Eine kleinen aber feinen Unterschied gibt es aber: Bis jetzt trat die Strafbarkeit unmittelbar ein und wurde bei Bezahlung sofort bzw. binnen drei Tagen wieder aufgehoben. Nun liegt eine Verwaltungsübertretung erst dann vor, wenn der Betrag nicht sofort oder nach einer Identitätsfeststellung nicht binnen 14 Tagen bezahlt wurde. Da bin ich noch auf die Auswirkungen gespannt. Das einzige, was ich zu erst falsch interpretiert hatte ist der Umstand, dass ohne Identitätsfeststellung und ohne sofortiger Zahlung die Strafbarkeit weiterhin sofort gegeben ist.
Nicht geändert hat sich der Umstand dass der Täter sich eine Beförderung verschafft und die Betretung im Beförderungsmittel erfolgen muss. Fahrkarten-Kontrollen am Bahnsteig oder bei den Ausgängen sind weiterhin illegal bzw. im juristischen Graubereich. Sich ohne Fahrkarte im Stationsbereich aufhalten ist definitiv kein Schwarzfahren und kann daher auch nicht mit einem erhöhten Beförderungsentgelt „bestraft“ werden.
Das zusätzliche Beförderungsentgelt hat jedoch überhaupt nichts mit der Verwaltungsstrafe zu tun.
Beförderungsentgelt = Wiener Linien
Verwaltungsstrafe = Staat Österreich
Und bezüglich Beförderungsentgelt ändert sich nur, dass man keinen amtlichen Ausweis oder wie es in der Amtssprache "eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde" ausweisen muss, sondern mit etwas, wo die Identität hervor geht.
Und bezüglich Verwaltungsstrafe ändert sich eben, dass die WL nicht schon nach 3 Tagen die Anzeige machen können, sondern erst nach 14 Tagen