Wirklich zuständig für die Errichtung und Bezahlung von Wartehäuschen wäre die Gemeinde. Diese kann dies selbst machen oder jemanden damit beauftragen, meistens den betroffenen Verkehrsbetrieb selbst (im Rahmen eines Verkehrsdienstevertrags). In Wien scheint es so zu sein, dass die Gemeinde meint, die Gewista soll das machen, ohne dies aber explizit anschaffen zu können. Und das ist meines Erachtens der Fehler. Mit den WL wird in diesem Fall der falsche Hund geprügelt. Das einzige was ich den WL vorwerfe ist der Unwille, diesen unsäglichen Umstand nicht ändern zu wollen ("War immer so, ist so, wird immer so sein. Basta!").