Sei froh, dass es so ist, wie würdest du sonst wem, speziell Kindern, erklären, dass es Stellen gibt, wo du Gleise "ungeschaut" queren kannst und woanders nicht!? Außerdem sagt der § 28(2) der StVO sowieso "Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden."!