Autor Thema: Vorrangdiskussion  (Gelesen 13348 mal)

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M-wagen

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #45 am: 09. Juli 2021, 20:14:27 »
@ haidi Da die Straßenbahn von rechts kam und die Motorradfahrerin keine Sicht auf die "Vorrang geben" Schilder hatte (durch voranfahrende Straßenbahn verdeckt) hätte sie rechnen müssen, dass die Straßenbahn Vorrang hat! Wenn du jetzt schreiben möchtest, sie hätte die Kreuzung gekannt, so müsste sie die Gefahr einer einbiegenden Tram gekannt haben und auch Vorrang Regeln können wegen Bauarbeiten und ähnliches kurzfristig geändert werden.
@ Gast 1090. So wie du es schilderst müsste die Unfallschäden bereits vorne bei der Bim beginnen, weil zwischen den Straßenbahnen in den Kurven höchsten 10 - 15 cm Platz bleibt und dazwischen kein Motorrad passt. Eher würde ich meinen, sie ist wieder hinter die voranfahrende Tram eingeschwenkt ist und versuchte die Kurve zu fahren, war aber zu schnell dran.

haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #46 am: 09. Juli 2021, 21:02:38 »
Überholen Fahren (sc. auf Sicht) ohne ausreichende Sicht ist prinzipiell nicht erlaubt!
Nur hatte sie ausreichend Sicht, da sie geradeaus fahren wollte. Das ein Straßenbahner nicht mit Vorrang umgehen kann, hat nichts mit Sicht zu tun.
Und auch das ist mMn Schwachsinn. Denn wäre sie auf Sicht gefahren, dann wäre es eventuell noch zu einem Zusammenstoß gekommen, aber sicherlich hätte sie den Unfall überlebt.

Es ist nun mal Fakt, dass sie vom Gesetz her eine Straßenbahn links überholt, wo man gar nicht überholen darf.

Anders würde es ausschauen, wenn sie eine eigen Fahrspur gehabt hätte. Und selbst, wenn  sie einen Autofahrer von rechts touchiert hätte, dann wäre mMn die Hauptschuld getragen. Denn bedingt durch die abbiegende Straßenbahn hätte ein Autofahrer sich darauf verlassen dürfen, das kein anderes Fahrzeug die Straßenbahn überholt.
Sie hat die Straßenbahn nicht überholt, weil diese im Abbiegen war und man nur Fahrzeuge überholen kann, die in die gleiche Richtung fahren - die entsprechende Stelle aus der StVO habe ich bereits zitiert.
Der Straßenbahner ist in die Kreuzung eingefahren, weil er dachte, der Gegenzug macht ihm die Mauer. Stimmt, aber er hätte durch die Mauer durchsehen müssen, konnte er nicht. Und als Benachrangter nichts zu sehen, gibt diesem noch keinen Vorrang.

@ haidi Da die Straßenbahn von rechts kam und die Motorradfahrerin keine Sicht auf die "Vorrang geben" Schilder hatte (durch voranfahrende Straßenbahn verdeckt) hätte sie rechnen müssen, dass die Straßenbahn Vorrang hat! Wenn du jetzt schreiben möchtest, sie hätte die Kreuzung gekannt, so müsste sie die Gefahr einer einbiegenden Tram gekannt haben und auch Vorrang Regeln können wegen Bauarbeiten und ähnliches kurzfristig geändert werden.

Du brauchst keine Sicht auf die Nachrangtafeln, es genügt zu wissen, dass es dort solche gibt. Es kann auch sein, dass sie gar nicht gedacht hat, dass da von rechts was kommen kann, es kann sein, dass sie dachte, die von rechts kommenden hätten Vorrang und Lotto gespielt hat, Fakt ist was passiert ist und das ist, dass ein Benachrangter  hier falsch gehandelt hat.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #47 am: 09. Juli 2021, 21:17:19 »
Sorry, aber deine Aussagen sind Schwachsinn.
Liebe Klingelfee,

könntest du bitte im Zusammenhang mit Aussagen anderer User das Wort "Schwachsinn" vermeiden? Manchmal wäre er sicherlich zutreffend, aber in letzter Zeit fällt er mir unnötig oft auf.

4498

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #48 am: 09. Juli 2021, 22:24:43 »
(Dateianhang Link)

Ich würde meinen, dass man aufgrund der baulichen Gegebenheiten davon ausgehen kann, dass an einem im Rechtsbogen haltenden Straßenbahnzug unter normalen Umständen (Vertrauensgrundsatz) nichts links vorbeigefahren kommt. Dennoch darf sich auch der Straßenbahnfahrer nicht blind in die Kreuzung hineinlassen: Er sieht an seinem Gegenzug nämlich ebenso wenig vorbei wie die Motorradfahrerin. Und beide fahren auf Sicht.
Ab dem Halteverbot auf dem Bild ist die Gehsteigkante so nahe am Gleis, dass ein Rechtsvorbeifahren oder Rechtsüberholen nicht mehr möglich ist und daher links überholt oder vorbeigefahren werden darf. Ob das schon der Kreuzungsbereich zweier Nicht-Vorrangstraßen ist und daher Überholen verboten ist, wäre zu klären.

Allerdings ist die erlaubte Abbiegegeschwindigkeit mit 15km/h eh schon so niedrig, dass ein weiteres Verlangsamen, dessen einziger Zweck es ist, den Gegenzug zu decken, wohl illegal ist, da niemand ohne zwingenden Grund so langsam fahren darf, wenn andere behindert werden. Und behindert wird dadurch die Motoradfahrerin.

Und ich wage echt zu bezweifeln, dass der Gegenzug rechtzeitig in seiner ganzen Länge die Kreuzung passiert hätte und die Motorradfahrerin legal hinter der Straßenbahn unbehindert weiterfahren hätte können.

Ich darf zwar selbst auf Vorrang verzichten, aber andere zu decken dürfte da nicht umfasst sein.

hema

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #49 am: 10. Juli 2021, 01:34:24 »

Du brauchst keine Sicht auf die Nachrangtafeln, es genügt zu wissen, dass es dort solche gibt.
Mit dieser Ansicht wirst du vor Gericht nie durchkommen!

Dass man Vorrang hat, weiß man, so man kein Schienenfahrzeug führt, nur auf Vorrangstraßen. Wäre das anders, wären Vorrangstraßen ja gar nicht nötig! Auf allen anderen Straßen wird dir als Linkskommendem ja nirgends dein (vermeintlicher) Vorrang angezeigt und es gilt primär der Rechtsvorrang, erst durch das Verhalten eines Rechtskommenden, sei es bedingt durch das Befolgen eines entsprechenden Verkehrszeichens, durch bloßes Anhalten oder sonst wie, bekommst du deinen Vorrang. Bei einem Unfall hat der andere zwar ein Verkehrszeichen nicht beachtet, du aber das Prinzip des Rechtsvorrangs verletzt. Die Verschuldensteilung obliegt dem Richter!  ;)

Es heißt bei den entsprechenden Zeichen "es ist der Vorrang zu geben", erst damit hast du ihn dann definitiv, vorher wird dir das nirgends angezeigt, so dass du das ja eigentlich gar nicht rechtssicher wissen kannst!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #50 am: 10. Juli 2021, 06:13:56 »
(Dateianhang Link)

Ich würde meinen, dass man aufgrund der baulichen Gegebenheiten davon ausgehen kann, dass an einem im Rechtsbogen haltenden Straßenbahnzug unter normalen Umständen (Vertrauensgrundsatz) nichts links vorbeigefahren kommt. Dennoch darf sich auch der Straßenbahnfahrer nicht blind in die Kreuzung hineinlassen: Er sieht an seinem Gegenzug nämlich ebenso wenig vorbei wie die Motorradfahrerin. Und beide fahren auf Sicht.
Ab dem Halteverbot auf dem Bild ist die Gehsteigkante so nahe am Gleis, dass ein Rechtsvorbeifahren oder Rechtsüberholen nicht mehr möglich ist und daher links überholt oder vorbeigefahren werden darf. Ob das schon der Kreuzungsbereich zweier Nicht-Vorrangstraßen ist und daher Überholen verboten ist, wäre zu klären.

Allerdings ist die erlaubte Abbiegegeschwindigkeit mit 15km/h eh schon so niedrig, dass ein weiteres Verlangsamen, dessen einziger Zweck es ist, den Gegenzug zu decken, wohl illegal ist, da niemand ohne zwingenden Grund so langsam fahren darf, wenn andere behindert werden. Und behindert wird dadurch die Motoradfahrerin.

Und ich wage echt zu bezweifeln, dass der Gegenzug rechtzeitig in seiner ganzen Länge die Kreuzung passiert hätte und die Motorradfahrerin legal hinter der Straßenbahn unbehindert weiterfahren hätte können.

Ich darf zwar selbst auf Vorrang verzichten, aber andere zu decken dürfte da nicht umfasst sein.

@4498: Also ich weiß nicht, ob du einen Führerschein hast. Aber ich kann mich deiner Meinung absolut nicht anschließen.

Zum links überholen. Klar darf man ab dem Verkehrszeichen theoretisch auch links an der Straßenbahn überholen. Aber nicht, wenn es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt. Und dann offensichtlich mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit.

Ich darf sogar vor einer Kreuzung stehen bleiben, um einen benachrangten Verkehrsteilnehmer den Vorrang zu gewähren. Und damit behindere ich nach dem Gesetz eventuell nachfolgende Verkehrsteilnehmer, aber solange ich sie nicht durch eine eventuelle Schnellbremsung gefährde, ist das sicherlich nicht illegal.

Auch darf mMn der benachrangte Verkehrsteilnehmer für diese Aktion andere Verkehrsteilnehmer dabei behindern. er darf sie jedoch nicht gefährden.

Du musst bei allen Vorrangverzicht immer unterscheiden zwischen behindern und gefährden. So hat ein Bus beim Ausfahren aus der Haltestelle auch Vorrang. Er darf sich auch diesen Vorrang "erzwingen". Er darf nämlich andere Verkehrsteilnehmer behindern, jedoch nicht gefährden.

Bedeutet nach meinen Verständnis - Er darf ausfahren aus der Haltestelle, wenn der Abstand zum nachfolgenden Verkehr größer, als der Anhalteweg ist, auch wenn dann dieser auf die Bremse steigen muss, weil ein Bus ja nicht die Beschleunigung hat, um die Fließverkehrsgeschwindigkeit zu erreichen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

4498

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #51 am: 10. Juli 2021, 07:25:48 »
@4498: Also ich weiß nicht, ob du einen Führerschein hast. Aber ich kann mich deiner Meinung absolut nicht anschließen.

Zum links überholen. Klar darf man ab dem Verkehrszeichen theoretisch auch links an der Straßenbahn überholen. Aber nicht, wenn es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt. Und dann offensichtlich mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit.
Das habe ich nicht behauptet, sondern höchstens in den Raum gestellt. Dass man auf der Kreuzung nicht überholen darf ist klar. Die Frage ist nur, wo der Kreuzungsbereich beginnt.

Ich darf sogar vor einer Kreuzung stehen bleiben, um einen benachrangten Verkehrsteilnehmer den Vorrang zu gewähren. Und damit behindere ich nach dem Gesetz eventuell nachfolgende Verkehrsteilnehmer, aber solange ich sie nicht durch eine eventuelle Schnellbremsung gefährde, ist das sicherlich nicht illegal.
Ja, ich darf verzichten. Das steht explizit in §19 Abs 8. Da steht aber auch explizit drin: "Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde,"

Also: Wenn jemand auf einer Vorrangstraße einen Benachrangten den Vorrang gibt, darf ich ihn trotzdem überholen. Ob das gescheit ist, wage ich zwar bezweifeln, aber beim Crash bleibt der Benachrangte über.

Auch darf mMn der benachrangte Verkehrsteilnehmer für diese Aktion andere Verkehrsteilnehmer dabei behindern. er darf sie jedoch nicht gefährden.
Das steht ein bisschen anders im Gesetz.

"Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen."

Was "unvermittelt" hier rechtlich bedeutet, weiß ich nicht. Aber es klingt irgendwie nicht danach, dass ich jemanden einen Bremsvorgang zumuten darf. Dazu hier ein Urteil. Zitat:

"Eine Verletzung des im § 19 Abs 7 StVO ausgesprochenen Verbotes setzt voraus, dass sich die beteiligten Fahrzeuge im Zeitpunkt der Einleitung des unvermittelten Bremsmanövers (bzw des Ablenkens des Fahrzeuges) durch den Vorrangberechtigten bereits in einer solchen - geringen - Entfernung voneinander befinden, dass das Bremsen bzw Ablenken des Fahrzeuges zur Vermeidung eines Unfalles erforderlich ist." Hier wird auch unterschieden, dass Gaswegnehmen noch keine Vorrangverletzung bedeutet, Bremsen aber schon.

Du musst bei allen Vorrangverzicht immer unterscheiden zwischen behindern und gefährden. So hat ein Bus beim Ausfahren aus der Haltestelle auch Vorrang. Er darf sich auch diesen Vorrang "erzwingen". Er darf nämlich andere Verkehrsteilnehmer behindern, jedoch nicht gefährden.

Bedeutet nach meinen Verständnis - Er darf ausfahren aus der Haltestelle, wenn der Abstand zum nachfolgenden Verkehr größer, als der Anhalteweg ist, auch wenn dann dieser auf die Bremse steigen muss, weil ein Bus ja nicht die Beschleunigung hat, um die Fließverkehrsgeschwindigkeit zu erreichen.
Die Linienbusregel im §26a StVO ist so wie die Schutzweg- und Radfahrerüberfahrtsregel keine Vorrangregel, sondern eine Verhaltensvorschrift. Damit ist das hier nicht vergleichbar.

Bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten wird im Übrigen zwischen Behindern und Gefährden unterscheiden. Gefährdet werden darf nie, Auf Radfahrerüberfahrten darf jedoch behindert werden. Sehr nett vom Gesetzgeber.

HLS

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #52 am: 10. Juli 2021, 09:50:21 »
Ich werfe jetzt mal meine Erfahrung aus dieser Stelle hier ins Forum.

Der 5er Richtung Westbahnhof kommt dort zur Kreuzung, bremst sich auf seine 15km/h runter und währenddessen sieht er wie ein PKW recht knapp am ersten Parkplatz in der Laudongasse steht(dort hatte ich zweimal nen "Falschparker"), verzögert dementsprechend stark, dass der 5er Richtung Praterstern denkt, er würde ihm die Mauer machen und auch die Bikerin sich dachte, na der steht ja fast, somit fahren wir mal vorbei... Beide konnten sich nicht sehen und zusätzlich konnte die Bikerin nicht sicher sehen, dass sie an dieser Kreuzung bevorrangt ist.
Wenn man sich zusätzlich die Bilder aus der Heute anschaut, stand der 5er Richtung Praterstern eh sofort wieder, als er erkennen konnte, dass dort ihm was direkt entgegen kommt. Denn er kann nicht viel tun außer langsam in diese hineinfahren. Und bei den ganz alten B Ulfen, gibts seit Jahren ein Problem mit der Software, denn wenn du ganz langsam beschleunigst, dann doch wieder ganz leicht bremsen willst, er an manchen Bremsen diese voll aussteuert und es richtig harte Ruckler im Zug gibt, daher versuchte man dort mit der "Federspeicherlösetaste" zu bremsen, ähnlich wie mans dann auch bei den A1/B1 machen muss, um ruck- & stosslos anzuhalten. Wer aber nicht weiß um die Eigenheiten der ersten A & B, hat immer über diese geschimpft und somit sein Fahr- & Bremsverhalten so angepasse, dass man nicht zwischen 1 & 5km/h mit dem Fahr- & Bremshebel hin und her rudert.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #53 am: 10. Juli 2021, 09:54:15 »
erlaubte Abbiegegeschwindigkeit mit 15km/h

Wo sollte denn die festgeschrieben sein?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #54 am: 10. Juli 2021, 10:11:34 »
erlaubte Abbiegegeschwindigkeit mit 15km/h

Wo sollte denn die festgeschrieben sein?
Das verstehen viele unter Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich, verstehen aber nicht, dass es dort um Straßenbahnkreuzungen geht.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #55 am: 10. Juli 2021, 11:17:04 »
Ich werfe jetzt mal meine Erfahrung aus dieser Stelle hier ins Forum.

Der 5er Richtung Westbahnhof kommt dort zur Kreuzung, bremst sich auf seine 15km/h runter und währenddessen sieht er wie ein PKW recht knapp am ersten Parkplatz in der Laudongasse steht(dort hatte ich zweimal nen "Falschparker"), verzögert dementsprechend stark, dass der 5er Richtung Praterstern denkt, er würde ihm die Mauer machen und auch die Bikerin sich dachte, na der steht ja fast, somit fahren wir mal vorbei... Beide konnten sich nicht sehen und zusätzlich konnte die Bikerin nicht sicher sehen, dass sie an dieser Kreuzung bevorrangt ist.

Ob die Bikerin die Nachrangtafel sehen konnte oder nicht, ist egal, sie war da und sie konnte darauf vertrauen, dass von dort kommende Fahrzeuglenker und -führer sich danach richten (Vertrauensgrundsatz)

Zitat
§ 3 StvO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.
Straßenbahnfahrer sind per se nicht vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen!

Die Bikerin hat nicht überholt, weil der 5er abgebogen ist - das hast du mit Vorbeifahren richtig gesehen.

Allerdings hat der unfallverursachende 5er nicht sehen können, ob nicht ein Fahrzeug kommt, dass er durch sein Verhalten zum unmittelbaren Abbremsen oder Ablenken zwingen wird, also diesem FAhrzeug den Vorrang nimmt. Für solche Fälle, dass der Benachrangte den Querverkehr nicht ausreichend sehen kann, hat das Höchstgericht eine Vorgangsweise "zugelassen": langsam in 10 cm-Schritten in die Kreuzung hineintasten. Da kann der Bevorrangte mit leichten Ausweichmanövern einen Unfall verhindern.
Auch das hat der 5er-Fahrer nicht getan.
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haidi

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #56 am: 10. Juli 2021, 11:21:10 »
Stellen wir uns die Situation etwas anders dar:
Die Motorradfahrerin hat noch einen größeren Abstand zum 5er, sie beschleunigt so, dass sie, wenn die Kreuzung vollkommen von der Straßenbahn frei ist, in die Kreuzung einfährt. Damit hat sie zu dieser Garnitur keine StVO-Beziehung mehr und ob Überholt oder nicht ist kein Diskussionspunkt mehr. Plötzlich steht da eine andere Straßenbahn quer, mit der sie nicht rechnen musste.
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Klingelfee

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #57 am: 10. Juli 2021, 11:39:29 »
Stellen wir uns die Situation etwas anders dar:
Die Motorradfahrerin hat noch einen größeren Abstand zum 5er, sie beschleunigt so, dass sie, wenn die Kreuzung vollkommen von der Straßenbahn frei ist, in die Kreuzung einfährt. Damit hat sie zu dieser Garnitur keine StVO-Beziehung mehr und ob Überholt oder nicht ist kein Diskussionspunkt mehr. Plötzlich steht da eine andere Straßenbahn quer, mit der sie nicht rechnen musste.

Nur dann wäre sie sicherlich nicht zwischen beiden Straßenbahnen eingezwickt worden und von vor allem auch nicht von der in FR Westbahnhof fahrenden Straßenbahn mitgeschliffen.

Und wenn wir die Situation, so wie du beschrieben hast, dann hätte sie höchstwahrscheinlich auch noch die Straßenbahn umfahren können. Denn so aus dem nichts, taucht eine Straßenbahn nicht aus dem nichts auf. Und bei einem Zusammenstoß hätte sie dann je nachdem, wo sie mit der Straßenbahn kollidiert worden wäre, womöglich eine Teilschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit erhalten.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

M4033

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #58 am: 10. Juli 2021, 13:46:13 »
Ich werfe jetzt mal meine Erfahrung aus dieser Stelle hier ins Forum.

Der 5er Richtung Westbahnhof kommt dort zur Kreuzung, bremst sich auf seine 15km/h runter und währenddessen sieht er wie ein PKW recht knapp am ersten Parkplatz in der Laudongasse steht(dort hatte ich zweimal nen "Falschparker"), verzögert dementsprechend stark, dass der 5er Richtung Praterstern denkt, er würde ihm die Mauer machen und auch die Bikerin sich dachte, na der steht ja fast, somit fahren wir mal vorbei... Beide konnten sich nicht sehen und zusätzlich konnte die Bikerin nicht sicher sehen, dass sie an dieser Kreuzung bevorrangt ist.
Wenn man sich zusätzlich die Bilder aus der Heute anschaut, stand der 5er Richtung Praterstern eh sofort wieder, als er erkennen konnte, dass dort ihm was direkt entgegen kommt. Denn er kann nicht viel tun außer langsam in diese hineinfahren. Und bei den ganz alten B Ulfen, gibts seit Jahren ein Problem mit der Software, denn wenn du ganz langsam beschleunigst, dann doch wieder ganz leicht bremsen willst, er an manchen Bremsen diese voll aussteuert und es richtig harte Ruckler im Zug gibt, daher versuchte man dort mit der "Federspeicherlösetaste" zu bremsen, ähnlich wie mans dann auch bei den A1/B1 machen muss, um ruck- & stosslos anzuhalten. Wer aber nicht weiß um die Eigenheiten der ersten A & B, hat immer über diese geschimpft und somit sein Fahr- & Bremsverhalten so angepasse, dass man nicht zwischen 1 & 5km/h mit dem Fahr- & Bremshebel hin und her rudert.

Kurz mal die Frage, was denn genau die "Federspeicherlösetaste" ist? Die A&B haben einen Kippschalter für den Federspeicher und A1&B1 einen Drehschalter. Oder ist das wieder ein anderer, nicht jedem bekannten Taster?

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Re: Vorrangdiskussion
« Antwort #59 am: 10. Juli 2021, 20:27:22 »
erlaubte Abbiegegeschwindigkeit mit 15km/h

Wo sollte denn die festgeschrieben sein?
Das verstehen viele unter Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich, verstehen aber nicht, dass es dort um Straßenbahnkreuzungen geht.

Das weiß ich eh, es war mehr eine rhetorische Frage. In den aktuellen Unterlagen steht zumindest teilweise "schon" die korrekte Formulierung "Abbiegefahrt im Gleiskreuzungsbereich".

Straßenbahnfahrer sind per se nicht vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen!

Wenn du mit dem Vertrauensgrundsatz argumentierst und gleichzeitig meinst, dass der B 619 den Vorrang verletzt hätte, dann wäre der aufgrund seines Fehlverhaltens aus dem Vertrauensgrundsatz gefallen und die Motorradfahrerin hätte ihn fahren lassen müssen, egal, ob sie durch Überholen, Vorbeifahren oder sonstwie in den Kreuzungsbereich gekommen ist.

Allerdings hat der unfallverursachende 5er nicht sehen können, ob nicht ein Fahrzeug kommt, dass er durch sein Verhalten zum unmittelbaren Abbremsen oder Ablenken zwingen wird, also diesem Fahrzeug den Vorrang nimmt.

Wenn der 5er die Motorradfahrerin nicht sehen kann, ist auch die umgekehrte Sichtbeziehung nicht gegeben. Fahren auf Sicht erlaubt mir nicht, links an einer rechtsabbiegenden Straßenbahn vorbeizufahren, wenn ich nicht sehen kann, was sich dahinter befindet. Nicht einmal in einer Einbahn wäre das erlaubt, denn hinter der Straßenbahn könnte sich am Gegengleis (überhöhtes Beispiel) auch ein Betonblock befinden, den jemand unmittelbar zuvor dort verloren hat. Oder ein Feuerwehrauto im Einsatz. Sind dann die Feuerwerker schuld daran, dass die Motorradfahrerin ohne Sicht in die Kreuzung eingefahren ist? (Wenn sie auf Sicht gefahren ist, muss die Physik neu interpretiert werden und sind ihr suizidale Absichten zu unterstellen.)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!