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Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)

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M-wagen:
Das Rückwärtseinparken vor einer herannahenden Straßenbahn ist lt. Auskunft einiger Straßenbahnfahrer verboten. Da unmittelbar vor einer Straßenbahn nur im Stau aber nicht zum Einparken gehalten werden darf.

Klingelfee:

--- Zitat von: M-wagen am 04. August 2021, 13:53:33 ---Das Rückwärtseinparken vor einer herannahenden Straßenbahn ist lt. Auskunft einiger Straßenbahnfahrer verboten. Da unmittelbar vor einer Straßenbahn nur im Stau aber nicht zum Einparken gehalten werden darf.

--- Ende Zitat ---
Und das ist ein Irrglaube. Man darf mnur nicht so stehen bleiben, dass man die Straßenbahn zu einer Notbremsung nötig.

t12700:

--- Zitat von: M-wagen am 04. August 2021, 13:53:33 ---Das Rückwärtseinparken vor einer herannahenden Straßenbahn ist lt. Auskunft einiger Straßenbahnfahrer verboten. Da unmittelbar vor einer Straßenbahn nur im Stau aber nicht zum Einparken gehalten werden darf.

--- Ende Zitat ---
Sorry, aber was ist denn das für ein Blödsinn? :fp: Wieso sollte das normale Einparken vor einer Straßenbahn verboten sein?

Es soll aber natürlich Straßenbahnfahrer geben, die sich hinter dem einparkenden Fahrzeug so aufführen, dass der Lenker dann lieber weiterfährt, anstatt unter Dauerbimmeln einzuparken, wenn’s nicht im ersten Versuch klappt.

95B:
Viele Autolenker verhalten sich beim Einparken so, dass sie zuerst stehenbleiben und erst dann de Blinker herausgeben. Da darf man sich nicht wundern, wenn der Straßenbahnfahrer nicht gleich errät, was der p. t. Autolenker vorhat.

darkweasel:

--- Zitat von: t12700 am 04. August 2021, 14:10:20 ---Wieso sollte das normale Einparken vor einer Straßenbahn verboten sein?

--- Ende Zitat ---
Ich weiß nicht, ob/wo es in der StVO steht, aber wenn es erlaubt ist, stimmt jedenfalls an dieser Frage aus der theoretischen Führerscheinprüfung irgendetwas nicht.

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