Täusch´ dich nicht - im Verlauf der Währinger Straße nach der Bahnunterführung (Fahrtrichtung vom Bagger) gibt es das VZ "Vorrang geben" - dadurch ist diese Kreuzung geregelt und die Simonygasse bevorrangt!
Als geregelt gilt eine Kreuzung dann, wenn entweder ein SWB durch entsprechende Handzeichen oder durch Ampel das volle Signalbild oder Gelb-Blinken signalisieren. Bei SWB und vollem Signalbild der Ampel sind die Vorrangzeichen unwirksam, ab Gelb-Blinken oder Totalausfall kommen sie ins Spiel und sind entsprechend zu beachten.
Die Simonygasse ist eindeutig von beiden Seiten ggü. der Währinger Straße durch die entsprechenden Vorrangzeichen bevorrangt, der Fahrer kann nach Verlassen der Bremsstrecke im Gefälle und der gegebenen Einsicht in die Kreuzung die Geschwindigkeit entsprechend erhöhen. Einzig wenn der Fahrer eine Geschwindigkeitsübertretung zu irgend einem Zeitpunkt in der vorher liegenden Gefällestrecke gemacht hätte, also irgendwo schneller als die erlaubten 25 km/h bergab nach Gersthof gefahren wäre, dann würde er - aufgrund der sichtbar gewordenen Übertretung allerdings nur intern - mit einer entsprechenden Sanktion bestraft werden, dies hat aber trotzdem auf den Unfall selbst keinen Einfluß.
Und somit ist der Baggerfahrer eindeutig an dem Zusammenstoß - wieder aus mangelnder Umsicht im Straßenverkehr - alleine schuldtragend.