Dass die EK's nicht wenigstens für Fußgänger und Radfahrer passierbar blieben, finde ich übrigens eine ziemliche Sauerei .
Du solltest dich ein bisschen mit den relevanten Gesetzen auseinandersetzen, bevor du sowas forderst.
Dann erleuchte uns bitte, welche Aussage(n) im § 95, EisbKrV 2012, Maßnahmen im Störungsfall, dem entgegenstehen, es sei denn, Infra kann oder will die dort beschriebenen ggf. erforderlichen Begleitmaßnahmen nicht ergreifen oder anordnen! Damit verbunden natürlich auch die Frage, ob die angebliche Möglichkeit, Lok- und Leerpersonenzüge trotz der "Sperre" führen zu können, auch tatsächlich bestanden hat und genutzt wurde. Wenn nicht, und die Strecke war völlig ohne Zugverkehr, erübrigt sich alles ohnehin von selbst, und es wäre noch unverständlicher, dass zumindest Fußgänger nicht passieren konnten. Während früherer Sperren der EK's war das trotz gleichzeitiger Bautätigkeit ja auch möglich.