Die dürfen nur jene SEV-Maßnahmen treffen, die von der Einsatzleitung genehmigt werden. Die sind am Scheitern des SEV am wenigsten beteiligt.
Das paradoxe ist ja, daß die U-Bahn-Leitstelle ihr Wissen über die Störung an die Leitstelle Oberfläche weitergeben muß, da nur die Leitstelle Oberfläche berechtigt ist, die absolut nötigen Einsatzkräfte zu berufen. Und da liegt der eigentliche Wurm in der Sache, da hier unterschiedliche Befindlichkeiten zwischen diesen beiden Leitstellen nach wie vor herrschen, die so aus hierarchischen Gründen gewachsen sind. Gleiches gilt für Betriebsleiter U-Bahn zum Betriebsleiter Oberfläche.
Leitstelle Oberfläche kann nur so gut agieren, wie sie die Infos von der U-Bahn-Leitstelle zur Verfügung gestellt bekommt und der Einsatzleiter entscheidungsfreudig ist. Und da gehen oftmals wertvolle Minuten - eben durch die diversen Befindlichkeiten - verloren.
Und somit kommt schon einmal eine Anordnung eines SEV ins wanken. Und dann erst kommt das Personal in den verschiedensten Funktionen ins Spiel.
Grundsätzlich ist auch anzumerken, daß die Vorgaben bezüglich Arbeitszeitgesetz durch die EU hier in Österreich aus vorauseilendem Gehorsam strenger - auch aus Kosten-/ Spargründen - angelegt werden als sie eigentlich müßten und somit kommt man als Verkehrsbetrieb beim rollenden Personal in die Bredouille. Da wäre nach hinten etliches an Luft und man würde sich in einem so massiven Störungsfall wesentlich leichter tun, wenn diese Arbeitszeitangelegenheiten vom Betrieb großzügiger angelegt wären. Die Politik verhindert aber das.