Autor Thema: Linie 31 – Entschleunigung!  (Gelesen 11927 mal)

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95B

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Linie 31 – Entschleunigung!
« am: 26. November 2020, 21:46:34 »
Die Obere Augartenstraße ist seit einiger Zeit Tempo-30-Zone. Das betrifft natürlich auch die auf selbstständigem Gleiskörper verkehrende Straßenbahn, die sich an die StVO halten muss und für die die Tempo-30-Zone keine Ausnahme vorsieht.

Wie kann so etwas genehmigt werden bzw. wieso stellen sich die WL nicht gegen so eine absurde Maßnahme quer?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #1 am: 26. November 2020, 23:02:45 »
Die Obere Augartenstraße ist seit einiger Zeit Tempo-30-Zone. Das betrifft natürlich auch die auf selbstständigem Gleiskörper verkehrende Straßenbahn, die sich an die StVO halten muss und für die die Tempo-30-Zone keine Ausnahme vorsieht.

Wie kann so etwas genehmigt werden bzw. wieso stellen sich die WL nicht gegen so eine absurde Maßnahme quer?
Gegen den grünen Bezirksigel (mit der damaligen Verkehrsstadträtin im Hintergrund) konnte offensichtlich nicht gekontert werden.
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

hema

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #2 am: 26. November 2020, 23:08:40 »
Die Obere Augartenstraße ist seit einiger Zeit Tempo-30-Zone. Das betrifft natürlich auch die auf selbstständigem Gleiskörper verkehrende Straßenbahn, die sich an die StVO halten muss und für die die Tempo-30-Zone keine Ausnahme vorsieht.

Wie kann so etwas genehmigt werden bzw. wieso stellen sich die WL nicht gegen so eine absurde Maßnahme quer?
Die MA46 könnte ja Zusatztafeln anbringen, umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #3 am: 26. November 2020, 23:15:08 »
Meines Erachtens gilt die Tempo-30-Zone für die gesamte Fahrbahn. Ein selbstständiger Gleiskörper ist (im Gegensatz zu einem eigenen Bahnkörper) Teil der Fahrbahn. Ich will jetzt nicht politisieren, aber was sich da in der Leopoldstadt momentan abspielt, gleicht schon irgendwie einem grünen Rundumschlag vor dem Abdanken.

Vor allem halte ich Tempo 30 zwischen Gaußplatz und Unterer Augartenstraße für reichlich sinnlos – es gibt keinerlei Querbeziehungen und somit nichts, was dadurch sicherer wird. Dementsprechend hält sich auch kaum jemand dran, denn baulich wurde nichts verändert, man hat nur Taferln aufgestellt. Kurioserweise endet die 30er-Zone auch schon etwas vor dem Gaußplatz und nicht am Gaußplatz – Bezirksgrenze? ::)

umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!

Die WL können nichts erlauben, was der StVO widerspricht.
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hema

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #4 am: 26. November 2020, 23:25:57 »
Meines Erachtens gilt die Tempo-30-Zone für die gesamte Fahrbahn. Ein selbstständiger Gleiskörper ist (im Gegensatz zu einem eigenen Bahnkörper) Teil der Fahrbahn.
Teil der Straße, aber nicht Teil der Fahrbahn!   ;)

Zitat
umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!

Die WL können nichts erlauben, was der StVO widerspricht.
Eisenbahnrechtliche Bestimmungen unterliegen nicht der StVO!   :lamp:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

38ger

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #5 am: 27. November 2020, 00:46:06 »
Meines Erachtens gilt die Tempo-30-Zone für die gesamte Fahrbahn. Ein selbstständiger Gleiskörper ist (im Gegensatz zu einem eigenen Bahnkörper) Teil der Fahrbahn.
Teil der Straße, aber nicht Teil der Fahrbahn!   ;)

Zitat
umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!

Die WL können nichts erlauben, was der StVO widerspricht.
Eisenbahnrechtliche Bestimmungen unterliegen nicht der StVO!   :lamp:

Spekulationsmodus an: Die Wiener Linien sind ein rot gefärbtes Unternehmen, haben auf Zuruf der Leopoldstädter und/oder Brigittenauer und/oder Wiener SPÖ oder auch in vorauseilendem Gehorsam bei der Bauverhandlung erst gar keine Zusatztafel ausgen. Straßenbahn oder einfach ein rechteckiges 50er-Taferl vehement eingefordert, damit die neue SP-geführte BV der Leopoldstadt nach Amtsübernahme dann die Ausnahme für die Straßenbahn verkünden und veranlassen kann. Oder man hat seitens der künftigen BV gar die Zusucherung, dass der 30er wieder wegkommt, weil er die Öffis behindert und Autofahrer im FP/ÖAMTC-Sprech "schickaniert".
Ich hab keine Beweise oder Quellen dafür und sage ganz klar, dass ich es mir so vorstellen könnte - es wäre aber so eine typische Wiener-Polit-Posse wie sie etwa die Neos sicherlich gerne bekämpfen würden, aber nicht können werden...
Wie gesagt: Spekulationsmodus (bevor mir wer unterstellt ich würde bewusst Lügen verbreiten oder meine Einschätzung als Fakt darstellen).

Klingelfee

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #6 am: 27. November 2020, 06:17:13 »
Spekulationsmodus an: Die Wiener Linien sind ein rot gefärbtes Unternehmen, haben auf Zuruf der Leopoldstädter und/oder Brigittenauer und/oder Wiener SPÖ oder auch in vorauseilendem Gehorsam bei der Bauverhandlung erst gar keine Zusatztafel ausgen. Straßenbahn oder einfach ein rechteckiges 50er-Taferl vehement eingefordert, damit die neue SP-geführte BV der Leopoldstadt nach Amtsübernahme dann die Ausnahme für die Straßenbahn verkünden und veranlassen kann. Oder man hat seitens der künftigen BV gar die Zusucherung, dass der 30er wieder wegkommt, weil er die Öffis behindert und Autofahrer im FP/ÖAMTC-Sprech "schickaniert".
Ich hab keine Beweise oder Quellen dafür und sage ganz klar, dass ich es mir so vorstellen könnte - es wäre aber so eine typische Wiener-Polit-Posse wie sie etwa die Neos sicherlich gerne bekämpfen würden, aber nicht können werden...
Wie gesagt: Spekulationsmodus (bevor mir wer unterstellt ich würde bewusst Lügen verbreiten oder meine Einschätzung als Fakt darstellen).

Deine Spekulationen in allen Ehren.

Aber die WL sind nun mal rechtlich gesehen ein Privatunternehmen und haben daher bei solchen Verkehrsmaßnahmen nicht mehr Mitspracherecht als zum Beispiel Dr. Richard.

Ob die Straßenbahn weiterhin mit 50 km/h fahren dürfte oder nicht, da nenne ich als Gegenbeispiel die Brünner Straße. Da hast du die Straßenbahn ebenfalls in der Mittellage und da darf die Straßenbahn 60 km/h fahren, während die Autofahrer nur 50 km/h fahren dürfen.

Bezüglich die Zusatztafeln. Die WL könne zwar beantragen, dass die Straßenbahn weiterhin 50 km/h fahren dürfen, die Zusatztafel dürfen jedoch erst errichtet werden, wenn es auch den entsprechenden Bescheid gibt. Und die Tafel werden dann in der Regel auch nicht von den WL, sondern von der MA46 errichtet.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #7 am: 27. November 2020, 07:06:35 »
Bezüglich die Zusatztafeln. Die WL könne zwar beantragen, dass die Straßenbahn weiterhin 50 km/h fahren dürfen, die Zusatztafel dürfen jedoch erst errichtet werden, wenn es auch den entsprechenden Bescheid gibt. Und die Tafel werden dann in der Regel auch nicht von den WL, sondern von der MA46 errichtet.
Kann man da überhaupt mit quadratischen Zusatztafeln 50 erlauben ... die Straßenbahn ist ja irgendwo anders an so einer Tafel vorbeigekommen, und so wäre die Tafel nur eine Wiederholung.

Ich bin für eine Regelung wie in Deutschland, nur sogar ein bisschen schärfer: Wenn 30km/h, dann konsequenter Rechtsvorrang verpflichtend und keine verpflichtenden Radwege.

Klingelfee

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #8 am: 27. November 2020, 07:13:01 »
Bezüglich die Zusatztafeln. Die WL könne zwar beantragen, dass die Straßenbahn weiterhin 50 km/h fahren dürfen, die Zusatztafel dürfen jedoch erst errichtet werden, wenn es auch den entsprechenden Bescheid gibt. Und die Tafel werden dann in der Regel auch nicht von den WL, sondern von der MA46 errichtet.
Kann man da überhaupt mit quadratischen Zusatztafeln 50 erlauben ... die Straßenbahn ist ja irgendwo anders an so einer Tafel vorbeigekommen, und so wäre die Tafel nur eine Wiederholung.

Ich bin für eine Regelung wie in Deutschland, nur sogar ein bisschen schärfer: Wenn 30km/h, dann konsequenter Rechtsvorrang verpflichtend und keine verpflichtenden Radwege.

Mit den quadratischen Tafeln, kann man maximal geringere Geschwindigkeiten erlauben. Bei höheren Geschwindigkeiten erfordert es auch ein Verkehrszeichen gemäß der STVO
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

38ger

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #9 am: 27. November 2020, 08:55:31 »
Spekulationsmodus an: Die Wiener Linien sind ein rot gefärbtes Unternehmen, haben auf Zuruf der Leopoldstädter und/oder Brigittenauer und/oder Wiener SPÖ oder auch in vorauseilendem Gehorsam bei der Bauverhandlung erst gar keine Zusatztafel ausgen. Straßenbahn oder einfach ein rechteckiges 50er-Taferl vehement eingefordert, damit die neue SP-geführte BV der Leopoldstadt nach Amtsübernahme dann die Ausnahme für die Straßenbahn verkünden und veranlassen kann. Oder man hat seitens der künftigen BV gar die Zusucherung, dass der 30er wieder wegkommt, weil er die Öffis behindert und Autofahrer im FP/ÖAMTC-Sprech "schickaniert".
Ich hab keine Beweise oder Quellen dafür und sage ganz klar, dass ich es mir so vorstellen könnte - es wäre aber so eine typische Wiener-Polit-Posse wie sie etwa die Neos sicherlich gerne bekämpfen würden, aber nicht können werden...
Wie gesagt: Spekulationsmodus (bevor mir wer unterstellt ich würde bewusst Lügen verbreiten oder meine Einschätzung als Fakt darstellen).

Deine Spekulationen in allen Ehren.

Aber die WL sind nun mal rechtlich gesehen ein Privatunternehmen und haben daher bei solchen Verkehrsmaßnahmen nicht mehr Mitspracherecht als zum Beispiel Dr. Richard.

Ob die Straßenbahn weiterhin mit 50 km/h fahren dürfte oder nicht, da nenne ich als Gegenbeispiel die Brünner Straße. Da hast du die Straßenbahn ebenfalls in der Mittellage und da darf die Straßenbahn 60 km/h fahren, während die Autofahrer nur 50 km/h fahren dürfen.

Bezüglich die Zusatztafeln. Die WL könne zwar beantragen, dass die Straßenbahn weiterhin 50 km/h fahren dürfen, die Zusatztafel dürfen jedoch erst errichtet werden, wenn es auch den entsprechenden Bescheid gibt. Und die Tafel werden dann in der Regel auch nicht von den WL, sondern von der MA46 errichtet.

Rechtlich vielleicht, dennoch wird direkt an die WL vergeben, während Dr. Richard als Auftragnemher der WL sicherlich weniger Mitspracherecht hat. Bei Ortsverhandlungen sind die WL in der Praxis dabei, auch wenn sie juristisch gesehen vielleicht kein Veto einlegen können, so hat deren Stimme in der Praxis meist schon ein Gewicht. Andere denkbare Szenarien wären, dass es aus welchen Gründen auch immer entweder keine Ortsverhandlung gab, oder der so kurzfristig angesetzt war, dass nur wenige Akteure (im Extremfall nur BV und Magistrate) teilnehmen konnten. Ein derartiges Vorgehen ist mir zumindest aus einem anderen Bezirk bekannt.
Anderes Szenario, dass einfach die Beschilderung noch fehlt, wobei das mittels quadratischem Schild nicht möglich ist, wenn ich Euch richtig verstanden habe?
(Ich hätte mir eingebildet es gibt Tempo 50-Straßen, wo die Straßenbahn dzrch quadratische 60er-Tafeln ein höheres Tempolimit haben am eigenen Gleiskörper - ist das dann falsch?)

95B

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #10 am: 27. November 2020, 10:02:08 »
(Ich hätte mir eingebildet es gibt Tempo 50-Straßen, wo die Straßenbahn dzrch quadratische 60er-Tafeln ein höheres Tempolimit haben am eigenen Gleiskörper - ist das dann falsch?)

Dort stehen zusätzliche Tafeln "(60) gilt für Straßenbahn". Achtung: "Eigenen Gleiskörper" gibt's kan. Es gibt selbstständige Gleiskörper (Teil der Straße) und eigene Bahnkörper (nicht Teil der Straße, nur dort dürfen die WL ihre Geschwindigkeiten allein festsetzen).
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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #11 am: 27. November 2020, 15:59:01 »
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Aber die WL sind nun mal rechtlich gesehen ein Privatunternehmen und haben daher bei solchen Verkehrsmaßnahmen nicht mehr Mitspracherecht als zum Beispiel Dr. Richard.

Ob die Straßenbahn weiterhin mit 50 km/h fahren dürfte oder nicht, da nenne ich als Gegenbeispiel die Brünner Straße. Da hast du die Straßenbahn ebenfalls in der Mittellage und da darf die Straßenbahn 60 km/h fahren, während die Autofahrer nur 50 km/h fahren dürfen.

Bezüglich die Zusatztafeln. Die WL könne zwar beantragen, dass die Straßenbahn weiterhin 50 km/h fahren dürfen, die Zusatztafel dürfen jedoch erst errichtet werden, wenn es auch den entsprechenden Bescheid gibt. Und die Tafel werden dann in der Regel auch nicht von den WL, sondern von der MA46 errichtet.
Da der 30er nach der Fahrbahnsanierung (für den IV) angebracht wurde, gehe ich davon aus, dass es eine Ortverhandlung gab, wo auch ein Vertreter der WL dabei war. Im Normalfall gibt der Verhanlungsleiter (von MA 46) großteils den Wünschen oder Einsprüchen der WL statt! (Weiß ich aus eigener Erfahrung) Für mich 2 Möglichkeiten: 1) dem Vertreter der WL ist dieser Passus "durch die Lappen" gegangen, oder 2) die ganze Aktion ist eine "Linke" der grünen Bezirksvertretung!
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contra

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #12 am: 27. November 2020, 16:45:32 »
Z.B. war auch in der Bruno-Marek Allee eine 30er Tafel, die wurde aber recht schnell wieder abmontiert, denn auch dort hätte es für Straßenbahn gegolten, somit dürfen dort jetzt Straßenbahn UND Autofahrer 50 fahren! Im Bereich des Grüngleises gibt es eine Zusatztafel für die Sraßenbahn (selbst. Gleiskörper!).

Bhf_Breitensee

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #13 am: 27. November 2020, 21:44:51 »
StVO §30 (2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.

Da die Bim ein Fahrzeug ist, gilt vermutlich Genanntes? Wobei die Bim ja bekanntlich nicht gelenkt sondern geführt wird.

hema

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Re: Linie 31 – Entschleunigung!
« Antwort #14 am: 27. November 2020, 23:37:42 »
Zitat von: StVO
§ 102. Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften.

Durch dieses Bundesgesetz werden die Straßenverwaltungsgesetze sowie eisenbahnrechtliche und
arbeitsrechtliche Vorschriften nicht berührt.

Laut StrabVO gilt primär die in der erforderlichen Genehmigung* zum Bau und Betrieb einer Strecke von der Behörde (in Wien die MA64) festgelegte Höchstgeschwindigkeit, weiters natürlich alle anderen diesbezüglichen Bestimmungen der StrabVO sowie die bezughabenden Punkte der Betriebsvorschrift des Eisenbahnbetriebes. Die StVO und die MA46 sind dadurch eigentlich nur indirekt befasst.



*) Natürlich einschließlich späterer seitens der Behörde verfügten Auflagen und Änderungen des ursprünglichen Bescheides.
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