Seit neuestem werden auch an den ULFen Typenbezeichnungen angeschrieben. Ursprünglich meinte man, daß die Niederflurwagen so eindeutig zu identifizieren wären und daher keiner Typenbezeichnung bedürften. Inzwischen haben aber die Unterschieder der neuen Generation der ULFe zu der Ursprungsform eine derartige Unterscheidung sinnvoll erscheinen lassen.
Bei dieser Gelegenheit: Nach knapp über 11 Jahren seit Inkrafttreten der StrabVO 1999 beginnt man jetzt die darin enthaltenen Vorschriften über die Außenbeschriftung der Wagen umzusetzen. Vor dem März 2000 existierende Fahrzeuge sind zwar auch von dieser Bestimmung ausgenommen, aber alle seither in Stand genommene Wagen müssen diese Anschriften tragen.