Autor Thema: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?  (Gelesen 38175 mal)

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U4

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PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« am: 04. Juli 2018, 07:28:46 »
Bei kleinen Verwaltungsdelikten soll es künftig „Beraten statt Strafen“ heißen. Im Parlament steht heute diese Reform auf der Tagesordnung. Geht sie so durch wie im Entwurf vorgesehen, könnte das Probleme für die Wiener Linien bedeuten.

Die Novelle sieht einige Änderungen vor. Wer künftig ohne Fahrschein erwischt wird, hat dann zwei Wochen Zeit, die Strafe zu bezahlen. Erst wenn nicht bezahlt wird, gilt man wirklich als Schwarzfahrer, der Straftatbestand wäre erst dann erfüllt. Diese kleine formale Änderung könnte für große Probleme bei den Kontrollen sorgen, wie auch die „Wiener Zeitung“ berichtet.

Keine Hilfe mehr von Polizei

Denn oft weigern sich Kontrollierte, sich auszuweisen. Bisher hilft hier die Polizei, das wäre dann nicht mehr möglich. „Das ist für uns ein großes Problem“, erklärt Wiener-Linien-Sprecher Daniel Amann. „Weil die Polizei kommt ja nur, wenn es eine begangene Straftat gibt. Und das wäre dann nicht mehr gegeben. Die Polizei würde nicht mehr zur Identitätsfeststellung kommen und der Schwarzfahrer würde ungeschoren davon kommen.“

Entwurf fördert Schwarzfahren

Das heißt, wer sich weigert, sich auszuweisen, könnte nicht mehr belangt werden. Die Wiener Linien hoffen nun, dass das Gesetz noch geändert wird. Denn sonst „würde das Schwarzfahren gefördert werden und dem ehrlichen Ticketkäufer vor den Kopf gestoßen.“

Die Wiener Linien erwischten im Vorjahr insgesamt 122.400 Passagiere ohne gültigen Fahrschein und damit etwas mehr als im Jahr 2016. Seit Jahresbeginn ist die Strafe für das Schwarzfahren um zwei Euro höher - mehr dazu in Wiener Linien: Mehr Schwarzfahrer.
Quelle. ORF WIEN/PRESSE
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

Inventar

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #1 am: 04. Juli 2018, 09:27:28 »
Wenn ich das lese muss ich lachen. Der nette Sprecher der WL hat echt keine Ahnung. Wie man nur so viel Blödsinn verzapfen kann ist unglaublich.

13er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #2 am: 04. Juli 2018, 09:30:18 »
Schwarzfahren ist in Österreich überhaupt kein Straftatbestand, außer in ganz schwerwiegenden Fällen (gewerblicher Betrug und solche Dinge). Ex falso quodlibet.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #3 am: 04. Juli 2018, 09:54:43 »
Stimmt so nicht. Wenn du in einem Schaffner-besetzten Zug den Schaffner täuscht, dann ist es die Erschleichung einer Dienstleistung, ein Straftatbestand.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

60er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #4 am: 04. Juli 2018, 09:56:11 »
Stimmt so nicht. Wenn du in einem Schaffner-besetzten Zug den Schaffner täuscht, dann ist es die Erschleichung einer Dienstleistung, ein Straftatbestand.
Wenn du einen Kontrollor täuschst, gilt das vermutlich auch.

13er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #5 am: 04. Juli 2018, 10:10:40 »
Stimmt so nicht. Wenn du in einem Schaffner-besetzten Zug den Schaffner täuscht, dann ist es die Erschleichung einer Dienstleistung, ein Straftatbestand.
Daher habe ich es ja auch so geschrieben. Ich gehe nicht von Fällen wie gefälschten Fahrscheinen aus, sondern ganz simples Schwarzfahren ohne Fahrschein.
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schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #6 am: 04. Juli 2018, 10:17:18 »
Der Artikel ist ein kompletter Schwachsinn. Schwarzfahren ist sofort ein Verwaltungsdelikt, welches aber nachträglich aufgehoben wird, wenn du binnen drei Tagen einzahlst. Künftig ist aber erst ein Verwaltungsdelikt, wenn du nach zwei Wochen nicht eingezahlt hast. Das heißt, beim Zeitpunkt des Erwischtwerdens ist es noch kein Delikt und die Polizei darf die Identität nicht mehr feststellen.

Linie 58

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #7 am: 04. Juli 2018, 10:22:25 »
...und solang du nicht direkt im Fahrzeug beim Schwarzfahren erwischt wirst, kann dir die Polizei überhaupt nix tun. Die Polizeibegleitung bei den Kontrollen an den Sperren ist nichts anderes als Einschüchterung.

13er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #8 am: 04. Juli 2018, 10:31:56 »
Ich bin auch weiterhin der Ansicht, solange man sich absolut ruhig verhält und einfach weggeht, kann einem nichts passieren. Eine Anhaltemöglichkeit gibt es nicht, da es eben keine Straftat ist. Und das private Selbsthilferecht laut ABGB ist m.E. zu schwach, um jemandem wegen 2 Euro die Freiheit zu entziehen.

Anders war der berühmte Fall gelagert, als der Schwarzfahrer beim Wegrennen einen Kontrollor verletzt hat - das ist dann natürlich sehr wohl Körperverletzung und man darf ihn anhalten.
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haidi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #9 am: 04. Juli 2018, 11:14:08 »
...und solang du nicht direkt im Fahrzeug beim Schwarzfahren erwischt wirst, kann dir die Polizei überhaupt nix tun. Die Polizeibegleitung bei den Kontrollen an den Sperren ist nichts anderes als Einschüchterung.
Das Verlassen einer Ubahnstation ist noch kein Beweis, mit der Ubahn gefahren zu sein. Das ginge nur bei Ubahnstationen, die nur einen Ausgang haben und vor der Kontrolle kontrolliert wurden.
Die Bestimmung im Einführungsgesetz .... bezieht sich aber auf eine Fahrt. Irgendwelche Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen, dass das Betreten der Ubahnstation schon die erhöhte Beförderungsgebühr fällig machen, sollten insoferne zahnlos sein, weil hier weder ein Straftatbestand noch eine Verwaltungsübertretung vorliegt und daher kein Grund für eine Identitätsfeststellung vorliegen sollte.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #10 am: 04. Juli 2018, 11:21:09 »
...und solang du nicht direkt im Fahrzeug beim Schwarzfahren erwischt wirst, kann dir die Polizei überhaupt nix tun. Die Polizeibegleitung bei den Kontrollen an den Sperren ist nichts anderes als Einschüchterung.

Ich frage mich, wer zahlt den Polizeieinsatz? Das Innenministerium wird ja wohl nicht zu viel Geld haben, um sinnlose Polizeieinsätze zu finanzieren.

schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #11 am: 04. Juli 2018, 11:24:59 »
Ich frage mich, wer zahlt den Polizeieinsatz? Das Innenministerium wird ja wohl nicht zu viel Geld haben, um sinnlose Polizeieinsätze zu finanzieren.

Die Polizisten halten auch Ausschau nach verdächtigten Subjekten (z. B. auf Fahndungslisten), also ganz sinnlos ist das nicht.

Kurzzug

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #12 am: 04. Juli 2018, 11:45:06 »
...und solang du nicht direkt im Fahrzeug beim Schwarzfahren erwischt wirst, kann dir die Polizei überhaupt nix tun. Die Polizeibegleitung bei den Kontrollen an den Sperren ist nichts anderes als Einschüchterung.
Das Verlassen einer Ubahnstation ist noch kein Beweis, mit der Ubahn gefahren zu sein. Das ginge nur bei Ubahnstationen, die nur einen Ausgang haben und vor der Kontrolle kontrolliert wurden.
Die Bestimmung im Einführungsgesetz .... bezieht sich aber auf eine Fahrt. Irgendwelche Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen, dass das Betreten der Ubahnstation schon die erhöhte Beförderungsgebühr fällig machen, sollten insoferne zahnlos sein, weil hier weder ein Straftatbestand noch eine Verwaltungsübertretung vorliegt und daher kein Grund für eine Identitätsfeststellung vorliegen sollte.

Das stimmt einerseits, andererseits gilt bei den WL, dass das Durchschreiten der Bahnsteigsperren ohne gültigen Fahrschein als Schwarzfahren gilt. Bei Bahnhöfen und Haltestellen der ÖBB ist das anders, hier muss wirklich im Zug kontrolliert werden.

captainmidnight

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #13 am: 04. Juli 2018, 11:47:38 »
...und solang du nicht direkt im Fahrzeug beim Schwarzfahren erwischt wirst, kann dir die Polizei überhaupt nix tun. Die Polizeibegleitung bei den Kontrollen an den Sperren ist nichts anderes als Einschüchterung.
Das Verlassen einer Ubahnstation ist noch kein Beweis, mit der Ubahn gefahren zu sein. Das ginge nur bei Ubahnstationen, die nur einen Ausgang haben und vor der Kontrolle kontrolliert wurden.
Die Bestimmung im Einführungsgesetz .... bezieht sich aber auf eine Fahrt. Irgendwelche Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen, dass das Betreten der Ubahnstation schon die erhöhte Beförderungsgebühr fällig machen, sollten insoferne zahnlos sein, weil hier weder ein Straftatbestand noch eine Verwaltungsübertretung vorliegt und daher kein Grund für eine Identitätsfeststellung vorliegen sollte.

Das stimmt einerseits, andererseits gilt bei den WL, dass das Durchschreiten der Bahnsteigsperren ohne gültigen Fahrschein als Schwarzfahren gilt. Bei Bahnhöfen und Haltestellen der ÖBB ist das anders, hier muss wirklich im Zug kontrolliert werden.

Und wie rechtfertigen dann die ÖBB die Intensivkontrollen (z.B. mehrmals schon in Floridsdorf beobachtet)?

MK

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #14 am: 04. Juli 2018, 12:22:53 »
Das stimmt einerseits, andererseits gilt bei den WL, dass das Durchschreiten der Bahnsteigsperren ohne gültigen Fahrschein als Schwarzfahren gilt.

Allerdings nur nach den Beförderungsbedingungen. Nach EGVG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer

Zitat
sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtungen festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten

Und wer sich nur auf dem Bahnsteig aufhält, verschafft sich keine Beförderung, weil er nicht befördert wird.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!