 16:45:48 »
Es gilt der § 19.1 der StVO; somit hat ein rechtsabbiegendes Fahrzeug (PKW o. a.) Vorrang vor der linksabbiegenden Straßenbahn.
Du meinst Abs. 5, aber der § 19 ist sowieso nur anwendbar, wenn die Ampelanlage ausgefallen oder auf "Gelbblinken" geschaltet ist! Ansonsten gilt hier für die nach Ampeln fahrenden Verkehrsteilnehmer der § 38 Abs. 4 StVO.


Ist das nicht der §19.5?
Ja, er meinte § 19 Abs. 5.


Nein, der gilt nur bei Fahrzeugen in gleicher Richtung zu.
Doch. § 19 Abs. 1 ist die Rechtsregel. ;)


Bei der Schleifenausfahrt hängt ein Permissivsignal wegen den Vorrang habenden Fahrzeugen aus der Dornbacher Straße.
Die Sache mit dem Signal Permissivfahrt ist sowieso ein bisschen seltsam. Nach der Definition in der StrabVO bedeutet es, dass die Fahrt unter Achtung der Vorrangregeln nach § 19 erlaubt ist. Nur gilt an dieser geregelten Kreuzung im Normalfall der § 19 gar nicht... Gemeint ist mit dem Signal in diesem Fall sinngemäß wohl "ja, du hast zwar ein Frei zeigendes Straßenbahn-Fahrsignal, aber Achtung, der Gegenverkehr hat Grün – tu also so, als würdest du nicht nach Straßenbahn-Fahrsignalen, sondern nach StVO-Lichtsignalen fahren".