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[PM] Konzept bei Seestadt Aspern mangelhaft?

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Klingelfee:

--- Zitat von: Bus am 22. Mai 2025, 08:20:01 ---Möglicherweise ist die Kopplung zur Feuerwehr ab einer gewissen Höhe eines Hauses Pflicht?

--- Ende Zitat ---

Bezüglich der Branmeldeanlage hat die KI folgendes ausgespuckt

Eine Brandmeldeanlage ist in der Regel dann Pflicht, wenn sie in der Baugenehmigung oder von Versicherungen vorgeschrieben wird, insbesondere für Neubauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen. Auch bestimmte Gebäudetypen wie Versammlungsstätten, Hochhäuser und Industriebauten erfordern oft eine Brandmeldeanlage.
Elaborated:
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine technische Anlage, die bei einem Brand automatisch Alarm schlägt und die Feuerwehr alarmiert. Die Pflicht zur Installation einer BMA hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Baugenehmigung:
Die Baugenehmigungsbehörde kann die Installation einer BMA für bestimmte Gebäude oder Gebäudetypen vorschreiben, beispielsweise für Neubauten oder Sanierungen.
Versicherungen:
Versicherungen können die Installation einer BMA als Bedingung für den Versicherungsschutz verlangen, wie CWS berichtet.
Gebäudetypen:
In bestimmten Gebäuden, wie z.B. Versammlungsstätten, Hochhäusern, Krankenhäusern, Industrie- und Bürogebäuden, sind BMA oft gesetzlich vorgeschrieben oder werden aufgrund der erhöhten Brandgefahr empfohlen.
Betriebsgröße:
Ab einer gewissen Betriebsgröße, beispielsweise über 30 Schlafplätze, können gemäß OIB-Richtlinie 2 eine Brandmeldeanlage oder eine Gefahrenmeldeanlage mit interner Alarmierung vorgeschrieben werden.
Versammlungsstätten:
Nach Baunetz_Wissen ist eine automatische Brandmeldeanlage in Versammlungsstätten erforderlich, wenn der Versammlungsraum mehr als 1.000 m² Grundfläche hat.
Zusammenfassend: Die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage ist stark abhängig von der jeweiligen Baugenehmigung, den Versicherungsbedingungen und der Art des Gebäudes. Bei Unsicherheit sollte man die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder die Versicherungsgesellschaft konsultieren.

Auch kann ich auch aus eigener beruflichen Erfahrung sagen, dass in Bürogebäuden ab 10 Stockwerken nicht nur eine Brandmeldeanlage, sondern auch eine Sprinkleranlage vorgeschrieben ist.

95B:

--- Zitat von: Klingelfee am 22. Mai 2025, 08:47:09 ---Bezüglich der Branmeldeanlage hat die KI folgendes ausgespuckt

--- Ende Zitat ---

Der Aussagewert dieser Ausführungen ist gleich null und entspricht etwa "In der Regel kann es nass werden, wenn es regnet."

coolharry:

--- Zitat von: Klingelfee am 22. Mai 2025, 08:47:09 ---Auch kann ich auch aus eigener beruflichen Erfahrung sagen, dass in Bürogebäuden ab 10 Stockwerken nicht nur eine Brandmeldeanlage, sondern auch eine Sprinkleranlage vorgeschrieben ist.

--- Ende Zitat ---

Sprinkler sind in Wien ab der Hochhausgrenze verpflichtend. Ab 35m in Wien. Aber je nach Fluchtwegen, Brandlast, Nutzung kann es schon ab 26m angeordnet werden.
Darunter brauchst ein Löschkonzept. Dies kann bei kleinen Häusern heißen, dass die Feuerwehr von Außen angreift (definierte Anleiterflächen). Bei mittleren Häusern hast dann eine Löschleitung (trocken bei kleineren Objekten, Naß darüber, bei Hotels kann es auch darunter sein, und dann natürlich zur Versorgung der Sprinkler). Vieles ist aber von Fluchtweglänge abhängig.
Druckbelüftete Stiegenhäuser, Brandabschnitte innerhalb von Gängen etc. kann auch schon unter der Hochhausgrenze zur Anwendung kommen. Dies gilt aber natürlich nur Gebäude mit Wohnnutzung oder Wohnähnlicher Nutzung bzw. reine Bürohäuser. Für Veranstaltungsgebäude gibts wieder viel mehr zu beachten-

In den Wohneinheiten brauchst unterhalb der Hochhausgrenze nur Rauchmelder. Also die billigen Batteriedinger. Wenn die beim Kochen losgehen, dann nervt das maximal. Aber da brauchst keine Feuerwehranfahrt zahlen*.

*Fehlalarme der Brandmeldeanlage sind kostenpflichtig. Verrechnet wird eine Löscheinheit mit Mannstunden. Das kann durchaus teuer werden. In der Regel, ist aber nur meines wissens nach, zwischen 300-500 Euro. Zahlen muß der Hauseigentümer. Der Verrechnet dass dann natürlich an die Mieter weiter.

haidi:

--- Zitat von: coolharry am 22. Mai 2025, 09:23:26 ---*Fehlalarme der Brandmeldeanlage sind kostenpflichtig. Verrechnet wird eine Löscheinheit mit Mannstunden. Das kann durchaus teuer werden. In der Regel, ist aber nur meines wissens nach, zwischen 300-500 Euro. Zahlen muß der Hauseigentümer. Der Verrechnet dass dann natürlich an die Mieter weiter.

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Ich nehme an, dass das Hygieneinstitut an dieser Kostenpflicht Schuld ist. Ende der Neunziger wurde dort bei der Renovierung eine BMA zur Feuerwehr installiert. Studienbetrieb, mehrmals am Tag Auslösung, von Johann-Nepomuk-Berger-Platz fuhr ein Löschzug los und unverrichteter Dinge wieder zurück. Nach Monaten wurde die BMA abgeschaltet.

jo:

--- Zitat von: haidi am 22. Mai 2025, 10:42:49 ---
--- Zitat von: coolharry am 22. Mai 2025, 09:23:26 ---*Fehlalarme der Brandmeldeanlage sind kostenpflichtig. Verrechnet wird eine Löscheinheit mit Mannstunden. Das kann durchaus teuer werden. In der Regel, ist aber nur meines wissens nach, zwischen 300-500 Euro. Zahlen muß der Hauseigentümer. Der Verrechnet dass dann natürlich an die Mieter weiter.

--- Ende Zitat ---
Ich nehme an, dass das Hygieneinstitut an dieser Kostenpflicht Schuld ist. Ende der Neunziger wurde dort bei der Renovierung eine BMA zur Feuerwehr installiert. Studienbetrieb, mehrmals am Tag Auslösung, von Johann-Nepomuk-Berger-Platz fuhr ein Löschzug los und unverrichteter Dinge wieder zurück. Nach Monaten wurde die BMA abgeschaltet.

--- Ende Zitat ---

Es gibt bei der Anschaltung einer BMA an die Feuerwehr durchaus die Option einer Interventionsschaltung, bei der ein Alarm erst nach x Minuten (oder anderer erreichten BMA-seitiger Kenngrößen) tatsächlich an die Feuerwehr übertragen wird. Das macht bei Einrichtungen mit fachkundigem Personal vor Ort durchaus Sinn um Fehlalarme bzw. unnötige Ausrückungen zu vermeiden. Für ein Wohnhaus ohne besetzte Stelle mit einem Brandschutzbeauftragten ist das natürlich keine Option.

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