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Vorrangdiskussion

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hema:
Erstens ist die Lange Gasse keine Vorrangstraße und zweitens war der 5er der Rechtskommende!    ;)

Und die Tafel "Vorrang geben" kann ja auch nur schlagend werden, wenn man bei Einfahren in die Kreuzung ein Fahrzeug erkennen kann, dem man überhaupt den Vorrang  geben könnte! Wem hätte der 5er Richtung Praterstern den Vorrang geben können? Dem 5er Richtung Westbahnhof?  ???

Alex:

--- Zitat von: Gast1090 am 11. Juli 2021, 14:52:11 ---
--- Zitat von: hema am 11. Juli 2021, 14:21:05 ---Auf einer Vorrangstraße hat auch ein Verkehrssünder Vorrang und trägt normal bzw. maximal nur eine Teilschuld an einem allfälligen Unfall! Es kann auch sein, dass er gar kein Mitverschulden trägt und nur eine Verkehrsstrafe für seine Vorschriftswidrigkeit bekommt, während der Vorrangverletzer die alleinige Unfallschuld trägt, eventuell mit gemilderter gerichtlicher Strafe, aufgrund des Verhaltens seines Gegners.

Das Befahren einer Vorrangstraße und der Rechtsvorrang (sogar auf der falschen Fahrbahnseite!) sind die obersten Prinzipien was Vorrang-/Vorfahrtsfragen betrifft.

--- Ende Zitat ---

Das hieße also, der 5er-Fahrer ist auf alle Fälle schuld, selbst wenn er sich vor dem Einfahren in die Kreuzung davon überzeugt hat (wovon ich ausgehe), daß ihm nichts entgegenkommt? Na toll .....

--- Ende Zitat ---
Wenn das in der Form durchgeht, dann würde ich als für Straßenbahnfahrer zuständige Personalvertretung entweder darauf pochen, dass solche Stellen im Netz verschwinden (entweder Ampelregelung oder Straßenbahn ausnahmslos gegenüber MIV bevorrangen) oder den Fahrern nahelegen, dort plakativ für Verspätungen zu sorgen und erst zu fahren, wenn weder ein Gegenzug, noch irgendein anderer Verkehr mehr auf dem Straßenstück zwischen Alser Straße und Laudongasse ist.
Ich kann ja dann auch nicht darauf vertrauen, dass jeder, der nach rechts blinkt auch tatsächlich in die Laudongasse einbiegt. Und wenn ich mit 15 km/h um die Kurve fahre, dann habe ich mit einem Lang-ULF die Kreuzung auch möglicherweise noch nicht geräumt, wenn ein PKW von der Alser kommend bei der Kreuzung ist, den ich davor vielleicht noch gar nicht gesehen habe.
Gleiches gibt es ja auch bei der Haltestelle Wexstraße beim Einbiegen in die Klosterneuburger Straße. Da kann auch ein Auto auftauchen, das beim Anfahren noch nicht sichtbar war, dann das Heck vom ULF abräumen und der Fahrer bleibt über.

Klingelfee:

--- Zitat von: Alex am 11. Juli 2021, 15:05:02 ---Gleiches gibt es ja auch bei der Haltestelle Wexstraße beim Einbiegen in die Klosterneuburger Straße. Da kann auch ein Auto auftauchen, das beim Anfahren noch nicht sichtbar war, dann das Heck vom ULF abräumen und der Fahrer bleibt über.

--- Ende Zitat ---

Mit dem Unterschied, dass dort mittels Bodenmarkierung untersagt ist, ein Fahrzeug zu überholen.

haidi:

--- Zitat von: hema am 11. Juli 2021, 14:21:05 ---Auf einer Vorrangstraße hat auch ein Verkehrssünder Vorrang und trägt normal bzw. maximal nur eine Teilschuld an einem allfälligen Unfall! Es kann auch sein, dass er gar kein Mitverschulden trägt und nur eine Verkehrsstrafe für seine Vorschriftswidrigkeit bekommt, während der Vorrangverletzer die alleinige Unfallschuld trägt, eventuell mit gemilderter gerichtlicher Strafe, aufgrund des Verhaltens seines Gegners.

Das Befahren einer Vorrangstraße und der Rechtsvorrang (sogar auf der falschen Fahrbahnseite!) sind die obersten Prinzipien was Vorrang-/Vorfahrtsfragen betrifft.

--- Ende Zitat ---
Betrifft alle Kreuzungen, die mit Vorrangzeichen ausgestattet sind.



--- Zitat von: tramway.at am 11. Juli 2021, 13:15:04 ---Danke für die für mich als Motorradfahrer interessante Diskussion, die ich erst jetzt nachgelesen habe (nie würde ich dort überholen!). Bezieht sich das Vorrang geben tatsächlich auch auf die "eigene" Fahrtrichtung/Spur? Meines Erachtens ist das "Vorrang geben" nur für die "Gegner" von der Alser kommend RI Lange Gasse sowie die Richtung Westen fahrenden aus der schienenlosen Laudongasse relevant.as Google-Foto neue Platten ohne jede Linienmarkierung). Und manche nutzen das auch aus, um dann aber vor der Nase eines O-Wagens zu stehen...

--- Ende Zitat ---
Auf Grund von Nachrang- und Stoptafeln haben nach § 19 (4) die von rechts und links kommenden Fahrzeuge Vorrang, der Gegenverkehr jedoch nicht. Im Fall Lange Gasse haben die Fahrzeuge in der Laudongasse von Westen kommenden Fahrzeuge nach § 19 (8) (die Klammer mit dem Smiley heißt Abs. 8) Vorrang vor den aus Osten kommenden Fahrzeuge, weil diese anhalten müssen. Muss ein von Westen kommendes, nach links in die Lange Gasse abbiegendes Fahrzeug anhalten, dann besteht keine Vorrangregelung zwischen diesen beiden Fahrzeugen, die Lenker haben sich zu verständigen. Die nächste Falle für den 5er :)

@Harald: natürlich hat die Motorradfahrerin einen Blödsinn gemacht.
Der ULF ist lang, aber wenn das erste Portal nach rechts gelenkt wird, dann biegen im Sinne der StVO alle 34 m ab, nicht nur das erste Portal.


--- Zitat von: Gast1090 am 11. Juli 2021, 14:52:11 ---Das hieße also, der 5er-Fahrer ist auf alle Fälle schuld, selbst wenn er sich vor dem Einfahren in die Kreuzung davon überzeugt hat (wovon ich ausgehe), daß ihm nichts entgegenkommt? Na toll .....

--- Ende Zitat ---
Er hat sich offensichtlich nicht davon überzeugt, weil es gekracht hat. Abgesehen davon konnte er sich gar nicht überzeugen, weil das bei einem Gegenzug von der westlichen Gehsteigkante der Lange Gasse aus optisch gar nicht möglich ist.



--- Zitat von: hema am 11. Juli 2021, 13:53:02 ---Du verwechselst aber Äpfel mit Birnen, die Felberstraße ist eine gekennzeichnete Vorrangstraße, da weiß man als Benützer konkret, dass man an Querstraßen Vorrang hat. Hätte sich der Überholer nicht vorschriftswidrig verhalten, hätte die Lenkerin aus der Tannengasse die alleinige Schuld getragen!

--- Ende Zitat ---

In Bezug auf den Vorrang gibt es keinen Unterschied zwischen Vorrangstraßen oder Straßen mit Vorrang bzw. Einzelkreuzungen mit Vorrangregelung durch Verkehrszeichen.

Klingelfee:

--- Zitat von: haidi am 11. Juli 2021, 15:35:27 ---Er hat sich offensichtlich nicht davon überzeugt, weil es gekracht hat. Abgesehen davon konnte er sich gar nicht überzeugen, weil das bei einem Gegenzug von der westlichen Gehsteigkante der Lange Gasse aus optisch gar nicht möglich ist.

--- Ende Zitat ---
Und woher weißt du, dass der Fahrer der Linie 5 beim Zusammenstoß nicht schon gestanden ist und der eigentliche tödliche Unfall nur deshab passiert ist, weil der Zug Richtung Westbahnhof weiter gefahren ist. Und diesem kann man  wohl kaum einem Vorwurf machen.

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