Noch ein paar Schmankerln (Hervorhebungen von mir):
Im Ge-spräch mit der U-Bahnfahrerin stellte sich heraus, dass ihr nicht klar war, wie Mängel, die bei der Wagenübernahme erkannt werden, bei WL im Bereich des Betriebes der U6 gemeldet werden. Außerdem wies die U-Bahnfahrerin auf Nachfrage des Kontrollamtes darauf hin, dass die Werkstätte die Meinung vertritt, dass die Magnetschienenbremse bei der Wagenübernahme wegen der damit verbundenen Abnützung nicht zu prüfen sei, was allerdings den Vorschriften über die Wagenübernahme entgegensteht.
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Bei den Fahrerinnen und Fahrern wurden teilweise Unklarheiten darüber festgestellt, welche Sicht- und Funktionsprüfungen bei den Straßenbahnen und U-Bahngarnituren vorzunehmen sind. Diese Mängel waren einerseits auf Wissenslücken einiger Bediensteter zurückzuführen, andererseits waren die Vorgaben der Betriebslei-tung an die Prüfinhalte bei den Wagenübernahmen über bestehende Dienstvorschriften und Abteilungsaufträge nicht widerspruchsfrei.
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Wie die Ergebnisse der im Beisein von Prüfern des Kontrollamtes durchgeführten stich-probenweisen Überprüfungen von Straßenbahnen hinsichtlich der Sicherheitseinrich-tungen zeigten, reichten die von WL durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen gegebenenfalls in Kombination mit den Wagenübernahmen nicht dafür aus, vollständig funktionierende Sandstreuanlagen für Notbremsungen im Linienverkehr sicherzustellen.
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Bei den Niederflurstraßenbahnen vom Typ ULF A und B kam es in den vergangenen Jahren vielfach zu einem Austritt von Hydrauliköl. Auch bei der neuen Fahrzeugserie der Niederflurstraßenbahnen vom Typ A1 wurde bereits ein derartiger Fall bekannt. Im Beobachtungszeitraum Juli bis Dezember 2007 wurden beispielsweise 74 Vorfälle mit Ölaustritt gemeldet.