Straßenbahn Wien > Beschleunigungsmaßnahmen
Linie 31 – Entschleunigung!
95B:
Die Obere Augartenstraße ist seit einiger Zeit Tempo-30-Zone. Das betrifft natürlich auch die auf selbstständigem Gleiskörper verkehrende Straßenbahn, die sich an die StVO halten muss und für die die Tempo-30-Zone keine Ausnahme vorsieht.
Wie kann so etwas genehmigt werden bzw. wieso stellen sich die WL nicht gegen so eine absurde Maßnahme quer?
Schaltkurbel:
--- Zitat von: 95B am 26. November 2020, 21:46:34 ---Die Obere Augartenstraße ist seit einiger Zeit Tempo-30-Zone. Das betrifft natürlich auch die auf selbstständigem Gleiskörper verkehrende Straßenbahn, die sich an die StVO halten muss und für die die Tempo-30-Zone keine Ausnahme vorsieht.
Wie kann so etwas genehmigt werden bzw. wieso stellen sich die WL nicht gegen so eine absurde Maßnahme quer?
--- Ende Zitat ---
Gegen den grünen Bezirksigel (mit der damaligen Verkehrsstadträtin im Hintergrund) konnte offensichtlich nicht gekontert werden.
hema:
--- Zitat von: 95B am 26. November 2020, 21:46:34 ---Die Obere Augartenstraße ist seit einiger Zeit Tempo-30-Zone. Das betrifft natürlich auch die auf selbstständigem Gleiskörper verkehrende Straßenbahn, die sich an die StVO halten muss und für die die Tempo-30-Zone keine Ausnahme vorsieht.
Wie kann so etwas genehmigt werden bzw. wieso stellen sich die WL nicht gegen so eine absurde Maßnahme quer?
--- Ende Zitat ---
Die MA46 könnte ja Zusatztafeln anbringen, umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!
95B:
Meines Erachtens gilt die Tempo-30-Zone für die gesamte Fahrbahn. Ein selbstständiger Gleiskörper ist (im Gegensatz zu einem eigenen Bahnkörper) Teil der Fahrbahn. Ich will jetzt nicht politisieren, aber was sich da in der Leopoldstadt momentan abspielt, gleicht schon irgendwie einem grünen Rundumschlag vor dem Abdanken.
Vor allem halte ich Tempo 30 zwischen Gaußplatz und Unterer Augartenstraße für reichlich sinnlos – es gibt keinerlei Querbeziehungen und somit nichts, was dadurch sicherer wird. Dementsprechend hält sich auch kaum jemand dran, denn baulich wurde nichts verändert, man hat nur Taferln aufgestellt. Kurioserweise endet die 30er-Zone auch schon etwas vor dem Gaußplatz und nicht am Gaußplatz – Bezirksgrenze? ::)
--- Zitat von: hema am 26. November 2020, 23:08:40 ---umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!
--- Ende Zitat ---
Die WL können nichts erlauben, was der StVO widerspricht.
hema:
--- Zitat von: 95B am 26. November 2020, 23:15:08 ---Meines Erachtens gilt die Tempo-30-Zone für die gesamte Fahrbahn. Ein selbstständiger Gleiskörper ist (im Gegensatz zu einem eigenen Bahnkörper) Teil der Fahrbahn.
--- Ende Zitat ---
Teil der Straße, aber nicht Teil der Fahrbahn! ;)
--- Zitat ---
--- Zitat von: hema am 26. November 2020, 23:08:40 ---umgekehrt könnten aber auch die WiLi von sich aus am selbständigen Gleiskörper höhere Geschwindigkeiten erlauben, es sind ja keine Gleise in der allgemeinen Fahrbahn!
--- Ende Zitat ---
Die WL können nichts erlauben, was der StVO widerspricht.
--- Ende Zitat ---
Eisenbahnrechtliche Bestimmungen unterliegen nicht der StVO! :lamp:
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